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   BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98 (2)   

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BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98 (2) (https://dejure.org/1999,1425)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1999 - 1 StR 171/98 (2) (https://dejure.org/1999,1425)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98 (2) (https://dejure.org/1999,1425)
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Pistazieneis

§ 261 StPO, Indizienprozeß, Freispruch erforderlich bei Fehlen einer "objektiven hohen Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung";

§ 8 StrEG, Einzelfall einer Zurückverweisung an das Tatgericht zum Zweck der Entschädigungsentscheidung nach Freispruch durch das Revisionsgericht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 261 StPO;
    Freispruch; In dubio pro reo; Fernliegende denktheoretische Möglichkeit; Beweiswürdigung; "Pistazieneis-Fall II";

  • Wolters Kluwer

    Täterauswahl bei Personen ohne greifbares Tatmotiv; Maßstäbe bei der Prüfung einer Täterschaft ; Unterschiedliche Bewertung vergleichbarer und jeweils für die konkrete Beweisfrage kaum aussagekräftiger Verhaltensweisen von Personen; Kreisschluss bei einer ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 261 Identifizierung 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Pistazieneis-Fall: Freispruch trotz Arsen-Vergiftung!

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.03.2000)

    Der ungesühnte Tod der Anna B.

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Pistazieneis-Fall: Freispruch trotz Arsen-Vergiftung!

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.06.1997)

    Arsen im Eis

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Pistazieneisfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1562
  • NStZ 1999, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.

    Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; Urt. vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94; Beschl. vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94; Beschl. vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95).

  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Nach Aufhebung einer früheren Verurteilung durch Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 - (StV 1997, 62 f.) und Zurückverweisung der Sache hat das Landgericht die Angeklagte erneut wegen Mordes an ihrer sieben Jahre alten Nichte Anna B. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 274/96 [richtig: 1 StR 247/96 - d. Red.] - ausgeführt: "Hatten aber mehrere Personen ohne (feststellbares) Motiv die Möglichkeit zur Vergiftung, so sind an jede die gleichen Prüfungsanforderungen zu stellen." Das Tatgericht legt gleichwohl in einseitiger Weise verschiedene Maßstäbe an die Prüfung der Täterschaft der Eltern des Tatopfers einerseits und der Angeklagten andererseits an.

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht -

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; Urt. vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94; Beschl. vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94; Beschl. vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95).
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 89/95

    Revision - Revisionsinstanz - Einstellung des Verfahrens - Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; Urt. vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94; Beschl. vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94; Beschl. vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95).
  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89

    Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Ihr durfte aber auch kein Nachteil daraus erwachsen, daß die Nebenkläger von ihrem Zeugnis- beziehungsweise Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch machten (vgl. BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 14.04.1993 - 3 StR 604/92

    Schuldspruchänderung wegen fehlerhafter Wahlgegenüberstellung

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 04.12.1989 - AnwSt (R) 9/89

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit mit dem Beruf eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Der Senat kann durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO-, vgl. BGHSt 36, 316, 319).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
    Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGH StV 1993, 510, 511; 1995, 453; NStZ 1988, 236, 237; BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 - 3 StR 604/92) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann.
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94

    Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo

  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

  • BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92

    Beweiswürdigung - Fehlerhaftigkeit - Erfahrungssatz

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Der Senat kann durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 164).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die zu einem bestimmten Anklagepunkt fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat, und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 354 Rn. 3 mwN).

    Die Entscheidung über eine Entschädigung des Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02).

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Der Senat hat selbst auf Freispruch erkannt (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH NJW 1999, 1562), denn er schließt aus, daß bei einer Zurückverweisung in einer erneuten Hauptverhandlung zusätzliche Tatsachen festgestellt werden könnten, die für eine Verurteilung tragfähig wären.

    Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH NJW 1999, 1562).

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