Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.1999

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2500
BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99 (https://dejure.org/1999,2500)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1999 - 2 StR 154/99 (https://dejure.org/1999,2500)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99 (https://dejure.org/1999,2500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • Judicialis

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a
    Handeltreiben mit BtM nach Beendigung des Rauchgiftumsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 467
  • StV 2000, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Handeltreiben kann deshalb zum Beispiel auch im Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (BGH StV 1995, 586), in der Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (BGH NS2 1992, 495) oder im Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner liegen (BGH StV 1995, 641, 642).

    Handeltreiben ist aber dann nicht mehr möglich, wenn nach der Vorstellung des Beteiligten jedweder Rauschgiftumsatz, zu dem die auf den Erlös gerichteten Bemühungen Bezug haben können, beendet ist ("wenn der Waren und Geldfluß zur Ruhe gekommen ist": BGHSt 43, 163; BGH StV 1995, 641, 642; 1998, 25; NStZ-RR 1998, 25; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Handeltreiben ist aber dann nicht mehr möglich, wenn nach der Vorstellung des Beteiligten jedweder Rauschgiftumsatz, zu dem die auf den Erlös gerichteten Bemühungen Bezug haben können, beendet ist ("wenn der Waren und Geldfluß zur Ruhe gekommen ist": BGHSt 43, 163; BGH StV 1995, 641, 642; 1998, 25; NStZ-RR 1998, 25; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).

    Desweiteren können Einfordern, Kassieren und Weiterleiten des Entgeltes für eine bereits erfolgte, aber sichergestellte Rauschgiftlieferung insofern dem Rauschgiftumsatz dienen, als sie im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems stattfinden und damit der nächsten Rauschgiftlieferung den Boden bereiten (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 m.w.N.).

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147-, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31 41; 50; vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. Rdn. 2 b vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Auf der untersten Ebene der Handelskette ist Beendigung regelmäßig dann eingetreten, wenn der Empfänger die vereinbarte Drogenportion und deren Lieferant das Entgelt erhalten hat, mögen auch Forderungen von Großhändlern, aus deren Beständen die Lieferung stammte, noch offen sein (vgl. BGHSt 43, 158, 162).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147-, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31 41; 50; vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. Rdn. 2 b vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Die im Jahre 1995 begangenen Betäubungsmitteldelikte stehen zu den - tateinheitlich begangenen (vgl. BGH NStZ 1984, 171 f; BGHSt 36, 151, 153 f.) - Taten im Mai 1998 in Tatmehrheit.
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Der neu erkennende Tatrichter wird berücksichtigen müssen, daß nunmehr zwei Einzelstrafen festzusetzen sind und die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe die Obergrenze von sechs Jahren nicht übersteigen darf (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147-, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31 41; 50; vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. Rdn. 2 b vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147-, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31 41; 50; vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. Rdn. 2 b vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
    Unter den Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 29, 239; 31, 145, 147-, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31 41; 50; vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. Rdn. 2 b vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97

    Möglichkeit der Beteiligung an einem beendeten Austausch von Betäubungsmitteln

  • BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83

    Zeitpunkt der Vollendung der Durchfuhr von Betäubungsmitteln - Erfüllen der

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 753/96

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 426/95

    Unmittelbares örtliches Zusammenwirken - Unmittelbares zeitliches Zusammenwirken

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem

    Auch Tätigkeiten, die der Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten dienen, z.B. das Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96 Rn. 6 mwN und vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99 Rn. 6) oder das Bemühen um einen Zahlungsaufschub oder dessen Vereinbarung (BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 347/15 Rn. 11), gehören daher noch zu demselben Betäubungsmittelgeschäft.

