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   BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98   

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https://dejure.org/1998,2843
BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98 (https://dejure.org/1998,2843)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1998 - 4 StR 557/98 (https://dejure.org/1998,2843)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1998 - 4 StR 557/98 (https://dejure.org/1998,2843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr 2 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten nach BtMG; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Annahme einer Bewertungseinheit; Zweifelsgrundsatz

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben von Betäubungsmitteln; soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten eine Tat anzunehmen (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; StV 1997, 636, 637; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 341/98; Zschockelt NStZ 1997, 226 f.; 1998, 238, 239 f., jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).

    Der Umstand, daß das Landgericht in den Fällen II 12 bis 15 die Abgabe von jeweils mindestens 40 der eingeführten Ecstasy-Tabletten bei 10 Gelegenheiten an den zur Tatzeit 17 Jahre alten Andreas B. nicht auch unter dem Gesichtspunkt des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94) gewürdigt hat, beschwert den Angeklagten nicht.

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben von Betäubungsmitteln; soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten eine Tat anzunehmen (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; StV 1997, 636, 637; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 341/98; Zschockelt NStZ 1997, 226 f.; 1998, 238, 239 f., jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Veräußerungsakte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Vorrat stammen (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1997, 137 und 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 14).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Das Landgericht hat in diesem Fall nicht bedacht, daß sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, eine einheitliche Tat bilden (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 341/98

    Erfüllung des Tatbstands des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben von Betäubungsmitteln; soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten eine Tat anzunehmen (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; StV 1997, 636, 637; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 341/98; Zschockelt NStZ 1997, 226 f.; 1998, 238, 239 f., jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben von Betäubungsmitteln; soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten eine Tat anzunehmen (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; StV 1997, 636, 637; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 341/98; Zschockelt NStZ 1997, 226 f.; 1998, 238, 239 f., jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Veräußerungsakte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Vorrat stammen (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1997, 137 und 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 14).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Der durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. 1 1302) eingeführte Qualifikationstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, der das vormalige Regelbeispiel eines besonders schweren Falles in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BtMG a.F. ersetzt hat, ist ein Absatzdelikt, denn er stellt die unerlaubte entgeltliche oder unentgeltliche (vgl. BGH StV 1996, 664) Weiterübertragung von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren durch eine Person über 21 Jahre unter Strafe.
  • BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95

    Angaben zur Feststellung einer Serienstraftat - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Veräußerungsakte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Vorrat stammen (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1997, 137 und 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 14).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Veräußerungsakte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Vorrat stammen (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1997, 137 und 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 14).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Nach den vom Bundesgerichtshof zum Betäubungsmittelstrafrecht entwickelten Grundsätzen der Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28; BGH NStZ 1999, 192), die auf die gleichgelagerte Konstellation des Inverkehrbringens von Arznei- und Lebensmitteln übertragbar sind, bilden das Vorrätighalten zum Verkauf und die aus diesem Vorrat sukzessiv erfolgenden Abgabeakte materiell-rechtlich eine einheitliche Tat.
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Lässt sich im Verfahren nicht klären, ob die an sich selbständigen Verkaufsgeschäfte dieselbe Menge betrafen, so ist von selbständigen Handlungen auszugehen, es sei denn, es haben sich konkrete (BGH StV 1998, 595: hinreichende tatsächliche) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Lieferungen aus derselben Erwerbs- oder Herstellungsmenge stammten (Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 596, 634 und 658; BGH NStZ 1997, 344; BGH NStZ 1998, 350; BGH NStZ 1999, 192; BGH NStZ-RR 2006, 55; BGH StV 1998, 594; BGH 1 StR 277/09).
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Es ist nicht geboten, festgestellte Veräußerungsakte schon deshalb zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Vorrat stammen könnten (BGH NJW 1995, 2300; BGH NStZ 1997, 137 u. 344; BGH NStZ 1999, 192; BGH StV 1999, 431; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00; Weber, BtMG, 2. Auflage, Vor §§ 29 ff. Rn. 478).
  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 11/01

    Bewertungseinheit (Hinweise, die eine solche Nahe legen); Unerlaubtes

    Eine solche Bewertungseinheit kommt bei allen Absatzdelikten, also auch bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige, in Betracht (BGH NStZ 1999, 192).
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 82/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit bei

    Soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten (zu denen auch die Abgabe an Minderjährige zählt) eine Tat anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347; Beschluss vom 24. November 1998 - 4 StR 557/98, NStZ 1999, 192; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 83 Ss OWi 93/06
    Es ist nicht geboten, festgestellte Veräußerungsakte schon deshalb zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Vorrat stammen könnten (BGH NJW 1995, 2300; BGH NStZ 1997, 137 u. 344; BGH NStZ 1999, 192; BGH StV 1999, 431; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00; Weber, BtMG, 2. Auflage, Vor §§ 29 ff. Rn. 478).
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