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   BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99   

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BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99 (https://dejure.org/1999,3008)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1999 - 3 StR 153/99 (https://dejure.org/1999,3008)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 3 StR 153/99 (https://dejure.org/1999,3008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 StPO
    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 126 Abs. 3; ; StPO § 120 Abs. 1; ; StPO § 471 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200
    Unwirksamkeit der Anklage bei unzureichender Tatbeschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 520
  • StV 2000, 6
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99
    Nicht nur für die Urteilsfeststellungen, sondern - in allerdings abgeschwächtem Maße - auch für die Anklage gilt, daß etwa bei Tatbeständen des Sexualstrafrechts, die wie im vorliegenden Fall neben der Vornahme sexueller Handlungen Nötigungselemente enthalten, zur Beurteilung, ob und in welcher Anzahl nach diesen Deliktstatbeständen strafbares und zu individualisierendes Verhalten vorliegt, eingehendere Angaben zur Tatkonkretisierung notwendig sind als bei einem Tatbestand, dessen Verwirklichung sich in der Vornahme sexueller Handlungen an bestimmten geschützten Personen erschöpft (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen in diesen Fällen: BGHSt 42, 107).

    Sie haben sich im übrigen auf das Urteil auch insofern ausgewirkt, als die Urteilsfeststellungen, was die angenommene Tathäufigkeit angeht, selbst nicht den Grundsätzen über die Konkretisierung von Einzeltaten voll gerecht werden, die der Senat in seiner Vergewaltigungen betreffenden, aber für Taten der vorliegenden Art entsprechend geltenden Entscheidung in BGHSt 42, 107 aufgestellt hat (vgl. auch BGH StV 1999, 137; StV 1998, 472).

  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99
    Sie haben sich im übrigen auf das Urteil auch insofern ausgewirkt, als die Urteilsfeststellungen, was die angenommene Tathäufigkeit angeht, selbst nicht den Grundsätzen über die Konkretisierung von Einzeltaten voll gerecht werden, die der Senat in seiner Vergewaltigungen betreffenden, aber für Taten der vorliegenden Art entsprechend geltenden Entscheidung in BGHSt 42, 107 aufgestellt hat (vgl. auch BGH StV 1999, 137; StV 1998, 472).

    Jedenfalls bei komplex ausgestalteten Deliktstatbeständen wie dem der sexuellen Nötigung läßt eine solche der Schätzung gleichkommende Ermittlung der Zahl der Einzeltaten es nicht selten zweifelhaft erscheinen, ob der Tatrichter die Überzeugung von der Tatbestandsverwirklichung in allen Fällen wirklich erlangt hat (BGH StV 1999, 137; StV 1998, 492).

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99
    Sie haben sich im übrigen auf das Urteil auch insofern ausgewirkt, als die Urteilsfeststellungen, was die angenommene Tathäufigkeit angeht, selbst nicht den Grundsätzen über die Konkretisierung von Einzeltaten voll gerecht werden, die der Senat in seiner Vergewaltigungen betreffenden, aber für Taten der vorliegenden Art entsprechend geltenden Entscheidung in BGHSt 42, 107 aufgestellt hat (vgl. auch BGH StV 1999, 137; StV 1998, 472).
  • OLG Braunschweig, 27.11.1997 - Ss 9/98
    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99
    Jedenfalls bei komplex ausgestalteten Deliktstatbeständen wie dem der sexuellen Nötigung läßt eine solche der Schätzung gleichkommende Ermittlung der Zahl der Einzeltaten es nicht selten zweifelhaft erscheinen, ob der Tatrichter die Überzeugung von der Tatbestandsverwirklichung in allen Fällen wirklich erlangt hat (BGH StV 1999, 137; StV 1998, 492).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (BGHSt 40, 44 [45] und BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3, jeweils m.w.N.; vgl. ferner BGH StV 2000, 6; OLG Zweibrücken MDR 1996, 956 , KG, Urteil vom 25. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 191/99; OLG Düsseldorf StV 1996, 199 [200]).

