Rechtsprechung
BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sexueller Missbrauch eines Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 46
- JR 1999, 427
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.1995 - 1 StR 803/94
Verwerfung einer sofortigen Beschwerde
Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98
Da auch auf Gegenvorstellung des Tatrichters (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aussagegenehmigung 1) der Dienstvorgesetzte bei seinem Rechtsstandpunkt blieb, war nicht zu erwarten, daß eine Aussagegenehmigung noch erteilt werden würde. - BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81
Zeuge als völlig ungeeignetes Beweismittel durch Verwandschaft zum Angeklagten
Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98
Unter den gegebenen besonderen Umständen durfte der Tatrichter danach von völliger Ungeeignetheit des Beweismittels ausgehen (vgl. auch BGH NStZ 1982, 126). - BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98
Nach dem Verhalten der Zeugen, die sich zur Aussage weder berechtigt noch verpflichtet fühlten und endgültig und eindeutig eine Aussage selbst für den Fall der Beugehaft verweigert hatten, brauchte sich das Gericht von Zwangsmaßnahmen keinen Erfolg zu versprechen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56 dort S. 7). - BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65
Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes …
Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98
In Fällen einer angekündigten Aussageverweigerung muß der Tatrichter alle gebotenen Schritte unternehmen, um sich von der Irrtumsfreiheit, Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit der Weigerung zu überzeugen (vgl. auch BGHSt 21, 12, 13) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65].
- BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig
In Fällen einer angekündigten Aussageverweigerung muss der Tatrichter alle gebotenen Schritte unternehmen, um sich von der Irrtumsfreiheit, Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit der Weigerung zu überzeugen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - 2 StR 173/98, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 18).Zwar liegt hier nicht der Fall vor, dass ein Zeuge bereits bei mehreren Vernehmungsversuchen an verschiedenen Verhandlungstagen die Aussage verweigert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 aaO).
Allerdings wird es bei der Prüfung, ob die Weigerung ernsthaft und endgültig ist, für den Tatrichter regelmäßig erforderlich sein, bei bedeutsamen Beweisthemen und gewichtigen Tatvorwürfen zulässige Erzwingungsmaßregeln nicht nur zu verhängen, sondern auch zu vollstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 aaO).
- BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben
Sie kann grundsätzlich auch Aussagen von Zeugen umfassen, die - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen zum Tathergang selbst keine eigenen Wahrnehmungen zu bekunden in der Lage sind, sondern allenfalls als Zeugen vom Hörensagen qualifiziert werden können, und das Tatgericht verpflichten, gegen Zeugen, die ohne gesetzlichen Grund die Aussage verweigern, die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Zwangsmittel zu verhängen und zu vollstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - 2 StR 173/98, NStZ 1999, 46).