Rechtsprechung
   BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,860
BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96 (https://dejure.org/1998,860)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96 (https://dejure.org/1998,860)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 1998 - 2 BvR 1951/96 (https://dejure.org/1998,860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie gerichtliche Entscheidung durch Versagung einer Vollzugslockerung aufgrund pauschaler Wertungen - Besuchsausgang als Resozialisierungsmittel

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 430
  • NStZ 1999, 157 (Ls.)
  • StV 1998, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Dieses Interesse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 stRspr).

    Solchen Zielen dient ein gemäß § 11 Abs. 1 StVollzG mit Zustimmung des Gefangenen als Lockerung des Vollzugs angeordneter Ausgang oder eine Ausführung unter Aufsicht ebenso wie der in § 13 Abs. 1 StVollzG geregelte Urlaub (vgl. dazu BVerfGE 64, 261 ).

    Es besteht mithin ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen dem rechtsstaatlichen Interesse, die Vollstreckung rechtskräftig erkannter Freiheitsstrafen sicherzustellen und die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 214 ), und dem Gebot der sozialen Integration des Gefangenen gemäß § 2 Satz 1 StVollzG (vgl. BVerfGE 64, 261 ).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Mißbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Mißbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ).

    Das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko eines Entweichens aus der Haft oder eines Mißbrauchs der Maßnahme zu Straftaten muß aus diesen Gründen heraus unvertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Das Gericht hat dementsprechend den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde als Voraussetzungen ihrer Entscheidung alle Tatsachen zutreffend angenommen und den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Der Beschwerdeführer hat jedoch ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 81, 138 ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Dieses Interesse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 stRspr).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Dieses Interesse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 stRspr).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Jedoch eröffnet der Versagungsgrund der Flucht- und Mißbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (vgl. BGHSt 30, 320 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Dieses Interesse richtet sich nicht nur darauf, vor schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen bewahrt zu werden, sondern auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 stRspr).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
    Es besteht mithin ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen dem rechtsstaatlichen Interesse, die Vollstreckung rechtskräftig erkannter Freiheitsstrafen sicherzustellen und die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 214 ), und dem Gebot der sozialen Integration des Gefangenen gemäß § 2 Satz 1 StVollzG (vgl. BVerfGE 64, 261 ).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen sind Grenzen dort gesetzt, wo die Befürchtung besteht, der Gefangene werde sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder eine Lockerung des Vollzugs zu Straftaten missbrauchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96, NStZ 1998, 430).

    Bei diesem Versagungsgrund handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, in dessen Rahmen sie insbesondere unter Berücksichtigung des Resozialisierungsanspruchs des Strafgefangenen mehrere - jeweils gleichermaßen rechtlich vertretbare - Entscheidungen treffen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19, juris Rn. 20; vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17, juris Rn. 28 und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96, aaO, NStZ 1998, 430, 431 (zu Vollzugslockerungen); vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 1511/16, juris Rn. 6 (zur Verlegung in den offenen Vollzug); BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (VS) 32/81, BGHSt 30, 320, 324 f.).

    Das mit jeder Vollzugslockerung grundsätzlich verbundene Risiko eines Entweichens aus der Haft oder eines Missbrauchs zu Straftaten muss im konkreten Fall der Versagung von Vollzugslockerungen unvertretbar erscheinen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17, aaO, Rn. 26; vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96, aaO, NStZ 1998, 430, 431).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07

    Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks

    Bei der Entscheidung über Vollzugslockerungen nach § 11 StVollzG sind diese grundrechtlich geschützten Belange zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430).

    Es greift auf Verfassungsbeschwerde dann ein, wenn die Gerichte in der Wahrnehmung ihrer Pflicht, die behördliche Entscheidung - auch im Hinblick auf eine hinreichende Sachverhaltsaufklärung und die Rechtmäßigkeit der Ausfüllung behördlicher Ermessens- und Beurteilungsspielräume - zu überprüfen, die Bedeutung der Grundrechte des Beschwerdeführers verkannt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2002 - 2 BvR 1862/01 -, NStZ-RR 2002, S. 155; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.; allgemein BVerfGE 18, 85 ).

