Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3195
BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99 (https://dejure.org/1999,3195)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1999 - 3 StR 188/99 (https://dejure.org/1999,3195)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99 (https://dejure.org/1999,3195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    §§ 266, 263 StGB
    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und Vermögensverfügung beim Betrug

  • Wolters Kluwer

    Untreue - Geldstrafe - Betrug Freispruch - Revision - Geschäftsführung - Alleingesellschafter - Treuhand - Bauunternehmen - Weiterleitung von Geld aus einem Grundstücksverkauf - Tatsächliche Verfügungsmacht - Unklare Beweislage - Pauschale Ausführungen im Urteil - Irrtum

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue durch faktischen Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 558
  • StV 2000, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat daraufhin, daß es nach der Rechtsprechung das Bundesgerichtshofs genügt, wenn die Täuschung für die Vermögensverfügung des Getäuschten wenigstens mitbestimmend gewesen war, ein solcher Beweggrund büßt seine rechtliche Bedeutung nicht deswegen ein, weil daneben ein anderer bestand, der von dem Irrtum nicht berührt wurde und für sich allein zu demselben Entschluß geführt hätte (BGHSt 13, 13).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99
    Der Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB knüpft nämlich nicht an die formale Position des Geschäftsführers an, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen, wenn damit ein schützenswertes Vertrauen in eine pflichtgemäße Wahrnehmung der Vermögensinteressen verbunden ist (BGH NStZ 1996, 540).
  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer

    Daneben kann aus einer tatsächlichen Übernahme eines nicht ganz unbedeutenden Pflichtenkreises - ohne dass eine faktische Organstellung vorliegen muss - eine Vermögensbetreuungspflicht auch dadurch begründet werden, dass der Betreffende diese Interessen wahrnimmt und der Vermögensinhaber auf die pflichtgemäße Wahrnehmung vertrauen darf (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558).

    Zwar knüpft der Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 StGB nicht an die formale Position als Geschäftsführer, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen an, wenn damit ein schützenswertes Vertrauen in die pflichtgemäße Wahrnehmung der Vermögensinteressen verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96 aaO, und vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558, Fischer aaO Rn. 33).

  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

    Aufgrund des in seine hervorgehobene Position gesetzten Vertrauens der nachgeordneten Stellen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, NStZ 1996, 540, und vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558) ist eine strafrechtliche Verantwortung für das Vermögen der Körperschaft zu bejahen.
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Nach den bisherigen Feststellungen ist bei den Taten zum Nachteil der BIWA von einer Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten auszugehen, bei den Taten zum Nachteil der JBB und der JBO liegt eine solche zumindest nahe, ohne daß es - entgegen der im gegenständlichen Verfahren vom OLG Hamm (Beschluß vom 28. Februar 2002 - 3 Ws 102/02) vertretenen Rechtsauffassung - darauf ankommen würde, ob der Angeklagte als Vereinsvorstand neben dem als Geschäftsführer aktiven B. faktischer Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaften war (BGH NStZ 1996, 540; Tiedemann in Scholz GmbH-Gesetz 9. Aufl. Vor § 82 Rdn. 25; einschränkend Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 128 und Kohlmann in Hachenburg GmbH-Gesetz 8. Aufl. Vor § 82 Rdn. 310); denn der Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB knüpft nicht an die formale Position des Geschäftsführers an, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen, wenn damit ein schützenswertes Vertrauen in eine pflichtgemäße Wahrnehmung der Vermögensinteressen verbunden ist (BGH NStZ 1996, 540 mit zust. Anm. Geerds JR 1997, 340; BGH NStZ 1999, 558; Busch, Konzernuntreue (2004) S. 78 f. m.w.N.).
  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte

    Diese Variante des Tatbestands knüpft nicht an die formale Stellung des Täters zum betroffenen Vermögen, sondern an seine tatsächliche Einwirkungsmacht an, wenn dieser ein besonderes, schützenswertes Vertrauen in die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zugrunde liegt ( BGH NStZ 1996, 540 [BGH 10.07.1996 - 3 StR 50/96] ; NStZ 1999, 558 [BGH 14.07.1999 - 3 StR 188/99] ; Fischer aaO, § 266 Rn. 28).
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01

