Rechtsprechung
BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 261
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 622
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96
Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Angesichts des Betrages, den der Angeklagte für die GmbH schon beschafft (und noch erstrebt) hatte, und auch des für sie erwarteten Gewinns liegt nämlich jedenfalls die Annahme eines (unbenannten) besonders schweren Falles sehr nahe (vergleichbar auch BGHSt 43, 237, 240 [BGH 09.09.1997 - 1 StR 730/96]; 27, 56, 59). - BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Daß die Gesamtsumme, die der GmbH zufließen sollte, von vorneherein feststand, steht Gewerbsmäßigkeit nicht entgegen (vergleichbar auch BGHSt 26, 4, 8). - BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Angesichts des Betrages, den der Angeklagte für die GmbH schon beschafft (und noch erstrebt) hatte, und auch des für sie erwarteten Gewinns liegt nämlich jedenfalls die Annahme eines (unbenannten) besonders schweren Falles sehr nahe (vergleichbar auch BGHSt 43, 237, 240 [BGH 09.09.1997 - 1 StR 730/96]; 27, 56, 59).
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97
Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Nachdem der Senat ein früheres Urteil in dieser Sache teilweise aufgehoben hatte (BGHSt 43, 149 ff.), wurde der Angeklagte wegen vorsätzlicher Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Ziffer 4 StGB) in vier Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. - BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Ihre Gefährlichkeit ergibt sich vielmehr daraus, daß sie deshalb organisierte Kriminalität sind, weil sie auf einen Zusammenschluß zur Begehung und Förderung von Straftaten nicht nur unerheblichen Gewichts (§ 129 StGB; vgl. hierzu BGHSt 41, 47, 50 f.) [BGH 22.02.1995 - 3 StR 583/94] zurückgehen. - BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels - …
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Dies gilt für § 373 AO (vgl. BGH wistra 1994, 230, 232) ebenso wie für Geldwäsche. - BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95
Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden
Auszug aus BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98
Auch das Fehlen "mafiaartiger Strukturen" führt zu nichts anderem; gerade Kapitalanlagebetrüger verschaffen sich häufig den Anschein ordentlicher kaufmännischer Geschäftsführung (BGH NStZ 1996, 191 [BGH 29.11.1995 - 5 StR 495/95]).
- BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18
Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; …
Denn die Angeklagte hat über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr Gehaltszahlungen unterschiedlicher Höhe in zwölf Einzelüberweisungen von insgesamt über 70.000 Euro von dem bemakelten Giralgeld auf dem Konto der F. bei der spa auf ihr Privatkonto überwiesen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2).Unter diesen Vorzeichen kann dahinstehen, ob nicht schon im Blick auf die beträchtlichen Summen und den langen Tatzeitraum ein (unbenannter) besonders schwerer Fall zu erwägen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, aaO mwN).
- BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07
Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des …
Betrügerisch erlangte Betriebseinnahmen für den Arbeitgeber reichen nur dann aus, wenn diese dem Täter mittelbar - etwa über das Gehalt oder Beteiligung an Betriebsgewinnen - zufließen sollen (BGH NStZ 1998, 622, 623).Betrügerisch erlangte Betriebseinnahmen für den Arbeitgeber reichen daher nur dann aus, wenn diese dem Täter mittelbar - etwa über das Gehalt oder Beteiligung an Betriebsgewinnen - zufließen sollen (BGH NStZ 1998, 622, 623;… Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. 2006 Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 95).
- BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen …
Dabei kann es auch ausreichen, daß die Tat nur mittelbar als Einnahmequelle dient, der Täter sich also mittelbar geldwerte Vorteile über Dritte aus den Tathandlungen verspricht (vgl. BGH wistra 1999, 465; 1994, 230, 232; NStZ 1998, 622, 623).
- BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, …
Sofern der Angeklagte als Geschäftsführer der R. GmbH gehandelt haben sollte, läge Gewerbsmäßigkeit nur vor, wenn die betrügerisch erlangten Betriebseinnahmen dem Angeklagten mittelbar - etwa über das Gehalt oder Beteiligung an Betriebsgewinnen - zufließen sollten (BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, NStZ 1998, 622, 623;… Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 95). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Ein bloß mittelbarer Vorteil des Täters reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09, wistra 2009, 351; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07, wistra 2008, 342, 343) oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f.; Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2). - BGH, 16.04.2008 - 5 StR 615/07
Bedingter Vorsatz bei Wirtschaftsstraftaten und Betrug; Abgrenzung von …
Zwar reicht auch ein nur mittelbarer Zufluss aus, insbesondere wenn die erlangten Gelder an eine von ihm beherrschte Gesellschaft fließen (BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2). - BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15
Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung …
Dabei steht der Annahme von Gewerbsmäßigkeit nicht entgegen, dass die von den Angeklagten erstrebten Vorteile ihnen nur mittelbar in Form des Gehalts oder der Provisionszahlungen zufließen sollten (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2). - LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
Für Gewerbsmäßigkeit bei der Geldwäsche reicht es aus, wenn der Täter sich mittelbare geldwerte Vorteile über Dritte aus den Tathandlungen verspricht (BGH, Urt. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, NStZ 1998, 622). - BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit; …
Es genügt insoweit, dass die Taten mittelbar als Einnahmequelle dienen (BGH, Urteile vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82, bei Holtz MDR 1983, 621, 622; vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, NStZ 1998, 622, 623;… Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1;… Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, juris Rn. 27). - BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein …
aa) Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch eine wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181; s. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl., Vor § 52 Rn. 61;… BeckOK StGB/Ruhmannseder, 58. Ed., § 261 Rn. 62). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
- BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der …
- BGH, 05.06.2008 - 1 StR 126/08
Gewerbsmäßiges Handeln beim Betrug
- BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08
Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts …
- BGH, 01.07.2020 - 4 StR 125/20
Das falsche Nummernschild - und die gewerbsmäßig begangene Urkundenfälschung
- AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
- OLG Hamburg, 24.07.2018 - 1 Rev 29/18
Verlesbarkeit von Behördengutachten; Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit …
Rechtsprechung
BGH, 22.07.1998 - 2 StR 40/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub
- rechtsportal.de
StGB § 27
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 622
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01
Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren …
Die Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB kann jedoch auch in der Billigung der Tat bestehen, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluß oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird und der Gehilfe sich dessen bewußt ist (…sog. psychische Beihilfe, vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 14 und 17; BGH NStZ 1998, 622). - OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung …
Grundsätzlich reicht bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns zu begründen (vgl. nur BGH in NStZ 2002, 139 und NStZ 1998, 622).Es ist fernliegend, dass sich der zur Tat bereits entschlossene G. durch das Verhalten der Angeklagten in irgendeiner Weise hätte beeinflussen lassen, zumal dieser bereits zuvor gemeinsam mit R. entsprechende Raubüberfälle begangen hatte (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 622).
- BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, die Tatbeteiligung des Angeklagten U. näher als bislang geschehen in den Blick zu nehmen und zu würdigen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 1998 ? 2 StR 40/98, NStZ 1998, 622). - OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss vom Versicherungsschutz bei …
Die im Rahmen der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis des M. Rj. vorliegend in Betracht kommende psychische Beihilfe, ist eine Form der Beihilfe, die den Täter in seinem Tatentschluss bestärkt; letztlich hat diese eine die Bereitschaft zur Tat bestärkende Wirkung (BGH, NStZ 1998, 622).