Rechtsprechung
| BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97 |
Langfristige Observation des Hauseingangs
§ 100c Abs. 1 Nr. 1 a) StPO ist - im Hinblick auf Art. 8 MRK, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht - ausreichende Rechtsgrundlage für längerfristige Observation außerhalb von Wohnungen (außerhalb des Schutzbereichs von Art. 13 GG);
(Hinweis: beachte auch die nunmehr speziellere Vorschrift des § 163f StPO, in Kraft getreten am 1.11.00)
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 100 c Abs. 1 Nr. 1 a StPO; Art. 8 EMRK; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 13 GG
Strafprozessuale Rechtsgrundlage für eine längerfristige Observation außerhalb der Wohnung; Recht auf Achtung des Privatlebens; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Wohnung. - Alpmann Schmidt
StPO § 100c Abs. 1 Nr. 1a
- opinioiuris.de
Video-Observation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100 c Abs. 1 Nr. 1 a
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten
- finanztip.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof billigt polizeiliche Videoüberwachung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 44, 13
- NJW 1998, 1236
- NJW 1998, 1237
- NStZ 1998, 629
- StV 1998, 169
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf sein Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 - ( BGHSt 44, 13) zur Auslegung des § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StPO verwiesen und ergänzend bemerkt, bei der im Ausgangsverfahren durchgeführten GPS-Überwachung habe es eine Gemengelage von repressiven und präventiven Observationszwecken gegeben. - BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
§ 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO stellt jedoch ein den Eingriff legitimierendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGHSt 44, 13, 16 f. für § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), weil diese Vorschrift die Voraussetzungen für eine verdeckte Überwachung durch technische Mittel klar regelt und die "GPS"-Observierung in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unbedingt notwendig war (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993; NJW 1993, 718, 719; NJW 1992, 3088 und NJW 1979, 1755, 1756 ff.).b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.;… Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.
Trifft somit der Einsatz der "GPS"-Technik mit anderen isoliert betrachtet je für sich zulässigen Überwachungsmethoden zusammen und führt dies zu einer umfassenden Überwachung der Person mit der Folge, daß von ihr ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden kann (vgl. BGHSt 44, 13, 18;… Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a), so kann die Summe der Beeinträchtigungen den Betroffenen rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, gegebenenfalls in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verletzen und deshalb, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.
Da vor dem Wirksamwerden des Strafverfahrensänderungsgesetzes vom 2. August 2000 am 1. November 2000 die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Anordnungskompetenz für eine längerfristige Observation in der Strafprozeßordnung nicht geregelt waren, ist für die Rechtmäßigkeit der gegen die Angeklagten durchgeführten langfristigen Observation allein entscheidend, ob die einzelnen Überwachungsmaßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften zulässig angeordnet wurden und sowohl isoliert als auch insgesamt betrachtet dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprachen (vgl. BGHSt 44, 13, 18; BGH NStZ 1992, 44, 45;… Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24, Aufl. § 163 Rdn. 50;… Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34a).
- LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 72/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft …
Der Senat ist davon überzeugt, dass die von der Beklagten durchgeführte Observation (zum Begriff vgl. BGH NJW 1998, S. 1237) in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des M, aber auch der Klägerin zu 1 eingegriffen hat.In dem aktuell der Entscheidung NJW 1998, S. 1237, zugrunde liegenden Fall hat der Bundesgerichtshof einerseits danach differenziert, ob die Observation den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berührt oder nicht.
Zieht man aus der Entscheidung BGH NJW 1998, S. 1237, Schlüsse für den vorliegenden Fall, müsste man zum Ergebnis kommen, ein besonders intensiver und sensibler Eingriff sei nicht gegeben.
