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   OLG Dresden, 08.01.1999 - 2 Ss (OWi) 681/98   

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https://dejure.org/1999,6328
OLG Dresden, 08.01.1999 - 2 Ss (OWi) 681/98 (https://dejure.org/1999,6328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.01.1999 - 2 Ss (OWi) 681/98 (https://dejure.org/1999,6328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Januar 1999 - 2 Ss (OWi) 681/98 (https://dejure.org/1999,6328)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Wegfall der 4-Monats-Frist wegen einer Entziehung der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten zwei Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 2 lit. a S. 1; OWiG § 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 2 lit. a S. 1; OWiG § 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 254
  • NZV 1999, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 06.02.1996 - BT-Drs 13/3691
    Auszug aus OLG Dresden, 08.01.1999 - 2 Ss OWi 681/98
    Die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages hat in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ordnungswidrigkeitengesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BT-Dr. 13/3691) vorgeschlagen, § 25 Abs. 2 Satz 1 StVG wie folgt neu zu fassen: "Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten seit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung." Danach sollte jeder Betroffene die Möglichkeit haben, die Wirksamkeit des Fahrverbots um bis zu vier Monate nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung hinauszuschieben.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamwerden des Fahrverbots bei Zusammentreffen mit

    Die in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG enthaltene Regelung der Anschlussvollstreckung gilt nur für verhängte Fahrverbote und ist wegen des bestehenden Analogieverbotes im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 3 OWiG) etwa auf den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht übertragbar (OLG Dresden NZV 1999, 432 f.; fraglich AG Liebenwerda DAR 2003, 42; enger AG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.2002, 2 Owi 79/02; AG Herford Zfsch 2000, 175; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., Rn. 30: nur im Rahmen des § 25 Abs. 2 a StVG).
  • OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, erforderliche Feststellungen, Atemalkoholanalyse,

    Die frühere Anordnung der Fahrerlaubnissperre steht der Gewährung des Vollstreckungsaufschubs nach § 25 Abs. 2 a StVG nicht entgegen (Anschluss an OLG Dresden NZV 1999, 432 = NStZ 1999, 254 = DAR 1999, 222).

    Jedoch steht die frühere Anordnung der Fahrerlaubnissperre der Gewährung des Vollstreckungsaufschub nach § 25 Abs. 2a StVG angesichts des eindeutigen Wortlauts dieser Bestimmung nicht entgegen ( so auch OLG Dresden, NZV 1999, 432f. = NStZ 1999, 254DAR 1999, 222f.; vgl. auch Deutscher NZV 2000, 105, 110), auch wenn die Fahrerlaubnisentziehung gegenüber dem Fahrverbot die schwerwiegendere Folge einer Straftat ist.

    Dabei kann es dahinstehen, ob es sich bei der Regelung des § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein Wahlrecht nur dann ausgeschlossen ist, wenn gegen den Betroffenen in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot verhängt, nicht aber wenn eine Fahrerlaubnissperre angeordnet worden ist, um ein Versäumnis des Gesetzgebers handelt (vgl. hierzu im Einzelnen Hentschel, DAR 1998, 138, 139; Bönke, NZV 1999, 432, 433).

  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

    Soweit die Revision, verworfen worden ist, ist nach traditioneller Meinung Urteilsrechtskraft eingetreten (vgl. BGHSt 10, 71, 72,; 30, 340, 342; BGHStV 1981, 607; NStZ-RR 1998, 342; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 1997, 45; 1998, 342), nach neuerer Auffassung hingegen nur eine innerprozessuale Bindungswirkung entstanden (vgl. Loewe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 26 zu § 353; BGH NStZ 1999, 254).
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