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BGH, 23.06.1998 - 5 StR 261/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit - Ablehnung eines beantragten Ausschlusses der Öffentlichkeit - Maßgebliche Begründungsanforderungen an eine Verfahrensrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 586
- NStZ 1999, 373 (Ls.)
- StV 1999, 198
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 261/98
Zwar kann ein Verstoß gegen § 171a GVG durch Ablehnung eines beantragten Ausschlusses der Öffentlichkeit einen - allerdings nicht nach § 338 Nr. 6 StPO absoluten (BGHSt 23, 82, 85) - Revisionsgrund darstellen.
- BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige …
Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 23. Juni 1998 - 5 StR 261/98, NStZ 1998, 586; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 445/78, bei Holtz, MDR 1979, 109; vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78, bei Holtz, MDR 1979, 458).