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   BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98   

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BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98 (https://dejure.org/1999,2162)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1999 - 1 StR 654/98 (https://dejure.org/1999,2162)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98 (https://dejure.org/1999,2162)
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Fesselung mit Lautsprecherkabel

§ 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels am Tatort

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Ausnutzens einer schutzlosen Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 177; ; StGB § ... 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 u. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a u. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 242
  • StV 1999, 208
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    Das Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, steht gleichrangig neben den Tatmitteln "Gewalt" und "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben" und erfaßt Fälle, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses die Tat aber aus Angst vor dem Täter über sich ergehen läßt, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand aussichtslos erscheint (BTDrucks. 13/7324 S. 2, 6; vgl. BGH NStZ 1999, 30 und Urt. v. 3. November 1998 - 1 StR 521/98).

    Bei dieser Sachlage enthält § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB keinen eigenen Unwert (Urt. v. 3. November 1998 - 1 StR 521/98 UA S. 8).

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    Durch die Ersetzung des Begriffs der "Schußwaffe" in § 250 StGB durch das einheitliche Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" sollen nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGH NStZ 1998, 567; BGH NJW 1998, 2915 f. zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Die Lautsprecherkabel waren aber im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB und Abs. 4 Nr. 1 StGB keine gefährlichen Werkzeuge, weil sie nicht geeignet waren, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH NJW 1998, 2915, 2916).

  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 410/92

    Erpressung - Bereicherung - Persönlichkeitsrecht - Vermögensvermehrung

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 439/98

    Anforderungen an eine hilflose Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 - 3

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    Das Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, steht gleichrangig neben den Tatmitteln "Gewalt" und "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben" und erfaßt Fälle, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses die Tat aber aus Angst vor dem Täter über sich ergehen läßt, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand aussichtslos erscheint (BTDrucks. 13/7324 S. 2, 6; vgl. BGH NStZ 1999, 30 und Urt. v. 3. November 1998 - 1 StR 521/98).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
    Durch die Ersetzung des Begriffs der "Schußwaffe" in § 250 StGB durch das einheitliche Begriffspaar "Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug" sollen nunmehr alle Tatmittel erfaßt sein, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGH NStZ 1998, 567; BGH NJW 1998, 2915 f. zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99

    Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper;

    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat das Landgericht zu Recht die Vornahme einer sexuellen Handlung mittels "Gewalt" und "unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" (§ 177 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StGB), als verwirklicht angesehen (zur Konkurrenz beider Tatalternativen BGHSt 44, 228, 231; BGH StV 1999, 208, 209).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, NStZ 1999, 242; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246; Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 81 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Dass dem Schlüsselbund die Qualität eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB nicht schon von vornherein, sondern erst zu dem Zeitpunkt zukam, als der Angeklagte es in der festgestellten Art ergriff und bereithielt, stünde einer Anwendung der Vorschrift nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Das Fesseln mit dem Panzertape ist als Beisichführen eines sonstigen "Werkzeugs oder Mittels' zu werten, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt zu verhindern (§ 177 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 1 StGB aF; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 303/09, juris Rn. 3; vom 17. Juni 2003 - 3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 und vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246 f.; Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, BGHR StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2 Werkzeug 1).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    cc) Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen zum Fall II. 2. c) kann der Schuldspruch gemäß § 177 Abs. 4 StGB auch nicht mit anderer Begründung aufrechterhalten werden: Allerdings hat der Angeklagte bei der Tat objektiv ein gefährliches Werkzeug i. S. des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB verwendet; denn die Metallfigur war - infolge des Einführens in die Scheide mit dem Sockel nach vorne - geeignet, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGH NStZ 1999, 242 f.; 2000, 419).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 583/12

    Schwerer und besonders schwerer Raub (Fesselung; Verwendung eines gefährlichen

    "Zwar reichen ein Beisichführen und eine Verwendungsabsicht zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung, mithin auch im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung des Raubes (entgegen RB S. 4) für die Annahme des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB aus (st. Rspr.; BGHSt 13, 259 f.; 20, 194, 197; 31, 105, 107; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4; BGH StV 1988, 429; NStZ 1998, 354 (Senat); 1999, 242, 243; 2007, 332; NStZ-RR 2003, 202; Fischer StGB 59. Aufl. § 244 Rn. 29); auch genügt es, dass der Täter das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; BGHR aaO; BGH StV 1988, 429; NStZ 1999, 242, 243; NStZ-RR 2003, 202; Fischer aaO und § 250 Rn. 12).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Außerdem stellten Klebeband (vgl. NStE Nr. 17 zu § 223a StGB) und Handschellen (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243) hier Mittel im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB dar, um den Widerstand der Geschädigten mit Gewalt zu überwinden.
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    a) Die neu erkennende Strafkammer wird neben der erneuten Prüfung der Mittäterschaft auch zu erwägen haben, ob sich der Angeklagte dadurch, daß er mit der durch die zuvor erlittene sexuelle Gewalt erschöpften und verängstigten Frau den Geschlechtsverkehr ausführte, als Alleintäter gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat (vgl. BGH NJW 1999, 369 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH NStZ 1999, 30; BGH StV 1999, 208, 209).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 400/00

    "Werkzeug" iSv § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)

    Im 6. Strafrechtsreformgesetz wurde die Strafzumessungsvorschrift des § 177 Abs. 3 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG durch die Qualifikationsnormen des § 177 Abs. 3 und 4 StGB i.d.F. des 6. StrRG ersetzt (vgl. BT-Drucks. 13/9064 S. 12; BGHR StGB § 177 III Nr. 2 Werkzeug 1 = NStZ 1999, 242 f.).

    Die eigens zu diesem Zweck mitgeführten und bereitgelegten Fesselungsmaterialien stellen Werkzeuge i.S. des § 1 77 Abs. 3 Nr. 2 StGB dar, die der Angeklagte bei sich führte, um damit den von ihm erwarteten Widerstand der Geschädigten durch Gewalt zu verhindern (BGHR StGB § 177 III Nr. 2 Werkzeug 1 = NStZ 1999, 242 f.).

  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20

    Schwere Vergewaltigung (Bei-Sich-Führen einer Waffe oder eines anderen

    Gefährlich sind solche Gegenstände, die - im Fall ihrer Verwendung - geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, StV 1999, 208, 209).
  • BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02

    Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher

  • BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00

    Fehlerhafte Strafzumessung

  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04

    Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen)

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