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
In den Gesetzgebungsverfahren, die zur Regelung des Richtervorbehalts bei der längerfristigen Observation geführt haben, war unklar geblieben, ob es einer solchen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bedürfe; im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen, um der Gefahr einer von Verfassungs wegen stets unzulässigen totalen Überwachung samt Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils vom Beschuldigten (vgl. BVerfGE 112, 304 ) wirksam zu begegnen (vgl. BVerfGE 112, 304 m.w.N.;… Hilger, a.a.O., S. 561;… zur Diskussion über die Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage vgl. Wolter, a.a.O., § 163f Rn. 3 f. ; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -, NStZ 2001, S. 386 ; BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, NJW 1998, S. 1237 ; BGH…, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 -, NJW 1991, S. 2651 f.;… Steinmetz, a.a.O., S. 344 ). - OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09
Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit …
Zulässig ist damit neben der Herstellung normaler (auch digitaler) Lichtbilder vor allem auch - wie im verfahrensgegenständlichen Messverfahren - die Anfertigung von Video- und Filmaufnahmen (…BT-Drs. 12/989, S. 58; BGHSt 44, 13/17;… Bär TK-Überwachung - Kommentar - § 100 h Rn. 4;… KK/ Nack StPO 6. Aufl. § 100 h Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 100 h Rn. 1 jeweils m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 12 AS 201/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
In dem aktuell der Entscheidung NJW 1998, S. 1237, zugrunde liegenden Fall hat der Bundesgerichtshof einerseits danach differenziert, ob die Observation den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berührt oder nicht.Zieht man aus der Entscheidung BGH NJW 1998, S. 1237, Schlüsse für den vorliegenden Fall, müsse man zu dem Ergebnis kommen, ein besonders intensiver und sensibler Eingriff sei nicht gegeben.
- OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09
Video-Abstands-Messung rechtmäßig
Zulässig ist damit neben der Herstellung normaler (auch digitaler) Lichtbilder vor allem auch - wie im verfahrensgegenständlichen Messverfahren - die Anfertigung von Video- und Filmaufnahmen (…BT-Drs. 12/989, S. 58; BGHSt 44, 13, 17;… Bär, TK-Überwachung, § 100 h Rn. 4;… KK-Nack StPO 6. Aufl. § 100 h Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 100 h Rn. 1;… Lampe a.a.O. jew. m.w.N.). - VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10
Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig
Sobald die längerfristige Observation dadurch ihren Charakter verändert, dass es im Rahmen der Observation zum Einsatz technischer Mittel kommt, durch die ein Eingriff in den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich möglich wird, wie dies etwa beim Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in Wohnungen bzw. zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes in Wohnungen kommt, vgl. zu der Intensivierung des Eingriffs durch den Einsatz technischer Mittel bereits Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, BGHSt 44, 13 (zur langfristigen Videoüberwachung des Wohnungseingangsbereichs eines Beschuldigten); Petri, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel H, Rdnr. 39, sehen §§ 17 Abs. 3 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 2 PolG NRW im Übrigen einen Richtervorbehalt vor. - OLG Hamburg, 29.06.2007 - 3-30/07 Vorliegend nahmen die Observationen zwar jeweils an der Wohnungstür des Angeklagten ihren Ausgang, ohne dass damit zusätzlich ein Eingriff in Art. 13 Art. 1 GG vorliegt (vgl. BGH, StV 1998, S. 169 f).
- VG Cottbus, 13.03.2008 - 3 L 59/08
Verwaltungsgericht untersagt vorläufig Personen- und Ausweiskontrollen vor einem …
Unter einer Observation wird dabei die in der Regel unauffällige und planmäßige -gegebenenfalls unter dem Einsatz technischer Mittel erfolgende- Beobachtung einer Person oder eines Objekts mit dem Ziel der Erhebung diesbezüglicher Erkenntnisse verstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1998 -1 StR 511/97-, BGHSt 44, 13).
Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 2229
- NStZ 1998, 629 (Ls.)
- NJ 1998, 382 (Ls.)
- StV 1998, 360
- Rpfleger 1998, 365
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben; …
Bei einer Aussageverweigerung gemäß § 52 StPO können als Auskunftspersonen zu früheren Angaben, die der die Aussage verweigernde Zeuge in amtlichem Rahmen zum Verfahrensgegenstand gemacht hatte, grundsätzlich nur Richter gehört werden (vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 334/06 m. zahlr. N.), es sei denn, es hat sich dabei um "spontane" Angaben gehandelt (vgl. zusammenfassend BGH StV 1998, 360, 361 m.w.N.).a) Bei einer Aussageverweigerung gemäß § 52 StPO können als Auskunftspersonen zu früheren Angaben, die der die Aussage verweigernde Zeuge in amtlichem Rahmen zum Verfahrensgegenstand gemacht hatte, grundsätzlich nur Richter gehört werden (vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 334/06 m. zahlr. N.), es sei denn, es hat sich dabei um "spontane" Angaben gehandelt (vgl. zusammenfassend BGH StV 1998, 360, 361 m.w.N.;… vgl. auch Diemer in KK 5. Aufl. § 252 Rdn. 20).