    Mit den weiteren Erwägungen, es sei sachgerecht, dass über die Eignung des Beschwerdeführers für den offenen Vollzug nicht die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage, sondern die Anstaltsleitung nach dessen Einweisung entscheide und dieses Verfahren könne bei einfach gelagerten Fällen schneller abgeschlossen werden als bei komplexeren Fallgestaltungen, hat das Oberlandesgericht unzulässigerweise (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 , und vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05 -, EuGRZ 2006, S. 275 ) eigene, wenn auch unvollständige, Ermessenserwägungen an die Stelle des nicht ausgeübten Ermessens der Strafvollstreckungsbehörden gesetzt.

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Vollstreckungsgerichte indes nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris, Rn. 20).

    Legt das Strafvollstreckungsgericht diesen Maßstab seiner Entscheidung zugrunde, prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob das Strafvollstreckungsgericht der Vollzugsbehörde einen zu weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt und damit Bedeutung und Tragweite des verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruchs verkannt hat und ob die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des dargelegten fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist und damit den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Der Resozialisierungsgrundsatz verpflichtet die Justizvollzugsanstalten, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen zu begegnen; das Resozialisierungsinteresse erstreckt sich auch auf die Rahmenbedingungen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.).
  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 1165/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Vollstreckungsgerichte indes nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, Rn. 20).

    Legt das Strafvollstreckungsgericht seiner Entscheidung diesen Maßstab zugrunde, prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob das Strafvollstreckungsgericht der Vollzugsbehörde einen zu weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt und damit Bedeutung und Tragweite des verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruchs verkannt hat und ob die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des dargelegten fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist und damit den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ).

    Denn jedenfalls beruht auch die nachgeschobene Begründung nicht auf der von Verfassungs wegen gebotenen Gesamtwürdigung der für die Frage der Lockerungseignung erheblichen Umstände (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ), sondern auf der unhaltbaren Annahme, dass über die Lockerungseignung des Beschwerdeführers erst nach Festlegung der Mindestverbüßungsdauer befunden werden könne.

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend

    Das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB) und namentlich das grundrechtlich als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen aus Art. 7 und Art. 6 VvB geschützte Resozialisierungsinteresse verpflichten den Staat, den Folgen langjährigen Freiheitsentzuges im Straf- und Maßregelvollzug entgegen zu wirken und Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 13, und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).

    Die Strafvollstreckungskammer hat aber im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG - wie auch das Kammergericht ausgeführt hat - zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde von zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, den Sachverhalt vollständig ermittelt und ihre tragenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung ausreichend dargestellt hat (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris Rn. 32, und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 20).

    Eine auf Missbrauchsbefürchtungen gestützte Versagung von Lockerungen wird der Bedeutung des Resozialisierungsanspruchs nur gerecht, wenn die Behörde dafür im Rahmen einer Gesamtwürdigung konkrete, auf die angestrebte Lockerungsform bezogene Anhaltspunkte in der Person des Untergebrachten anführt (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 17, vom 5. August 2010, a. a. O., und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 24).

    Der fachgerichtliche Rechtsschutz gegen eine grundrechtseingreifende Vollzugsmaßnahme kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn das Gericht den Sachverhalt ausreichend aufgeklärt hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 20, und vom 30. November 2006 - 2 BvR 1418/05 -, juris Rn. 15).

