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   BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99   

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BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99 (https://dejure.org/1999,2747)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1999 - 4 StR 44/99 (https://dejure.org/1999,2747)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99 (https://dejure.org/1999,2747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 242 StGB; § 249 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (n.F.)
    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft; Diebstahl; Gefährliches Werkzeug; Milderes Gesetz;

  • Judicialis

    StPO § 357; ; StPO § 460; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 223 a; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 250 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1
    Gewalt als Mittel zur Wegnahme beim Raub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 300 (Ls.)
  • NStZ 1999, 510
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97

    Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB,

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß ein anderer Tatgenosse von dieser Absicht geleitet wird (vgl. BGH NStZ 1998, 158 m. N.).

    Für die Annahme einer durch die Beteiligung an der Wegnahme mittäterschaftlich begangenen schweren räuberischen Erpressung (vgl. dazu BGH NStZ 1998, 158) ist ebenfalls kein Raum, da der auch nach diesem Tatbestand erforderliche finale Zusammenhang zwischen Nötigungshandlung und erstrebtem Vermögensvorteil (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 480/89) nicht belegt ist.

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    d) Schon die danach rechtsfehlerhafte Annahme eines mittäterschaftlichen schweren Raubes führt, da die weiteren Strafgesetze hiermit rechtlich zusammentreffen, zur Aufhebung der Verurteilung der Beschwerdeführer wegen der Tat im ganzen (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    Vielmehr müßte eine vor Beendigung der Tat hergestellte Willensübereinstimmung vorliegen, die allerdings auch durch schlüssiges Handeln hergestellt werden kann (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 1; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 25 Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    Da die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch nicht erledigten Strafen aus dieser Verurteilung und aus dem Strafbefehl nach § 460 StPO auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen sind, bildet die Verurteilung vom 13. Dezember 1995 eine Zäsur, die der Bildung einer Gesamtstrafe aus der Strafe für die abgeurteilte Tat und der Strafe aus dem Strafbefehl entgegensteht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89

    Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid -

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    Für die Annahme einer durch die Beteiligung an der Wegnahme mittäterschaftlich begangenen schweren räuberischen Erpressung (vgl. dazu BGH NStZ 1998, 158) ist ebenfalls kein Raum, da der auch nach diesem Tatbestand erforderliche finale Zusammenhang zwischen Nötigungshandlung und erstrebtem Vermögensvorteil (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 480/89) nicht belegt ist.
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    Tatrichter schon bei der Strafrahmenbestimmung bei allen Angeklagten neben dem weiteren Zeitablauf seit der Tat auch die Dauer des Verfahrens ausdrücklich zu berücksichtigen haben (st. Rspr.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 11 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    Da die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch nicht erledigten Strafen aus dieser Verurteilung und aus dem Strafbefehl nach § 460 StPO auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen sind, bildet die Verurteilung vom 13. Dezember 1995 eine Zäsur, die der Bildung einer Gesamtstrafe aus der Strafe für die abgeurteilte Tat und der Strafe aus dem Strafbefehl entgegensteht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1).
  • BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95

    Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    Zwar liegt Zueignungsabsicht in diesem Sinne auch dann vor, wenn der Täter einen Beutegegenstand sogleich der Verfügungsgewalt eines Mittäters überläßt und dabei einen wirtschaftlichen Vorteil oder Nutzen erstrebt, wobei der Vorteil jedoch unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung der Sache zusammenhängen muß (vgl. BGHSt - GS - 41, 187, 194, 196; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 8).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
    Tatrichter schon bei der Strafrahmenbestimmung bei allen Angeklagten neben dem weiteren Zeitablauf seit der Tat auch die Dauer des Verfahrens ausdrücklich zu berücksichtigen haben (st. Rspr.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 11 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der

  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97

    Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Anforderungen an die Tatvollendung

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18

    Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche

    Richtig ist auch, dass die Tat unter Umständen nicht vollendet wird, wenn der Täter einen bestimmten Gegenstand erbeuten will und es im weiteren Verlauf zur Wegnahme oder Herausgabe einer ganz anderen Sache kommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510 (Fernsehgerät statt Schuldeneintreibung); vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99 (Mobiltelefon statt Zigaretten), vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298 (Geld statt Schusswaffe); zusammenfassend LKStGB/Vogel, 12. Aufl., § 249 Rn. 43, 45).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Ein für die Mittäterschaft erforderliches bewusstes und gewolltes Zusammenwirken kann aber auch dann vorliegen, wenn sich ein Beteiligter der Tatbegehung durch einen anderen Beteiligten anschließt und diese dann in stillschweigendem Einvernehmen durch ihr gleichgerichtetes täterschaftliches Handeln zum Ausdruck bringen, dass sie bewusst und gewollt zusammenwirken (BGHSt 37, 289, 292; NStZ 1985, 70, 71; 1999, 510; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 25, Rdnr. 7 f.).
  • BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12

    Beteiligung an einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch nicht

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298; vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 42/08

    Erörterungsmangel bezüglich der Begehung eines schweren Raubes (finale

    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung des Raubtatbestandes ausscheidet, wenn der Täter den Wegnahmeentschluss erst zu einem Zeitpunkt fasst, in dem die aus anderen Gründen verübte Gewaltanwendung selbst nicht mehr andauert, sondern allenfalls noch in der Weise fortwirkt, dass sich das Opfer im Zustand allgemeiner Einschüchterung befindet (BGH NStZ 1982, 380; NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3).
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