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   OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111 - 112/99, 1 Ws 111/99, 1 Ws 112/99   

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https://dejure.org/1999,7691
OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111 - 112/99, 1 Ws 111/99, 1 Ws 112/99 (https://dejure.org/1999,7691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1999 - 1 Ws 111 - 112/99, 1 Ws 111/99, 1 Ws 112/99 (https://dejure.org/1999,7691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 1 Ws 111 - 112/99, 1 Ws 111/99, 1 Ws 112/99 (https://dejure.org/1999,7691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 478
  • NStZ 2000, 333 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 1 Ws 782/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Daran hält der Senat nach erneuter Überprüfung fest und verweist hierzu auch auf seinen Beschluß vom 17. November 1998 (1 Ws 782-783/98).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Die hiernach neben der prognostischen Bewertung gebotene vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung (vgl. BVerfG in NJW 1986, 2241 ) verbietet vorliegend im Hinblick auf die Strafzwecke des gerechten Schuldausgleichs und der Verteidigung der Rechtsordnung, der Verurteilten bereits nach Verbüßung der Hälfte der gegen sie verhängten Freiheitsstrafen Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu bewilligen.
  • BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1993, abgedruckt in NJW 1994, 378 , rechtfertigt nicht die im Schrifttum vertretene Auffassung, bei der nach § 57 StGB zu treffenden Prognose sei ausschließlich auf spezialpräventive Gesichtspunkte abzustellen.
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93

    Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. März 1994 - abgedruckt in NJW 1995, 713 - ausdrücklich klargestellt, daß auch eine günstige Prognose nicht zwingend die Strafaussetzung zur Bewährung gebietet, wenn andere anerkannte Strafzwecke - vor allem die des gerechten Schuldausgleichs und der Verteidigung der Rechtsordnung - den weiteren Vollzug der Strafe erfordern.
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1988 - 3 Ws 693/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Vielmehr genügt eine realistische - wirkliche - Chance für das positive Ergebnis einer Prognose (vgl. OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - in NStZ 1988, 272 /273; ferner Tröndle, a.a.O., § 57 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Der Senat teilt diese Auffassung, die allein dem Gesetzeszweck entspricht (vgl. dazu insoweit zutreffend auch OLG Bamberg in NStZ 1989, 389 /390).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1988 - 1 Ws 1107/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1988 (1 Ws 1107-1108/88) der eindeutig überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum angeschlossen, nach der sich das Merkmal der erstmaligen Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht nur auf die in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehende Freiheitsstrafe, sondern auf sämtliche unmittelbar nacheinander zu vollziehenden Freiheitsstrafen bezieht (Senatsbeschluß wie oben, abgedruckt in StV 1989, 215 = JMBl. NW 1989, 67; LR-Wendisch, StPO , 25. Aufl., § 454 b Rdnr. 19 sowie KK-Fischer, StPO , 3. Aufl., § 454 b Rdnr. 11, sämtlich m.w.N.; a.A. hingegen Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 57 Rdnr. 9 d sowie Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 454 b Rdnr. 2).
  • OLG Bremen, 06.01.2014 - Ws 193/13

    Unzulässigkeit der Aufhebung oder des Widerrufs der Aussetzung des Strafrestes

    Für die Verneinung einer günstigen Sozialprognose wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftat reicht es aus, wenn aufgrund einer sicheren Beweislage in dem neuerlichen Strafverfahren von der Täterschaft des Verurteilten ausgegangen werden und die Strafvollstreckungskammer sich ihre entsprechende Überzeugung aus dem Akteninhalt verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 20.07.2012, Az.: Ws 74/12; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 154, 155 und NStZ 2004, 685; LK-Hubrach, aaO, Rz. 19), wobei Zweifel an der Vertretbarkeit des Erprobungswagnisses zu Lasten des Verurteilten ausschlagen (Hans. OLG Bremen, aaO, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 187; NStZ 1999, 478 und VRS 86, 113; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 446, 447; LK-Hubrach, aaO, Rz. 21).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2011 - 1 Ws 178/11

    Formelle Voraussetzungen für eine Halbstrafenaussetzung liegen aufgrund der

    Erforderlich ist insoweit eine durch Tatsachen begründete überwiegende Wahrscheinlichkeit, wobei der Zweifelssatz nicht gilt, verbliebene Restzweifel sich also zu Ungunsten des Verurteilten auswirken (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 478 ).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    § 57 Abs. 2 Versagung 1; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 1989 - 3 Ws 28-29/89 - NStE Nr. 49 zu § 57 StGB) und zum Ausdruck gebracht, dass ein hoher Unrechts- und Schuldgehalt sowie gravierende Umstände einer Tat bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Abwägung dazu führen können, dass keine besonderen Umstände vorliegen (Beschluss vom 12. Januar 1994 - StB 25/93 - BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 2; s. ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - Ws 564/91 - StV 1994, 252; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 1 Ws 111-112/99 - NStZ 1999, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1986 - 1 Ws 396/86 - StV 1987, 353 m. krit. Anm. Böhm; OLG Frankfurt a. M.; Beschluss vom 27. Mai 1999 - 3 Ws 477/99 - NStZ-RR 1999, 340; OLG München, Beschluss vom 5. September 1986 - 1 Ws 494/86 - NStZ 1987, 74 zur alten und neuen Fassung des § 57 Abs. 2 StGB).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 1 Ws 951/99

    Berücksichtigung der Strafzwecke bei Aussetzung der Vollstreckung eines

    Vielmehr sind daneben auch andere anerkannte Strafzwecke zu beachten, so daß außerdem generalpräventive Erwägungen Berücksichtigung finden dürfen und müssen, mag auch dem Grundsatz der Spezialprävention im Zweifelsfalle der Vorrang einzuräumen sein (vgl. Senat NStZ 1999, 478 sowie Senatsbeschluß vom 26. August 1999 - 1 Ws 741/99 -).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09

    Maßgeblichkeit eines Sachverständigengutachtens i.R.d. Aussetzung des Restes

    Eine günstige Kriminalprognose i.S.d. § 57 StGB setzt nicht voraus, dass ein zukünftiges straffreies Leben des Verurteilten gewiss ist; vielmehr genügt die realistische Chance i.S. einer mit Tatsachen belegten überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte die "kritische Probe" bestehen werde (vgl. nur OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 478; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl. 2008, § 57 Rdnr.10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2005 - 1 Ws 167/05
    Besonderheiten in der Person eines Verurteilten oder der von ihm begangenen Straftat können jedoch zu einer insgesamt negativen Bewertung führen, insbesondere wenn generalpräventive Aspekte, der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung oder der Gedanke des gerechten Schuldausgleichs einer vorzeitigen Entlassung entgegenstehen, wobei der Senat im Ergebnis offen lassen kann, ob diese Umstände im Rahmen nach Bejahung der tatbestandlichen Vorraussetzungen anzustellenden Ermessenabwägung (so Senat, Beschluss vom 17.08.2005, 1 Ws 158/05 zu § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB; BGH NStZ 1988, 498) oder bereits im Rahmen der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorzunehmende Gesamtwürdigung zu berücksichtigen sind (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 282 f.; KG, Beschluss vom 22.05.2001, 5 Ws 233/01; dass Beschluss vom 04.10.2001, 5 Ws 674/00; Senat MDR 1987, 782; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1999, 478).
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