    Da auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen, welches zur Ergänzung heranzuziehen ist (vgl. BGH NJW 2000, 3293; BGHSt 40, 44 [47]; BGH NStZ 1999, 520; OLG Karlsruhe StV 1993, 403 [404]; Krause/Thon StV 1985, 252 [255]) keinerlei weiterführenden Angaben enthalten sind, wird die Anklage ihrer Umgrenzungsfunktion nicht gerecht und bildet keine Basis für eine ausreichende Abgrenzung des Verfahrensstoffs.

    Da die unzureichende Konkretisierung des Tatvorwurfs zur Unwirksamkeit der Anklage und des auf ihrer Grundlage unverändert ergangenen Eröffnungsbeschlusses führt (vgl. BGH NStZ 1999, 520; BGH NJW 1991, 2716; BGH NStZ 1992, 553; Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2003 - 2a Ss 216/02 und vom 11. April 2003 - 2a Ss 16/03; KG, Urteil vom 25. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 191/99), liegt ein auf die Sachrüge von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vor, das gemäß § 206 a Abs. 1 StPO zur Verfahrenseinstellung zwingt (BGH StV 2000, 6; BGH NStZ 1999, 520).

    Der Senat kann offen lassen, ob Mängel, die einer Anklageschrift im Hinblick auf ihre Umgrenzungsfunktion anhaften, im weiteren Verfahren geheilt werden können (vgl. verneinend BGH StV 2000, 6; Krause/Thon, StV 1985, 252 [255]; LR-Rieß a.a.O. § 200 Rn. 57a; ders. Anmerkung zu OLG Frankfurt/Main OLGSt StPO § 200 Nr. 1; bejahend wohl BGH GA 1980, 108 [109]; BGH GA 1973, 111 [112]; OLG Karlsruhe StV 1993, 403 [404]; offengelassen OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - StV 1996, 199 [201]; OLG Bremen StV 1990, 25 [26]).

    Einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen entsprechenden Anklage steht die Verfahrenseinstellung nicht entgegen (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13; BGH NStZ 1999, 520 [521]).

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    So kann sich etwa aus der besonderen rechtlichen Ausgestaltung eines Deliktstatbestands ergeben, dass erhöhte Anforderungen zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 3 StR 153/99, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 23).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens zieht nicht die Aufhebung des allein auf den Raubvorwurf gründenden Haftbefehls durch den Senat gemäß § 126 Abs. 3, § 120 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Var. 3 StPO nach sich, weil die Verfahrenseinstellung ihrer sachlichen Bedeutung nach nur vorläufigen Charakter hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1999 - 3 StR 153/99, NStZ 1999, 520, 521; vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 10/17

    Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Bild-

    b) Welche Angaben zur ausreichenden Bestimmung des Verfahrensgegenstands erforderlich sind, lässt sich nicht allgemeingültig sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGHSt 40, 44 ff. - juris Rn. 8; NStZ 1999, 520 f. - juris Rn. 5; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 200 Rn. 18).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    Beim sexuellen Missbrauch von Kindern im häuslichfamiliären Bereich ist für die Frage, ob festgestellte einzelne Taten von der Anklage umfasst sind, die zeitliche Einordnung des Geschehens vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn ein gleichförmiges Handlungsmuster vorliegt (vgl. BGHSt aaO; BGH NStZ 1999, 520).
  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02

    Wirksame Anklage (Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Art und Weise der Tatbegehung in den Grundzügen und die Höchstzahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46 f.; BGH NStZ 1996, 295, 296; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 23).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff: Veränderung oder Erweiterung des

    Beim sexuellen Missbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich ist für die Frage, ob festgestellte einzelne Taten von der Anklage umfasst sind, die zeitliche Einordnung des Geschehens vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn ein gleichförmiges Handlungsmuster vorliegt (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 1999, 520).
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