Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1999 - 1 StR 50/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2546
BGH, 09.03.1999 - 1 StR 50/99 (https://dejure.org/1999,2546)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1999 - 1 StR 50/99 (https://dejure.org/1999,2546)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1999 - 1 StR 50/99 (https://dejure.org/1999,2546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 555
  • StV 2000, 21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - 1 StR 50/99
    Ein Vermögensschaden liegt nicht schon dann vor, wenn jemand infolge eines durch eine Täuschung hervorgerufenen Irrtums eine Vermögensverfügung getroffen hat, die er nicht getroffen haben würde, wenn er die Wahrheit gekannt hätte (BGHSt 16, 321, 325).

    Ein Schaden kann auch dann bejaht werden, wenn die Gegenleistung für den Erwerber nicht brauchbar ist (st. Rspr, seit BGHSt 16, 321, 325) oder wenn - und davon geht das Landgericht ersichtlich aus - eine Gegenüberstellung ergibt, daß die eingegangenen Verpflichtungen und sonstigen Nachteile durch die Vorteile nicht ausgeglichen werden und sich dadurch eine nachhaltige Beeinträchtigung der sonstigen Lebensführung ergibt (vgl. für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche BGH, Urt. vom 26. September 1997 - V ZR 29/96 -, NJW 1998, 302, 304).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - 1 StR 50/99
    Ein Schaden kann auch dann bejaht werden, wenn die Gegenleistung für den Erwerber nicht brauchbar ist (st. Rspr, seit BGHSt 16, 321, 325) oder wenn - und davon geht das Landgericht ersichtlich aus - eine Gegenüberstellung ergibt, daß die eingegangenen Verpflichtungen und sonstigen Nachteile durch die Vorteile nicht ausgeglichen werden und sich dadurch eine nachhaltige Beeinträchtigung der sonstigen Lebensführung ergibt (vgl. für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche BGH, Urt. vom 26. September 1997 - V ZR 29/96 -, NJW 1998, 302, 304).
  • BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund

    Für den Vermögensvergleich ist dabei auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 50/99, NStZ 1999, 555, 556).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Annahme eines Vermögensschadens auch bei objektiv gleichwertigen Leistungen unter anderem dann in Betracht, wenn der Erwerber, der sich zum Abschluss eines Vertrags entschlossen hat, die versprochene Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (grundlegend Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321, 326; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82, NJW 1983, 1917; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 50/99, NStZ 1999, 555; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 385/05, NStZ-RR 2006, 206, 207).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1999 (1 StR 50/99, NStZ 1999, 555 f.) geht fehl.
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Aus der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1999 (1 StR 50/99 - BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 55) läßt sich Abweichendes nicht herleiten.
  • BGH, 02.07.2014 - 5 StR 182/14

    Untreue (Reichweite der Vermögensbetreuungspflicht des Notars); Betrug

    Es hat nicht bedacht, dass ein Vermögensschaden ausscheiden bzw. vermindert sein kann, soweit das Erlangte einen für jedermann ohne größeren Aufwand realisierbaren Geldwert aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, aaO, S. 16; Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13; siehe zur Schadensfeststellung bei nachhaltiger Beeinträchtigung der sonstigen Lebensführung nach Wohnungskauf im Rahmen eines Bauträgermodells auch schon BGH, Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 50/99, NStZ 1999, 555).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    a) Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass eine Vermögensbeschädigung nicht schon dann vorliegt, wenn jemand infolge eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums eine Vermögensverfügung getroffen hat, die er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht getroffen haben würde (BGHSt 3, 99; 16, 222; 16, 321; 30, 388; BGH NStZ 1999, 555).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

    Insoweit sind die straf- und die zivilrechtliche Bewertung vergleichbar (so ausdrücklich BGH aaO, Rn. 28; ebenso BGH, Beschluss vom 09.03.1999 - 1 StR 50/99 -, juris, Rn. 8).

    Fehlt es an einer solchen Verwendbarkeit, so ist schon allein darin eine Vermögensschädigung zu erblicken, selbst wenn der Verkehrswert der Gegenleistung der Leistung des Getäuschten entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.1961 - 4 StR 166/61 -, juris, Rn. 12f.; BGH, Beschluss vom 09.03.1999 - 1 StR 50/99 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 06.09.2000 - 3 StR 326/00 - juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - 2 StR 79/12 -, juris, Rn. 7).

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

    Die Anregung der Revision, im Hinblick auf eine angebliche Divergenz zum Urteil des 1. Strafsenats vom 9. März 1999 (1 StR 50/99, wistra 1999, 299 f.) die Vereinigten Großen Senate anzurufen, entbehrt jeder Grundlage.
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass eine Vermögensbeschädigung nicht schon dann vorliegt, wenn jemand infolge eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums eine Vermögensverfügung getroffen hat, die er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht getroffen haben würde (BGHSt 3, 99; 16, 222; 16, 321; 30, 388; BGH NStZ 1999, 555).
  • BGH, 09.11.2000 - IX ZR 403/99

    Sittenwidrige Schädigung - Betrug - Vermögensschaden - Stoffgleichheit -

    Ein Vermögensschaden im Sinne von § 263 StGB bzw. eine Schädigung im Sinne von § 826 BGB läge nur vor, wenn die Leistungen der Klägerin - letztlich verdankte JP ihr das Eigentum an den von TV gekauften Geräten und die Möglichkeit, mit den "Full-Service-Verträgen" Geld zu verdienen - den Preis von 400.000 DM nicht wert gewesen wären (vgl. BGH BGHR StGB § 263 Abs. 1 - Vermögensschaden 14, 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht