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   BGH, 26.05.1999 - 2 StR 203/99   

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https://dejure.org/1999,5132
BGH, 26.05.1999 - 2 StR 203/99 (https://dejure.org/1999,5132)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1999 - 2 StR 203/99 (https://dejure.org/1999,5132)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 2 StR 203/99 (https://dejure.org/1999,5132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nach erheblicher Alkoholisierung und bei Vollrausch - Borderline-Persönlichkeitsstörung im Rahmen einer Beurteilung der Schuldfähigkeit - Berücksichtigung des Nachtatverhaltens im Rahmen eines Tötungsdelikts

  • Judicialis

    StPO § 358 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    Berücksichtigung des Nachtatverhaltens bei der Prüfung der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 508
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 2 StR 203/99
    Die neu entscheidende Schwurgerichtskammer wird zu beachten haben, daß bei einer bestimmten Verknüpfung zwischen Persönlichkeitsstörung und Alkoholsucht auch eine Unterbringung des Täters im Psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) in Betracht kommen kann; was die Voraussetzungen hierfür betrifft, so verweist der Senat auf seine zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteile vom 8. Januar und 17. Februar 1999 - 2 StR 430/98 und 483/98. Das Verschlechterungsverbot stünde einer solchen Anordnung, bei der allerdings § 72 StGB Beachtung verlangt, nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 2 StR 203/99
    Schon die knappe Beschreibung der dem Angeklagten attestierten Borderline -Persönlichkeitsstörung begegnet Bedenken, da diese Störung nach Art, Entstehung, Ausmaß und Wirkungen im Urteil nicht hinreichend konkretisiert ist, um ihren möglichen Einfluß auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen zu können und dem Revisionsgericht unter diesem Gesichtspunkt die rechtliche Prüfung zu ermöglichen (zum Borderline - Syndrom vgl. BGHSt 42, 385 und BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 13).
  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 290/89

    Aufhebung des Urteils wegen eines Darstellungsmangels hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 2 StR 203/99
    Schon die knappe Beschreibung der dem Angeklagten attestierten Borderline -Persönlichkeitsstörung begegnet Bedenken, da diese Störung nach Art, Entstehung, Ausmaß und Wirkungen im Urteil nicht hinreichend konkretisiert ist, um ihren möglichen Einfluß auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen zu können und dem Revisionsgericht unter diesem Gesichtspunkt die rechtliche Prüfung zu ermöglichen (zum Borderline - Syndrom vgl. BGHSt 42, 385 und BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 13).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Im übrigen ist die für möglich gehaltene Borderline-Persönlichkeitsstörung nach Art, Entstehung, Ausmaß und Wirkungen im Urteil auch nicht hinreichend konkretisiert, um ihren möglichen Einfluß auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen zu können und dem Revisionsgericht unter diesem Gesichtspunkt die rechtliche Prüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1999, 508 f. m.w.N.).

    Soweit das Landgericht dabei auf das "situationsangepaßte" Verhalten abhebt, und dabei in bezug auf das Brandstiftungsdelikt insbesondere auch das Verhalten nach der Tat heranzieht, ist die Aussagekraft schon deshalb von geringerem Gewicht, weil es nach §§ 20, 21 StGB auf die Befindlichkeit des Täters "bei Begehung der Tat" ankommt (vgl. BGH NStZ 1999, 508 f.).

  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Diese notwendige Gesamtwürdigung, die hier insbesondere das - gegen einen Affekt sprechende (vgl. u. a. BGH NStZ 1995, 539; 1999, 508; NStZ-RR 1997, 296) - Nachtatverhalten einschließen mußte, hat das Landgericht, das sich insoweit den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen hat, im Ergebnis ausreichend vorgenommen.
  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 230/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung; eigene Sachkunde des

    Die letztlich eher spärlichen Feststellungen zum Nachtatverhalten des Angeklagten geben kaum Hinweise auf seine Gemütsverfassung nach der Tat (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 2 StR 203/99, NStZ 1999, 508, 509).
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