    Im Rahmen der Betätigung von Drogengroßhändlern in einem organisierten Absatzsystem bzw. im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems ist die Tat beendet, wenn der Lieferant den Kaufpreis erhalten hat und der Geldfluss als Entgelt der Drogenlieferung "zur Ruhe gekommen' ist (BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 Rn. 17, 19 mwN, BGHSt 43, 158, 162 und vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 Rn. 23 mwN; Beschluss vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99 Rn. 7 f. mwN).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    So hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer zum Lieferanten zum Handel gehört und den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, StV 1992, 161; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641; Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50; vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 52; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07 aaO).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Dies war aber den Empfängern der Lieferung ersichtlich nicht bekannt, denn diese bemühten sich - u.a. unter Einschaltung des Angeklagten als potentiellen Kurier - weiterhin darum, in den Besitz des Heroins zu gelangen, entfalteten daher eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt (GS) 50, 252, 256; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 und 52).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 284/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Waffe: Bestimmung durch den

    Zwar kann der Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens auch dann noch erfüllt sein, wenn der Täter den Gegenstand erst in der Schlussphase des Betäubungsmittelgeschäfts vor dessen Beendigung mit einer entsprechenden Zweckbestimmung bei sich führt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2019 - 4 StR 461/18 Rn. 9; Beschluss vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, NStZ 1999, 467; Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; Maier, aaO, Rn. 170; O?lakc?o?lu, aaO, Rn. 175, jew. mwN).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beendigung)

    Beendet ist das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn der erstrebte Erfolg des Güterumsatzes und der Bezahlung eingetreten und der Waren- und Geldfluss zur Ruhe gekommen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, NStZ 1999, 467) oder wenn alle Bemühungen darum endgültig eingestellt wurden (MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 469; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29, 4. Teil Rn. 201).
  • BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes bei der Beihilfe zum

    Das erfüllt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch das Merkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 43, 158, 162; BGH StV 2000, 80, 81).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 344/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tatbestandsmäßigkeit: nachfolgende

    Auch Tätigkeiten, die der Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten dienen, z.B. das Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 Rn. 10; vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96 Rn. 6 und vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99 Rn. 6), gehören noch zu demselben Betäubungsmittelgeschäft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1999 - 2 StR 82/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3760
BGH, 31.03.1999 - 2 StR 82/99 (https://dejure.org/1999,3760)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1999 - 2 StR 82/99 (https://dejure.org/1999,3760)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99 (https://dejure.org/1999,3760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 467
  • StV 1999, 432
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

    Gegen einen bedingten Vorsatz können im Einzelfall Umstände sprechen, die dem Kurier die Überzeugung zu vermitteln vermögen, sein Auftraggeber habe ihm in Bezug auf die Betäubungsmittelmenge die Wahrheit gesagt (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467).

    Sollte der neue Tatrichter Zweifel an der subjektiven Tatseite hinsichtlich der Mehrmenge nicht zu überwinden vermögen, wird er zu prüfen haben, ob dem Angeklagten insoweit Fahrlässigkeit zur Last fällt (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

  • BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03

    Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und

    Gegen einen derartigen bedingten Vorsatz können aber Umstände sprechen, die dem Kurier die Überzeugung zu vermitteln vermögen, sein Auftraggeber habe ihm die Wahrheit gesagt (vgl. nur BGH NStZ 1999, 467).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 218/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz

    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 8 und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03 Rn. 10; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99 Rn. 6).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Lässt er sich auf ein solches Unternehmen ohne genaue Angaben zur Menge ein, weil ihm die zu transportierende Menge gleichgültig ist, dann liegt es auf der Hand, dass er die Einfuhr der tatsächlichen Menge billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris.).

    Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft lässt sich aus der oben unter IV. 1. b) angeführten Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris sowie BGH NStZ-RR 1997, 121; OLG München NStZ-RR 2006, 55) zum bedingten Vorsatz eines Drogenkuriers, der weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgiftes Einfluss nehmen kann, noch diese Menge überprüft, für den Vorsatz bezüglich der Art des transportierten Rauschgifts nichts herleiten.

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vom Vorsatz nicht erfassten

    a) Zwar ist die Beweiswürdigung zu der Frage, welche Betäubungsmittelmenge vom Vorsatz des Angeklagten erfasst war, eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. zum bedingten Vorsatz bezüglich derartiger Mehrmengen BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467) noch nicht zu beanstanden.
  • BGH, 08.02.2022 - 1 StR 401/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz des

    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. BGH, Urteile vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 Rn. 13; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 8 und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03 Rn. 10; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht