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   BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97   

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BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 (https://dejure.org/1998,989)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97 (https://dejure.org/1998,989)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1998 - 5 ARs (VS) 1/97 (https://dejure.org/1998,989)
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Vorläufige Festnahme für drei Stunden

§ 127 Abs. 2 StPO, Rechtsschutz nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog (nicht nach §§ 23 ff EGGVG) gegen erledigte nichtrichterlich angeordnete Festnahme durch die Polizei;

§ 121 Abs. 2 GVG, kein Vorlageverfahren, wenn die früheren abweichenden Entscheidungen durch die Rechtsprechung des BVerfG überholt sind (vgl. § 31 BVerfGG)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 23 EGGVG; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 127 Abs. 2 StPO; § 121 GVG
    Vorläufige Festnahme (Rechtsweg nach Erledigung; Freilassung ohne Vorführung vor den Haftrichter; Anwendbarkeit von § 98 Abs. 2 S. 2 StPO); Vorlage an den Bundesgerichtshof (Entbehrlichkeit bei Entscheidung der Rechtsfrage durch das BVerfG)

  • DFR

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer ohne Vorführung vor dem Haftrichter beendeten vorläufigen Festnahme und Durchsuchung

  • opinioiuris.de

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 98, 127
    Rechtsweg für die Überprüfung einer erledigten vorläufigen Festnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 171
  • NJW 1998, 3653
  • NStZ 1999, 151 (Ls.)
  • StV 1998, 579
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.1980 - 1 BJs 113/79

    Beendete vorläufige Festnahme - Feststellung der Rechtswidrigkeit -

    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    Der Generalbundesanwalt hält - ebenso wie das vorlegende Oberlandesgericht dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (StV 1981, 597 = GA 1981, 223) folgend - die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts im Ergebnis für zutreffend und hat - wobei er die Vorlegungsvoraussetzungen bejaht - beantragt zu beschließen:.

    Der Senat ist im übrigen - ebenso wie der Generalbundesanwalt - mit dem vorlegenden Oberlandesgericht, dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs und der überwiegenden Meinung in der Literatur (BGH - Ermittlungsrichter - StV 1981, 597; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 127 Rdn. 23; Boujong in KK 3. Aufl. § 127 Rdn. 48; Pfeiffer/Fischer StPO § 127 Rdn. 12; Müller in KMR 8. Aufl. § 127 Rdn. 25; Krause in AK-StPO § 127 Rdn. 22; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht 2.Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 15; Peters JR 1972, 297, 300; Roxin, Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 29 Rdn. 12, 14; Rieß/Thym GA 1981, 189, 206; Greiner MDR 1981, 547; aA Paeffgen in SK § 127 Rdn. 36; Ranft, Strafprozeßrecht 2. Aufl. S. 145; Flieger MDR 1981, 17; überholt wohl Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 127 Rdn. 47) der Ansicht, daß der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die richterliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit beantragen kann.

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    Läge bereits eine Entscheidung eines Senats des Bundesgerichtshofs vor, so wäre die Vorlegung nicht zulässig (BGHSt 13, 149, 151; 13, 373; 34, 79).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    In dem Beschluß vom 27. Mai 1997 (BVerfGE 96, 44 = NJW 1997, 2165) hat das Bundesverfassungsgericht beanstandet, daß bei dem - insoweit vergleichbaren - Problem bei Durchsuchungen die Rechtsmittel in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten sind und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt werden.
  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    Wäre für die nach weitgehend denselben Maßstäben durchzuführende richterliche Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen abgeschlossener Maßnahmen - hier der Festnahme, eventuell auch eines Teils der Beschlagnahme - das Oberlandesgericht nach §§ 23 ff. EGGVG zuständig, so bestünde wegen der schwer zu durchschauenden Spaltung des Rechtsweges die Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397).
  • BGH, 18.12.1959 - 1 StR 485/59
    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    Läge bereits eine Entscheidung eines Senats des Bundesgerichtshofs vor, so wäre die Vorlegung nicht zulässig (BGHSt 13, 149, 151; 13, 373; 34, 79).
  • BGH, 02.05.1986 - 1 StR 630/85

    Verfolgungsverjährung - Bußgeldbescheid - Ruhen der Verjährung

    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    Läge bereits eine Entscheidung eines Senats des Bundesgerichtshofs vor, so wäre die Vorlegung nicht zulässig (BGHSt 13, 149, 151; 13, 373; 34, 79).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    In der Entscheidung vom 30. April 1997 (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, ein Rechtsschutzinteresse gegeben sei.
  • KG, 09.06.1985 - 3 AR 75/85
    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    An der Rückgabe der Akten an das Amtsgericht zur Entscheidung über den Antrag sieht sich das Oberlandesgericht durch die entgegenstehende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (StV 1982, 513) und des Kammergerichts (NStZ 1986, 135) gehindert, die in Fällen der vorliegenden Art den Rechtsweg nach § 23 EGGVG für eröffnet halten.
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
    Es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Vorlegungsfrage bereits in BGHSt 28, 206 verbindlich mitentschieden hat.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Nichts anderes gilt, wenn es den Fachgerichten aufgegeben hat, einen bestimmten rechtlichen Komplex insgesamt anhand der von ihm entwickelten Maßstäbe neu zu gestalten (BGH 21. März 2000 - 4 StR 287/99 - zu II 2 b aa der Gründe, aaO; 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - BGHSt 44, 171) .
  • EGMR, 30.01.2020 - 50001/12

    Prepaidkarten: Anonymität wird zum Fall für den Menschengerichtshof

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe z. B. 5 ARs (VS) 1/97, 5. August 1998) bietet eine analoge Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung aller abgeschlossenen staatsanwaltlichen Ermittlungsmaßnahmen, wenn eine solche Maßnahme einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellte.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07

    Keine Unfallflucht, wenn bei Kenntniserlangung vom Unfall kein zeitlicher und

    Da sich der Senat aber der vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. März 2007 (NJW 2007, 1666) vertretenen Auffassung anschließt, kommt eine Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 171, 173; Hannich in: KK-StPO, 5. Auflage, § 121 GVG Rn. 26).
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