Rechtsprechung
   BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Koblenz, 05.06.1996 - 7 StVK 151/96
  • OLG Koblenz, 26.08.1996 - 2 Ws 515/96
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1998, 430
  • NStZ 1999, 157 (Ls.)
  • StV 1998, 436



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07  

    Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks

    Bei der Entscheidung über Vollzugslockerungen nach § 11 StVollzG sind diese grundrechtlich geschützten Belange zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430).

    Es greift auf Verfassungsbeschwerde dann ein, wenn die Gerichte in der Wahrnehmung ihrer Pflicht, die behördliche Entscheidung - auch im Hinblick auf eine hinreichende Sachverhaltsaufklärung und die Rechtmäßigkeit der Ausfüllung behördlicher Ermessens- und Beurteilungsspielräume - zu überprüfen, die Bedeutung der Grundrechte des Beschwerdeführers verkannt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2002 - 2 BvR 1862/01 -, NStZ-RR 2002, S. 155; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.; allgemein BVerfGE 18, 85 ).

    Mit den weiteren Erwägungen, es sei sachgerecht, dass über die Eignung des Beschwerdeführers für den offenen Vollzug nicht die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage, sondern die Anstaltsleitung nach dessen Einweisung entscheide und dieses Verfahren könne bei einfach gelagerten Fällen schneller abgeschlossen werden als bei komplexeren Fallgestaltungen, hat das Oberlandesgericht unzulässigerweise (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 , und vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05 -, EuGRZ 2006, S. 275 ) eigene, wenn auch unvollständige, Ermessenserwägungen an die Stelle des nicht ausgeübten Ermessens der Strafvollstreckungsbehörden gesetzt.

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06  

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Gerichte jedoch nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (vgl. für die Gewährung von Vollzugslockerungen BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ; und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436 ).

    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f.; und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998, a.a.O.) haben die Gerichte vor einer Bestätigung der durch die Anstalt getroffenen Anordnungen die verfügbaren Erkenntnismittel auszuschöpfen und die von der Anstalt ihrer Gefahrenprognose zugrunde gelegten Sachverhaltsangaben zu überprüfen, um auf dieser Grundlage die - in der Untersuchungshaft besonders strikt zu beachtende - Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen beurteilen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05  

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Der Resozialisierungsgrundsatz verpflichtet die Justizvollzugsanstalten, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen zu begegnen; das Resozialisierungsinteresse erstreckt sich auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.).
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  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08  

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 [277]; 70, 297 [312 ff.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 [431]).

    Denn jedenfalls beruht auch die nachgeschobene Begründung nicht auf der von Verfassungs wegen gebotenen Gesamtwürdigung der für die Frage der Lockerungseignung erheblichen Umstände (vgl. BVerfGE 64, 261 [277]; 70, 297 [312 ff.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 [431]), sondern auf der unhaltbaren Annahme, dass über die Lockerungseignung des Beschwerdeführers erst nach Festlegung der Mindestverbüßungsdauer befunden werden könne.

  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05  

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Das Gericht hat dementsprechend den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde als Voraussetzungen ihrer Entscheidung alle Tatsachen zutreffend angenommen und den zugrundegelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ff.; Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.; Beschluss vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 f.).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98  

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Anfechung von Maßnahmen im Strafvollzug

    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 53, 30 ; 70, 297 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f., und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436, 437) hätten die Maßnahmen nicht gerichtlich bestätigt werden dürfen, ohne daß zuvor alle verfügbaren Erkenntnismittel ausgeschöpft worden wären, um den psychischen wie physischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zu ermitteln und die gegen den Beschwerdeführer erhobenen weiteren Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit und ihr Gewicht zu überprüfen.
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06  

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

    Derartige Eingriffsermächtigungen sind vielmehr in der Regel gerade zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen dahingehend auszulegen, dass zu ihrer Anwendung konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Anstaltssicherheit oder -ordnung bereits vorliegen müssen (vgl. zu Besuchsbeschränkungen im Strafvollzug BVerfGE 89, 315 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 27 Rn. 2 m.w.N.; in der Untersuchungshaft BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93, NStZ 1994, S. 52; im Maßregelvollzug LG Arnsberg R&P 1990, S. 49 ; für die Untersuchungshaft allg. BVerfGE 57, 170 , m.w.N.; für den Strafvollzug zur Erforderlichkeit näherer personenbezogener Anhaltspunkte für eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei hierauf gestützter Ablösung aus dem offenen Vollzug oder Versagung von Vollzugslockerungen BVerfGK 2, 318 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 - NStZ 1998, S. 430 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 3 Ws 3/04  

    Strafvollzug: Anfechtung der Nichtgewährung von Vollzugslockerungen;

    Der Versagungsgrund der Flucht- und Missbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung eröffnet der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerfG NStZ 1998, 430, 431; Senat B. v. 21.10.2002 - 3 Ws 211/02).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; vgl. auch Senat NStZ 2002, 528; ZfStrVo 1983, 181, 183; OLG Karlsruhe Die Justiz 1984, 313; OLG Celle aaO).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08  
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  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ws 55/01  

    StVollzG § 11 Abs. 1, Abs. 2

    Zwar ist die Strafvollstreckungskammer, trotz des vorhandenen Beurteilungsspielraums der Vollzugsbehörde bei der Prognoseentscheidung, ob die Versagungsgründe der Flucht- oder Missbrauchsgefahr nach § 11 Abs. 2 StVollzG gegeben sind, verpflichtet, den Sachverhalt selbst umfassend aufzuklären und festzustellen, ob die Vollzugsbehörde als Voraussetzung ihrer Entscheidung alle Tatsachen zutreffend angenommen und den zu Grunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfG NStZ 1998, 430).

    Die Gefangene würde, ließe man diese Umstellung auf der Grundlage neuer Tatsachen hier zu, in ihrer Rechtsverteidigung in unangemessener Weise eingeschränkt (vgl. BVerfG NStZ 1998, 430; KG und OLG Frankfurt jeweils in ZfStrVo a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02  

    Versagung von Vollzugslockerungen

  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 24/03  

    Gewährung von Vollzugslockerungen

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07  
  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - 1 Ws (Vollz) 30/11  

    Vollzugslockerungen; Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch

  • OLG München, 09.06.2011 - 4 Ws 46/11  

    Strafvollzug: Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Strafvollstreckungskammer;

  • OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05  

    Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02  

    Strafvollzug: Fehlerhafte Ablehnung von Vollzugslockerungen für einen zu

  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06  

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07  

    Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen

  • OLG Schleswig, 09.04.2008 - 2 VollzWs 42/08  

    Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Maßregelvollzug

  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09  

    Voraussetzungen der Versagung von Vollzugslockerungen; Berücksichtigung eines

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 120/98  
  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 1 Vollz (Ws) 155/05  

    Ausführung; Voraussetzungen

  • KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06  

    Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2009 - 1 Ws 7/09  
  • LG Hildesheim, 25.06.2007 - 23 StVK 302/07  

    Strafvollzug: Pflicht der Justizvollzugsanstalt zur Umsetzung einer dem

  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 77/08  

    Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen

  • KG, 14.06.2002 - 5 Ws 312/02  
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