    Dabei haben die Gerichte zu beachten und in ihre Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit jeder Vollzugsentscheidung einzustellen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit mit zunehmender Dauer der Unterbringung an Gewicht gegenüber den Freiheitsrechten des Untergebrachten abnimmt und im Einzelfall stets nur soweit und solange Vorrang beanspruchen kann, wie eine auf der Grundlage nachprüfbarer Erkenntnisse und Gutachten festgestellte schwerer wiegende Gefährdung für Dritte die Lockerung als unvertretbar erscheinen lässt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 19, und - zu § 67d Abs. 2 StGB - vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, juris Rn. 14 ff.).

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Gerichte jedoch nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (vgl. für die Gewährung von Vollzugslockerungen BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ; und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436 ).

    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f.; und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998, a.a.O.) haben die Gerichte vor einer Bestätigung der durch die Anstalt getroffenen Anordnungen die verfügbaren Erkenntnismittel auszuschöpfen und die von der Anstalt ihrer Gefahrenprognose zugrunde gelegten Sachverhaltsangaben zu überprüfen, um auf dieser Grundlage die - in der Untersuchungshaft besonders strikt zu beachtende - Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen beurteilen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).

  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Vollstreckungsgerichte indes nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, Rn. 20).

    Legt das Strafvollstreckungsgericht diesen Maßstab seiner Entscheidung zugrunde, prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob das Strafvollstreckungsgericht der Vollzugsbehörde einen zu weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt und damit Bedeutung und Tragweite des verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruchs verkannt hat und ob die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des dargelegten fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist und damit den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Das Gericht hat dementsprechend den Sachverhalt umfassend aufzuklären und dabei festzustellen, ob die Vollzugsbehörde als Voraussetzungen ihrer Entscheidung alle Tatsachen zutreffend angenommen und den zugrundegelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ff.; Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.; Beschluss vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 f.).
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20

    Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug

  • BVerfG, 02.05.2017 - 2 BvR 1511/16

    Lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung im offenen Vollzug

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 3 Ws 3/04

    Strafvollzug: Anfechtung der Nichtgewährung von Vollzugslockerungen;

  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07

    Prognosemaßstab bei der Beurteilung des Bestehens einer Fluchtgefahr und

  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14

    Keine Korrektur von fehlerhaften Ermessenserwägungen der Vollzugsbehörde durch

  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der

  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ws 55/01

    Verschuldung; Gefangener; Fluchtgefahr; Mißbrauchsgefahr;

  • OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05

    Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug

  • LG Detmold, 14.07.2016 - 20 StVK 72/16

    Vollzugsplanfortschreibung

  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - 1 Ws (Vollz) 30/11

    Vollzugslockerungen; Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch

  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

  • BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02

    Versagung von Vollzugslockerungen wegen fehlender Lockerungseignung (§ 11 Abs 2

  • OLG München, 09.06.2011 - 4 Ws 46/11

    Strafvollzug: Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Strafvollstreckungskammer;

  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 24/03

    Zur Versagung von Vollzugslockerungen

  • OLG Schleswig, 09.04.2008 - 2 VollzWs 42/08

    Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Maßregelvollzug

  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07

    Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02

    Strafvollzug: Fehlerhafte Ablehnung von Vollzugslockerungen für einen zu

  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges:

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 120/98

    Vollstreckungsreihenfolge: Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe vor einer

  • OLG Hamm, 03.03.2020 - 1 Vollz (Ws) 5/20
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg:

  • OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15

    Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2009 - 1 Ws 7/09

    Ablösung eines Strafgefangenen vom offenen Vollzug wegen unerlaubten

  • KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06

    Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 1 Vollz (Ws) 155/05

    Ausführung; Voraussetzungen

  • OLG Saarbrücken, 01.03.2001 - Vollz (Ws) 1/01

    Umgang mit einer Urinprobe in einer Justizvollzugsanstalt; Gewährung von

  • LG Hildesheim, 25.06.2007 - 23 StVK 302/07

    Strafvollzug: Pflicht der Justizvollzugsanstalt zur Umsetzung einer dem

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 2 Ws 279/21

    Beschränkt überprüfbarer Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei Anordnung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht