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   EuGH, 16.06.1998 - C-226/97   

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https://dejure.org/1998,766
EuGH, 16.06.1998 - C-226/97 (https://dejure.org/1998,766)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1998 - C-226/97 (https://dejure.org/1998,766)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - C-226/97 (https://dejure.org/1998,766)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Unmittelbare Wirkung der Richtlinie

  • Europäischer Gerichtshof

    Lemmens

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Lemmens

    Richtlinie 83/189 des Rates, Artikel 1 und 8
    Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift mitzuteilen - Nationale Vorschrift über Alkoholmeter - Unterlassene Mitteilung ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Lemmens

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheit am Steuer; Technische Vorschrift über Alkoholmeter; Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften ; Unmittelbare Wirkung der Richtlinie

  • Judicialis

    Richtlinie 83/189/EWG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Mitteilungspflichten im Bereich technischer Vorschriften - Auswirkungen im Strafverfahren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 83/189/EWG Art. 1, Art. 8
    Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift mitzuteilen - Nationale Vorschrift über Alkoholmeter - Unterlassene Mitteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Arrondissementsrechtbank Maastricht - Auslegung der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Unanwendbarkeit einer Norm oder technischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 141
  • EuZW 1998, 569
  • NZV 1998, 469
  • StV 1999, 130
  • DVBl 1998, 1191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-226/97
    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94 (CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 54) die Richtlinie dahin ausgelegt, daß der Verstoß gegen die in den Artikeln 8 und 9 festgelegte Mitteilungspflicht zur Unanwendbarkeit der betreffenden technischen Vorschriften führt, so daß sie einzelnen nicht entgegengehalten werden können.

    Nach Ansicht der Regierung des Vereinigten Königreichs folgt aus dem Urteil CIA Security International, daß nur die nicht mitgeteilte technische Vorschrift als solche dem einzelnen nicht entgegengehalten werden könne.

  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-226/97
    Zwar fallen das Strafrecht und das Strafprozeßrecht grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, daß dieser Rechtsbereich nicht vom Gemeinschaftsrecht berührt würde (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 19, und vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80, Casati, Slg. 1981, 2595, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-13/96

    Bic Benelux / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-226/97
    Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-13/96 (Bic Benelux, Slg. 1997, I-1753, Randnr. 19) festgestellt, daß eine Richtlinie auf technische Vorschriften unabhängig von den Gründen Anwendung findet, die für ihren Erlaß maßgeblich waren.
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 16.06.1998 - C-226/97
    Zwar fallen das Strafrecht und das Strafprozeßrecht grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, daß dieser Rechtsbereich nicht vom Gemeinschaftsrecht berührt würde (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 19, und vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80, Casati, Slg. 1981, 2595, Randnr. 27).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Ob eine Richtlinie den Anwendungsbereich der Verträge eröffnet, wird nach ihren Zielen bestimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 1998, Rs. C-226/97, Lemmens, Slg. 1998, S. 1-3711 Rn. 25 und 35 f.).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-443/98

    Unilever

    Wie der Gerichtshof in Randnummer 35 des Urteils vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-226/97 (Lemmens, Slg. 1998, I-3711) ausgeführt hat, stellt es, wenn technische Vorschriften nicht mitgeteilt werden, einen Verfahrensfehler bei ihrem Erlass dar, so dass sie nicht anwendbar sind, soweit sie die Verwendung oder den Vertrieb eines diesen Vorschriften nicht entsprechenden Erzeugnisses behindern.
  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

    Grundsätzlich fällt das Strafrecht ebenso wie das Strafprozessrecht auch nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80, Casati, Slg. 1981, 2595, Randnr. 27, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-226/97, Lemmens, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 19).
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