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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98   

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OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98 (https://dejure.org/1998,3125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.1998 - 2 Ws 189/98 (https://dejure.org/1998,3125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 (https://dejure.org/1998,3125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 10 StVK 10/98
  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 638
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1997 (NJW 1997, 2163 ff.) zum Rechtsschutz gegen erledigte richterliche Durchsuchungsanordnungen gibt - jedenfalls in den Fällen der vollständigen Vollstreckung von Freiheitsstrafen - keine Veranlassung, von dieser bisherigen Rechtsprechung abzurücken.
  • OLG Hamm, 15.01.1998 - 3 Ws 11/98

    Voll verbüßte Freiheitsstrafe, gegenstandslose Beschwerde, prozessuale

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Mit dieser Begründung hat auch der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm in einem gleichgelagerten Fall ein Rechtsschutzinteresse für eine gerichtliche Überprüfung verneint und das dort eingelegte Rechtsmittel für gegenstandslos erklärt (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -).
  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten

    Zusatz: Die gemäß §§ 454 Abs. 3 StPO, 57 Abs. 1 StGB statthafte und innerhalb der Wochenfrist des § 311 Abs. 1 StPO eingelegte sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 05. Februar 2009, eingegangen beim Landgericht Hagen am 09. Februar 2009, ist hinsichtlich der Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Strafhaft in dem Verfahren 155 Js 1643/03 - Staatsanwaltschaft Duisburg - nach vollständiger Verbüßung der in diesem Verfahren verhängten Freiheitsstrafe prozessual überholt (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5).

    Sie war indes nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern wegen Gegenstandslosigkeit für erledigt zu erklären (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2003 - 1 Ws 266/2003 - Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, vor § 296 Rn. 17; vergleiche auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 5 und Tenor, wonach die sofortige Beschwerde für gegenstandslos zu erklären ist).

    Denn Grundlage der gesamten Strafvollstreckung ist stets das zugrundeliegende Urteil, das aufgrund des Strafausspruches die Strafhöhe festlegt, durch die angefochtene Entscheidung hinsichtlich eines Strafrestes nicht suspendiert wird und damit letztlich den Grundrechtseingriff bewirkt (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 10).

    Dass eine derartige Überprüfung vorliegend ausnahmsweise aufgrund des kurz bevorstehenden Endstrafentermins nicht möglich war, ändert nichts, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den typischen Verfahrensablauf abzustellen ist (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 11).

  • OLG Hamm, 28.11.2007 - 3 Ws 665/07

    Prozessuale Überholung

    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung des Rechtsmittels eingetreten, so daß keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (OLG Hamm Beschl. v. 15.01.1998 - 3 Ws 11/98 = NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).

    Solche Fallgestaltungen sind in dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren nicht gegeben (vgl. näher zur Anwendung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in Vollstreckungsverfahren OLG Hamm Beschl. v. 15.01.1998 - 3 Ws 11/98 = NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08

    Haftbeschwerde; prozessuale Überholung; effektiver Rechtsschutz; Anrechnung

    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung der Beschwerde eingetreten, so dass keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 28.11.2007, 3 Ws 665/07; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    Sein Rechtsmittel ist damit prozessual überholt und gegenstandslos geworden, weil die vollständige Verbüßung aus tatsächlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 638.
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11

    Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat

    Sein Rechtsmittel ist damit prozessual überholt und gegenstandslos geworden, weil die vollständige Verbüßung aus tatsächlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 638; NStZ 2009, 592).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    Sein Rechtsmittel ist damit prozessual überholt und gegenstandslos geworden, weil die vollständige Verbüßung aus tatsächlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 638.
  • OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/02

    Strafvollstreckung: Wegfall des Rechtsschutzinteresses an Strafzeitberechnung

    Dies gilt auch, wenn die beschwerende Maßnahme durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos geworden ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Rdnr. 17 vor § 296), so etwa im Fall der Ablehnung der bedingten Entlassung nach vollständiger Verbüßung der Strafe (OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 2 Ws 351/98

    Gegenstandslos, gegenstandsloser Haftbefehl, gerichtliche Überprfung, weitere

    Ein darüber hinausgehendes Rechtsschutzinteresse des Angeklagten, das den Senat noch nach der Aufhebung des Haftbefehls zu einer nachträglichen Prüfung in der Sache hätte veranlassen müssen, ist mithin nicht gegeben, so daß die weitere Beschwerde, wie geschehen, für gegenstandslos zu erklären war (so auch die Rechtsprechung der hiesigen Senate im Falle der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung nach vollständiger Verbüßung - Beschlüsse vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 - und 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98).
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2495/98

