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   BGH, 05.01.1999 - 3 StR 608/98   

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https://dejure.org/1999,3194
BGH, 05.01.1999 - 3 StR 608/98 (https://dejure.org/1999,3194)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1999 - 3 StR 608/98 (https://dejure.org/1999,3194)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - 3 StR 608/98 (https://dejure.org/1999,3194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 6. StrRG; § 46 StGB
    Tenorierung bei Vergewaltigung; Anderes, das Opfer besonders erniedrigende sexuelle Handlung (Strafschärfung bei zweifacher Verwirklichung eines Regelbeispiels); Strafzumessung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.d.F. des 6. StrRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafschärfende Berücksichtigung der Erzwingung anderer das Opfer besonders erniedrigender sexueller Handlungen neben dem Geschlechtsverkehr durch den Täter

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1041
  • NStZ 1999, 186
  • StV 1999, 372
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01

    Waffeneigenschaft eines Gummiknüppels; Verwenden einer Waffe beim Tatbestand der

    Dies führt zur Aufhebung des Strafausspruchs, zumal hier ein Regelbeispiel nach Abs. 2 Satz 2 mehrfach und auf sehr massive Weise verwirklicht worden war (BGH NStZ 1999, 186).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18

    Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch

    In Fällen des vollzogenen Beischlafs im Sinne des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, welchen die Strafkammer ohne Rechtsfehler festgestellt hat, ist die Tat im Tenor als "Vergewaltigung' zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 608/98, NJW 1999, 1041, 1042; MünchKomm-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 177 nF Rn. 209 mwN).
  • LG Bamberg, 27.05.2019 - 1105 Js 14183/18

    Vergewaltigung - kein minder schwerer Fall, kein Täter-Opfer-Ausgleich

    Der Angeklagte hat jeweils analen Geschlechtsverkehr ausgeübt, zudem in einem Fall den oralen Geschlechtsverkehr an sich ausführen lassen, bzw. im anderen Fall den oralen Verkehr am Geschädigten ausgeführt und damit das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB a.F. zweifach verwirklicht (vgl. BGH NStZ 1999, 186).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 287/03

    Verminderte Schuldfähigkeit; vertypter Milderungsgrund; sexuelle Nötigung;

    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidungen BGH NStZ 1999, 186 f. und BGH NStZ-RR 1999, 293 f. hingewiesen hat, betrafen diese jeweils andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 255/00

    Vergewaltigung - Fassung des Schuldspruchs nach Änderung durch 6.StrRG

    StrRG Strafzumessung 1 = NStZ 1999, 186 f.; BGH Beschl. v. 7. Mai 1999 - 3 StR 113/99; zur Fassung des Schuldspruchs: vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 10).
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