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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97   

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OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97 (https://dejure.org/1997,4338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.1997 - 1 Ws 388/97 (https://dejure.org/1997,4338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 1 Ws 388/97 (https://dejure.org/1997,4338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 55
  • StV 2000, 412
  • AnwBl 1998, 46
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97
    Ein Beschuldigter hat nämlich Anspruch darauf, daß der Vorsitzende bei der Auswahl des Verteidigers das ihm eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausübt (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 in NStZ 1994, 599 m.w.N.), und zwar auch bei der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers.

    Diese Einschränkung gilt auch für die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem von dem Beschuldigten bereits gewählten Verteidiger (vgl. Senatsbeschluß vom 1. August 1994 a.a.O.).

  • OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01

    Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der

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  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Erfüllt der von dem Angeklagten vorgeschlagene Verteidiger aber die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtskundigen Beistandes und der Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes, so ist das Ermessen des Gerichtsvorsitzenden bei der Auswahl in der Regel soweit eingeschränkt, dass die Beiordnung eines anderen als des vom Angeklagten vorgeschlagenen Verteidigers als ermessensfehlerhaft zu verstehen wäre (so schon OLG München StV 1993, 180 zur Bestellung eines Verteidigers mit Kanzleisitz in Düsseldorf; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG Hamm NStZ 1999, 531; OLG Zweibrücken StV 2002, 238; OLG Rostock StraFo 2002, 85 ff.; KK/Laufhütte § 142 Rn. 7).

    Er ist deshalb nur insoweit zu berücksichtigen, als die Ortsferne einer sachdienlichen Verteidigung, sowohl für den Beschuldigten als auch für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf entgegensteht (vgl. BGH NStZ 1998, 49; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; 2000, 412; OLG München, StV 1993, 180; OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die

    (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, AnwBl 1998, 46; OLG Frankfurt StV 1994, 288; StV 1991, 9; StV 1987, 379; OLG Hamm StV 1989, 242, 243; OLG Celle StV 1988, 100; NStZ 1988, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144; OLG Köln StV 1989, 241, 242; OLG München AnwBl 1980, 467 - jeweils mit weiteren Rechtspr.nachw.
  • OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung des Erst- oder des Zweitverteidigers handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16. Mai 1997 - 1 Ws 388/97 , NStZ 1988, 55).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99

    Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    Hat sich für den Angeklagten bereits ein Rechtsanwalt seines Vertrauens gemeldet, so beschränkt sich das Auswahlermessen des Vorsitzenden in der Regel auf die Bestellung dieses Anwalts, auch wenn er nicht bei einem Gericht dieses Gerichtsbezirks zugelassen ist (vgl. Senat, a. a. O.; Senat wistra 1991, 120; Senatsbeschluß vom 16. Mai 1997 - 1 Ws 388/97 alle m. w. N.; a. A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., 142 Rdnr. 5 mit Übersicht zum Meinungsstand).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Deshalb sind auch bei der Auswahl eines evtl. erforderlichen weiteren Pflichtverteidigers, selbst wenn die Bestellung in erster Linie der Sicherung des Verfahrens dient, die Kriterien des § 142 Abs. 1 StPO anzuwenden und ist insbesondere dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seines Vertrauens zu benennen (Senat NStZ 1994, 599 ; NStZ 1998, 55 ; U Frankfurt StV 1989, 384 ).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.1998 - 1 Ws 12/98
    Hat ein Verurteilter mehrere Freiheitsstrafen zu verbüßen, so wird die Strafvollstreckung so lange jeweils zum Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung nach § 57 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 StGB unterbrochen, bis die Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung aller Strafreste in einer Entscheidung befinden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 12.01.1998 - 1 Ws 388/97).
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Rechtsprechung
   KG, 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97)   

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https://dejure.org/1997,6465
KG, 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97) (https://dejure.org/1997,6465)
KG, Entscheidung vom 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97) (https://dejure.org/1997,6465)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97) (https://dejure.org/1997,6465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Auszug aus KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Denn dies würde voraussetzen, daß die sachlich-rechtlichen Erwägungen, die zur Aufhebung des Urteils zugunsten des Revisionsführers geführt haben, zur gleichen Entscheidung auch zugunsten dieser Nichtrevidenten geführt hätten (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1994 - (4) 1 Ss 105/94 (85/94) - m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht dem Revisionsgericht keine Überprüfung, ob in ihm Urteil das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (vgl. BGH DRiZ, 1989,- 422; BGHSt 14, 162 (164 f); Beschluß des Senats vom 21. März 1994 - (4) 1 Ss 27/94 (20/94) - OLG Düsseldorf NStE Nr. 38 zu § 267 StPO ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 267 Rdn. 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 267 Rdn. 42 und § 33 7 Rdn. 21).
  • OLG Jena, 20.06.1994 - 1 Ss 27/94

    Möglichkeit der Berücksichtigung eines früheren Verfahrens wegen einer

    Auszug aus KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht dem Revisionsgericht keine Überprüfung, ob in ihm Urteil das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (vgl. BGH DRiZ, 1989,- 422; BGHSt 14, 162 (164 f); Beschluß des Senats vom 21. März 1994 - (4) 1 Ss 27/94 (20/94) - OLG Düsseldorf NStE Nr. 38 zu § 267 StPO ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 267 Rdn. 166; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 267 Rdn. 42 und § 33 7 Rdn. 21).
  • OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15

    Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt: Fehlende Wiedergabe der

    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist [vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.07.1997 - (4) 1 Ss 158/97 (66/97)].
  • BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02

    Urteilsgründe bei qualifiziertem Rotlichtverstoß - Darstellung der von Zeugen

    Fehlt die Darstellung der Beweisgründe ganz oder ist die Darstellung hierzu lückenhaft, handelt es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der auf Sachbeschwerde zur Aufhebung der Entscheidung führt (BGH NStZ 1983, 277; KG NStZ 1998, 55).
  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 1 Ss OWi 584/02

    Strahlenschutzbeauftragter; Pflichtenkreis, abschließende gesetzliche Regelung

    Die - beantragte - Aufhebung der die Verurteilung des Betroffenen A.H. tragenden Feststellungen werden hiervon nicht berührt (zu vgl. auch: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 357 Rdnr. 14; zu Revisionserstreckung bei fehlendem gemeinsamen Revisionsgrund: KG, NStZ 1998, Seite 55 f.; für das Rechtsbeschwerdeverfahren: vgl. BGH wistra 1991, Seite 30 f.).
  • KG, 08.10.2015 - 121 Ss 163/15

    Hinweispflicht bei Abgabe einer (formunwirksamen) Revisionsbegründung zu Händen

    Die Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung obliegt dem Revisionsgericht zwar bereits auf die zulässig erhobenen Sachrüge, aber nur dahingehend, ob sie rechtliche Fehler aufweist (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45; KG NStZ 1998, 55; Gericke in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. § 337 Rdn. 29, jeweils mit weit.
  • KG, 29.01.2001 - 1 Ss 9/01
    Denn ein so unvollständiges Urteil ermöglicht dem Revisionsgericht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (vgl. Senat NStZ 1998, 55 m.w.N.).
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