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses eines Untersuchungsausschusses des Deutschen

    vgl. Kammergericht, Beschluss vom 16.09.1998 - 2 Ws 189/98 - juris; Dahs, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage 1988, Band 1, § 70 Rn. 6; Senge, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Auflage 1999, § 70 Rn. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage 1999, § 70 Rn. 4.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2678/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

    vgl. Kammergericht, Beschluss vom 16.09.1998 - 2 Ws 189/98 - juris; Dahs, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage 1988, Band 1, § 70 Rn. 6; Senge, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Auflage 1999, § 70 Rn. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage 1999, § 70 Rn. 4.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2676/98

    Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen

  • OLG Koblenz, 09.10.2006 - 1 Ws 623/06

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer bedingten Strafhaftentlassung:

  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2677/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

  • OLG Köln, 22.08.2012 - 2 Ws 610/12

    Voraussetzung für doe Auslegung eines Strafurteils

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3404
OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98 (https://dejure.org/1998,3404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.1998 - 1 Ws 21/98 (https://dejure.org/1998,3404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 1998 - 1 Ws 21/98 (https://dejure.org/1998,3404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3213
  • NStZ 1998, 638
  • StV 1998, 390
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Nürnberg, 17.02.1999 - Ws 8/99

    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf einen bestimmten Psychotherapeuten

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  • KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12

    Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

    Die Zuziehung eines externen Therapeuten kommt dabei nur bei der Erforderlichkeit und dem Fehlen ausreichender Behandlungsmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt in Betracht (vgl. BVerfG NStZ 1996, 614; Senat, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 2 Ws 97/12 Vollz -, 14. Juli 2011 - 2 Ws 249/11 Vollz -, 24. Juni 2011 - 2 Ws 137/11 Vollz - und 21. Februar 2007 - 2/5 Ws 541/06 Vollz - OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638).

    Übersteigen die fachspezifischen therapeutischen Erfordernisse die Möglichkeiten der Anstalt, so gebieten das Resozialisierungsziel des Strafvollzuges (vgl. BVerfG NStZ 1996, 614) als auch der Schutz der Allgemeinheit (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639), die Teilnahme an geeigneten externen Behandlungskonzepten sicherzustellen.

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Es kann derzeit dahinstehen, ob in Zukunft auch eine schrittweise und zeitlich gestreckte Gewährung von Lockerungen in Betracht kommen wird, etwa Ausführungen zu den ggf. durchzuführenden therapeutischen Gesprächen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im

    Das Vollzugsziel und der teils auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Durchführung einer Behandlung (Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422) verpflichtet die Anstalt daher, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und das Ergebnis ihrer Abwägungen (und in groben Zügen auch die Gründe) in den Vollzugsplan aufzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

    Infolge seines Zustandes müssen von dem Betroffenen weitere Taten zu erwarten sein, was - da die Maßregel ihn in hohem Maße beschwert - nur zur Anordnung der Unterbringung führt, wenn nicht nur die einfache Möglichkeit, sondern eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für neuerliche schwere Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ-RR 2007, 300; BGH NStZ-RR 2006, 265; BGH NStZ 1986, 572; Senatsbeschlüsse v. 29.1.1998 - 1 Ws 21/98 u. v. 5.11.2007 - 1 Ws 119/07 - Fischer, StGB, 55. Aufl., § 63 Randziffer 13).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03

    Beschwerdeverfahren gegen eine Ablehnung der Strafrestaussetzung: Abklärung der

    Dies gebietet nicht nur der teilweise auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Gewährung einer Behandlung (vgl. hierzu Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422 ff.), sondern auch die Belange der Allgemeinheit (§ 2 Satz 2 StVollzG), denn es kann nicht angehen, einen Gewalttäter nach Ablauf seiner Strafzeit nur deshalb unbehandelt und damit weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich in die Freiheit zu entlassen, weil verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten der Vorrang eingeräumt wurde.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

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  • KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05

    Strafvollzug: Behandlung des Antrags auf regelmäßigen Besuch einer externen

    Für die Behandlung durch Psychotherapeuten gilt nichts anderes (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639).
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