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   BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98   

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https://dejure.org/1999,2592
BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,2592)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1999 - 3 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,2592)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98 (https://dejure.org/1999,2592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 211 ff. StGB; § 223 ff. StGB
    Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von vorsätzlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung; Unterbringung in Entziehungsanstalt; Rücktritt vom versuchten Totschlag; Voraussetzungen des beendeten Versuchs; Zweifel an Freiwiliigkeit des Rücktritts

  • Judicialis

    StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StGB § 212 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 212, 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 300
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98
    Ein beendeter Versuch ist auch anzunehmen, wenn sich der Täter nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGHSt 40, 304 ff.).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98
    An einer bezüglich beider Voraussetzungen vollständigen Gesamtwürdigung fehlt es; zudem besorgt der Senat, daß - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - die Strafkammer die Anforderungen überspannt hat, die an die richterliche Überzeugungsbildung zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98
    Erkennt der Täter die tatsächlichen Umstände, die die Möglichkeit des Eintritts des Todes nach der Lebenserfahrung nahelegen, so liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein beendeter Versuch vor (vgl. BGHSt 39, 221, 231 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98
    Sollte der neue Tatrichter wiederum eine Unterbringung anordnen, wird er sich eingehender als geschehen mit den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 StGB auseinandersetzen müssen (vgl. BVerfGE 91, 1 = NS2 1994, 578 ff.).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Im Fall II 4 läßt sich zwar dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (UA 8 f., 11) noch entnehmen, daß die Angeklagte durch die Brandlegung die gesamte Wohnung unbenutzbar machen wollte; die Revision rügt jedoch zu Recht, daß die Strafkammer die Frage des strafbefreienden Rücktritts (§ 24 Abs. 1 StGB) - ebenso wie im Fall II 2 - nicht zureichend geprüft hat (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 813, 814; NStZ 1999, 300 f.; NStZ-RR 1997, 233 f.; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 15, 26 ff., 29 ff.).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Da sich die Tat von Beginn an in der Öffentlichkeit zutrug, es dem Angeklagten somit nicht auf Heimlichkeit ankam, stand allein die Entdeckung der Tat hier der Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 587; 1999, 300, 301; Eser aaO § 24 Rdn. 50 m. w. N.).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Bei dieser Sachlage versteht es sich nicht von selbst, dass der Angeklagte beim Aufsuchen der Polizei in der Vorstellung handelte, er könne noch einen nennenswerten Beitrag zur Rettung der Nebenklägerin leisten (vgl. BGH NStZ 1999, 300).

    Dies setzt aber voraus, dass bei einer Gesamtbeurteilung der Beweistatsachen eindeutige Feststellungen nicht möglich sind (vgl. BGH NStZ 1999, 300, 301), denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. BGH NJW 2007, 92, 94; 2005, 1727; NStZ-RR 2005, 147, 148).

  • BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07

    Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter

    Deshalb genügt eine Handlung nicht, die zwar vom Täter veranlasst, aber nicht von seinem Rettungswillen getragen ist (vgl. BGHSt 31, 46, 49 f.; BGH NJW 1990, 3219; NStZ 1999, 300, 301).
  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06

    Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom

    Ging der Angeklagte aber davon aus, die Tat mit der von ihm benutzten Pistole noch vollenden zu können, weil diese, wovon mangels gegenteiliger Feststellungen zu Gunsten des Angeklagten auszugehen ist, nach Abgabe des Schusses noch mit weiterer Munition versehen war, wäre ein freiwilliges Aufgeben der Tat, für das der Zweifelsgrundsatz gilt (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 199; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 26), nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00 - m.N.).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 549/07

    Abgrenzung von Versuch und Vollendung bei der räuberischen Erpressung

    Insoweit hätte das Landgericht bedenken müssen, dass Zweifel an der Freiwilligkeit des Rücktritts grundsätzlich zu Gunsten des Täters zu lösen sind (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 26).
  • BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei

    Doch hat es dabei - wie der Gebrauch des Wortes "wohl" nahe legt - nicht bedacht, daß die Frage der tatsächlichen Voraussetzungen des Rücktritts nach dem Zweifelsgrundsatz zu beantworten ist (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 26).
  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 472/03

    Erörterungsmangel: Rücktritt vom Versuch; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Angesichts der ungewöhnlichen Tatumstände läßt sich hier (vgl. dagegen Senat in NStZ-RR 2002, 230) dem Urteilszusammenhang der Ausschluß eines freiwilligen Rücktritts vom unbeendeten Versuch (vgl. BGHSt 35, 184, 186) ebenso wenig zweifelsfrei (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 26) entnehmen wie die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, bei dem die Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts dem Täter versagt ist (vgl. aaO Nr. 27).
  • BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (Anwendung des

  • LG Köln, 25.05.2021 - 120 KLs 20/20
  • LG Kleve, 27.10.2021 - 120 KLs 22/21

    Antizipierter Rücktritt, Psychose durch Konsum von Marihuana

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