Selbst wenn die Initiative zum Kontakt mit einer amtlichen Stelle vom (später die Aussage verweigernden) Zeugen ausgeht, führt dies aber nicht zwingend zur Verwertbarkeit der dabei gemachten Angaben (BGH StV 1998, 360, 361 m.w.N.).
Daher spricht dessen enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit der übrigen (amtlichen) Anhörung durch die Sachverständige nicht für die Annahme einer verwertbaren Spontanäußerung (vgl. BGH StV 1998, 360, 361 zu dieser Abgrenzung, die sich "im Einzelfall ... schwierig gestalten" kann ).
- BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der …
aa) Von diesem Verwertungsverbot sind Bekundungen ausgenommen, die der Zeuge - nach Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht - vor einem Richter gemacht hat (BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14 m.w.N.).Angesichts eines nach Belehrung bewußt erklärten Verzichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in der verfahrensrechtlich hervorgehobenen Situation einer richterlichen Vernehmung ist das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von größerer Bedeutung als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14).
Den Ermittlungsbehörden bleibt hier - anders als beim aussagewilligen Angehörigen, den sie richterlich vernehmen lassen können - keine Chance, von einem Zeugen, der erst später ein Zeugnisverweigerungsrecht erlangt, durch eine förmliche Vernehmung eine verwertbar bleibende Aussage zu erhalten (…vgl. zur höchst problematischen vorsorglichen Belehrung BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 6 und BGHSt 42, 391, 398; siehe aber auch BGHSt 32, 25, 28 ff. und BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14; zum "Einsatz" von Augenblickshelfern, Vertrauenspersonen oder Verdeckten Ermittlern siehe BGHSt 40, 211; BGHSt 42, 139).
- BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig
Die pauschale Bezugnahme auf in der Anklage angegebene Fundstellen in dem abgelehnten Antrag ist jedenfalls im Rahmen der Revisionsbegründung insoweit offensichtlich unzulänglich (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 5).
- BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber …
Dies gilt auch dann, wenn der oder die Sachverständige außerhalb des anhängigen Strafverfahrens - etwa in einem Zivilrechtsstreit oder auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - tätig geworden ist (vgl. BGHSt 36, 384, 387 f. = BGH 1 StR 693/89 - Urteil vom 20. März 1990; BGH NStZ 1998, 629 = BGH 3 StR 686/97 - Urteil vom 25. März 1998).Dies gilt auch dann, wenn der oder die Sachverständige außerhalb des anhängigen Strafverfahrens, etwa in einem Zivilrechtsstreit oder auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig geworden ist (vgl. BGHSt 17, 324, 327 f.; 36, 384, 387 f.; BGH NStZ 1998, 629, jew. m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
„Spontanäußerung“ der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem …
Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLGSt BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; …
Danach kann auch ausgeschlossen werden, dass es sich bei der "Vernehmung" um eine unaufgeforderte, spontane und damit von den Beschränkungen des § 252 StPO ausgenommene (vgl. BGHSt 36, 384, 389; BGH NStZ 1992, 247; 1998, 629; StV 2007, 401 f.) Äußerung des Angeklagten gehandelt hat.- BGH, 19.11.2002 - 3 StR 354/02
Auskunftsverweigerungsrecht; Aufklärungspflicht; Beruhen.
Denn diese waren durch die Beweisbehauptungen in den Beweisanträgen bereits ausreichend vorgetragen (vgl. BGH NStZ 1998, 97 f.; NJW 1998, 2229).- BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags …
a) Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, NStZ 1998, 79; Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, NStZ 1984, 329).- OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07
Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes
Die auf diese Weise begründete Aufklärungsrüge ist unzulässig, denn an diese könne keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Rüge fehlerhafter Ablehnung von Beweisanträgen (zu vgl. BGH, NStZ 84, 329; NJW 98, 2229).- OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 5 Ss OWi 206/09
Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge
Macht der Beschwerdeführer geltend, dass in der - nach seiner Auffassung - fehlerhaften Behandlung eines Beweisantrages zugleich eine Verletzung der Amtsaufklärungspflicht liege, können an die Begründung der Aufklärungsrüge keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Begründung der Rüge fehlerhafter Behandlung des Beweisantrages (BGH, NStZ 1984, 329; NJW 1998, 2229).- OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11
Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung
- OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
Strafverfahren: Verwendung der äußeren Erscheinung des sich auf sein …
- BGH, 19.11.2002 - 3 StR 354/02
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