Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.11.1998

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   OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98   

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OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98 (https://dejure.org/1998,2389)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.11.1998 - 1 Ws 556/98 (https://dejure.org/1998,2389)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. November 1998 - 1 Ws 556/98 (https://dejure.org/1998,2389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Anordnungen der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung bei Altfällen; Richtervorbehalt auch bei Altfällen im Rahmen der gentechnischen Identitätsfestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Richtervorbehalt für "genetischen Fingerabdruck" in Altfällen

Verfahrensgang

  • LG Landau/Pfalz - 7077 Js 50015/98
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 300
  • NStZ 1999, 209
  • StV 1999, 9
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98
    Dieser grundsätzliche Zuständigkeitsübergang soll bezwecken, daß keine störenden Eingriffe in den Gang des nunmehr in der Hand des erkennenden Gerichts liegenden Verfahrens erfolgen (BGHSt 27, 253; KMR Müller StPO § 162 Rdn. 16; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 162 Rdn. 16; KK StPO 3. Aufl. § 162 Rdn. 14; LR StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 4; Heidelberger Kommentar StPO § 162 Rdn. 1; Pfeiffer/Fischer StPO § 162 Rdn. 4).
  • OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00

    Kfz-Unfallschaden - gewerblich genutztes Fahrzeug - Reparaturkosten -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges belaufen (BGH, NJW 1999, 300; BGHZ 115, 364, 371 ff. und 375; NJW 1992, 1618; NJW 1992, 302, 305; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    zuständigen Richters (OLG Zweibrücken NJW 1999, 300; OLG Celle, Beschluß vom 22. Dezember 1998 - 3 ARs 71/98; LG Karlsruhe NJW 1999, 301; Lemke in HK, 2. Aufl. § 81g Rdn. 15; KK StPO Senge, 4. Aufl. § 81g Rdn. 11; derselbe NJW 1999, 253, 255).
  • OLG Celle, 22.12.1998 - 3 ARs 71/98
    »Für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung in sog. Altfällen i.S.v. § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz ist der Ermittlungsrichter zuständig (im Anschluß an OLG Zweibrücken, Beschluß vom 6.11.1998 - 1 Ws 556/98 -).«.

    Dies ergibt sich aus der zweifachen Inbezugnahme des § 81 g StPO in 2 DNA-IFG, aus der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs vom 26. Mai 1998, in der es heißt: "Die Bezugnahme auf Maßnahmen nach § 81 g der Strafprozeßordnung schließt selbstverständlich ein, daß auch in den Fällen des § 2 die in jener Vorschrift festgelegten Regelungen gelten (BT-Drucksache 13/1079 1. S. 5) sowie aus dem Umstand, daß außer den rein formalen Voraussetzungen für die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung, nämlich rechtskräftige Verurteilung und Eintragung im Bundeszentralregister, weitere materielle Fragen als Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beurteilen sind, die für Neufälle nach § 81 g StPO ausdrücklich dem Richter vorbehalten sind: Straftat von erheblicher Bedeutung (das Gesetz enthält keine enumerative Aufzahlung), Gefahrenprognose, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 6. November 1998 - 1 Ws 556/98 -).

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für die Anordnungen nach §§ 1 und 2 DNA-IFG, § 81 g StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig und zwar für die Anordnung nach § 1 DNA-IFG (§ 81 g StPO ), wenn erst ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen läuft und nach § 2 DNA-IFG, wenn ein Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (BGHR StPO § 81 g Zuständigkeit l/Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 300 ; OLG Celle NStZ-RR 2000, 374 ; NStZ-RR 2001, 145 ; Meyer-Goßner, StPO , 46. A., § 81 g Rn 15; KK-Senge, StPO , 5. A., § 81 g Rn 10).
  • OLG Celle, 25.07.2000 - 3 Ws 139/00

    Molekulargenetische Untersuchung ; Anordnung; Sachliche Zuständigkeit;

    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für Anordnungen nach §§ 1 und 2 DNA-Gesetz, § 81 g StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig, und zwar für die Anordnung nach § 1 DNA-Gesetz (§ 81 g StPO), wenn erst ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen läuft, und nach § 2 DNA-Gesetz, wenn ein Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BGH in BGHR StPO § 81 g Zuständigkeit 1 / Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212; OLG Zweibrücken NJW 1999, 300; Senatsbeschluss NStZ 1999, 210; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 81 g RN 12; KK-Senge, StPO, 4.Aufl., § 81g RN 9 in Verb. mit § 81 a RN 8; Senge NJW 1999, 253, 255; SK/StPO-Rogall, § 81 g RN 19f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 2 Ws 176/03

    Zuständigkeit für die Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung vor Erhebung der

    Die beantragte richterliche Untersuchungshandlung fällt in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Strafgerichte, nicht in den der Verwaltungsgerichte oder des nach dem FGG zuständigen Richters (BGH StV 1999, 302, 303 = BGHR StPO § 81 g "Zuständigkeit" 1, Ermittlungsrichter; OLG Zweibrücken NJW 1999, 300, 301 = StV 1999, 9, 10).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 1 Ws 320/07

    Richterliche oder staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit nach Anklageerhebung für

    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für Anordnungen nach § 81g Abs. 1, 4 StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig, und zwar für die Anordnung nach § 81g Abs. 1 StPO (früher § 1 DNA-IFG), wenn gegen den Beschuldigten erst ein Ermittlungsverfahren läuft, und nach § 81g Abs. 4 StPO (früher § 2 DNA-IFG), wenn das Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen war (vgl. BGHR StPO, § 81g Zuständigkeit/Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 300; OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; NStZ-RR 2001, 145; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349; OLG Bremen, NStZ 2006, 716 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81g Rz. 15).
  • OLG Köln, 27.04.1999 - 2 Ws 218/99

    Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zum Zwecke der

    Auch der Senat folgt zu der Frage, ob überhaupt für die Anordnung in "Altfällen" bezüglich Verurteilter außerhalb anhängiger Ermittlungsverfahren nach § 2 DNA-IFG die Zuständigkeit des (Straf-)Richters (so noch unbestimmt Senge in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 81 g Rn. 9 und 11) begründet ist, der - entgegen vereinzelter Rechtsprechung (LG Berlin NJW 99, 302; AG Landau/Pfalz NJW 99, 303), wonach keinerlei Zuständigkeit der Strafgerichte gegeben sei - inzwischen herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum: Danach ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung auch in Altfällen die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters bei dem Amtsgericht gegeben (vgl. OLG Zweibrücken NJW 99, 300 = NStZ 99, 209; OLG Celle NStZ 99, 210; LG Karlsruhe NJW 99, 301; AG Bad Kreuznach NJW 99, 303; Senge NJW 99, 253, 255/256; Volk NStZ 99, 165, 168 ff).
  • OLG Jena, 28.12.1998 - 1 Ws 305/98

    Entnahme von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters;

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  • OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
    Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß er die hier erörterte, im geschilderten Sinne polizeiliche Untersuchungshandlung wegen ihres Sachzusammenhangs mit dem Strafverfahren der Strafjustiz übertragen wollte (wie hier in Fällen von § 2 des Gesetzes OLG Zweibrücken, StraFo 1999, 54; KG vom 16. Dezember 1998 - 5 Ws 678/98 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1998 - 3 StR 421/98   

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https://dejure.org/1998,5746
BGH, 12.11.1998 - 3 StR 421/98 (https://dejure.org/1998,5746)
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BGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - 3 StR 421/98 (https://dejure.org/1998,5746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 209 (Ls.)
  • NStZ-RR 1999, 259
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Verstöße gegen das in dieser Norm ausgesprochene Gebot der Teilanonymisierung sind zudem in der Regel ohnehin nicht geeignet, die Revision zu begründen, weil die Regelungen des § 81f Abs. 2 StPO außerprozessualen Zwecken dienen, die nicht mit den Mitteln des Prozessrechts geschützt werden müssen (BGH, Beschluss vom 12. November 1998 - 3 StR 421/98, NStZ 1999, 209 L.; SK-Rogall, StPO, Stand: Januar 2006, § 81f Rn. 24 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 81f Rn. 9).
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