    Betrug; Täuschungshandlung und Eheversprechen, Freundschaftsversprechen

    Insoweit genügt es im Blick auf den erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn die etwaige Täuschung über den Verwendungszweck für die Vermögensverfügung des Geschädigten wenigstens mitbestimmend war; ein solcher Beweggrund des Darlehensgebers büßt seine rechtliche Bedeutung nicht deswegen ein, weil daneben ein anderer bestand, der von dem Irrtum nicht berührt wurde und für sich allein zu demselben Entschluß des Darlehensgebers geführt hätte (BGHSt 13, 13, 14; BGH wistra 1999, 419, 420; siehe auch BGH MDR bei Dallinger 1958, 139/140; Tiedemann aaO § 263 Rdn. 123).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18

    Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers als mittelbarer

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es nach der BGH-Rechtsprechung ausreichend ist, wenn die Täuschung für die Vermögensverfügung des Getäuschten zumindest mitbestimmend war, sie muss also nicht alleinige Ursache sein (vgl. BGH, NStZ 1999, 558).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Kausalität scheidet nur dann aus, wenn der Getäuschte die Verfügung auch gänzlich ohne den Irrtum vorgenommen hätte, der Irrtum also nicht wenigstens mitbestimmend war (vgl. BGH NJW 1959, 897 (898) [BGH 24.02.1959 - 5 StR 618/58] = BGHSt 13, 13 ; NStZ 1999, 558 (559) [BGH 14.07.1999 - 3 StR 188/99] ; Saliger , in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht 1 , § 263 StGB Rz. 121).

    Denn eine solche hypothetische Erwägung zu einer Ersatzursache ist ebenso unzulässig wie die hypothetische Erwägung, dass der faktisch Getäuschte die Vermögensverfügung auch beim Durchschauen der wahren Zusammenhänge getroffen hätte (vgl. Saliger , a.a.O. unter Hinweis unter anderem auf BGH NJW 1959, 897 (898) [BGH 24.02.1959 - 5 StR 618/58] = BGHSt 13, 13 ; vgl. ferner BGH NStZ 1999, 558 (559)).

    Fehlt es an Merkmalen des objektiven Tatbestandes, etwa an der Täuschung oder einer irrtumsbedingten Vermögensverfügung, ist das Verhalten des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt eines versuchten Betruges zu würdigen (vgl. BGH NStZ 1999, 558 (559) [BGH 14.07.1999 - 3 StR 188/99] [BGH 14.07.1999 - 3 StR 188/99] ; wistra 2017, 22 [BGH 14.07.2016 - 4 StR 362/15] (25)).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2019 - 9 O 2719/19

    Deliktische Haftung des Motorherstellers im sog. Dieselskandal (hier: Motor EA

    Der Kläger hat (nachvollziehbar) vorgetragen, er hätte in Kenntnis der Abschalteinrichtung den Vertrag nicht geschlossen Irl diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es nach der BGH-Rechtsprechung ausreichend ist, wenn die Täuschung für die Vermögensverfügung des Getäuschten zumindest mitbestimmend war, sie muss also nicht alleinige Ursache sein (vgl. BGH, NStZ 1999, 558).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft

    Der Annahme eines vollendeten Betruges steht aber die - hier festgestellte - Mitursächlichkeit für den täuschungsbedingten Irrtum selbst dann nicht entgegen, wenn daneben noch ein anderer Beweggrund bestand, der für sich allein zu demselben Entschluss geführt hätte (BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.; und vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558, 559; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 87; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 276).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 292/17

    Vermögensbetreuungspflicht des ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums

    Voraussetzung hierfür ist jedoch nicht allein die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Vermögen, sondern auch, dass damit ein tatsächliches Vertrauen des Treugebers in eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner Vermögensinteressen verbunden ist, es sich also um eine anvertraute faktische Machtstellung handelt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, NStZ 1996, 540; vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558; Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12, NJW 2013, 624, 625 f.; SSW-StGB/Saliger, 3. Aufl., § 266 Rn. 25).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2019 - 9 O 8478/18

    Schadensersatz wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware (Motor EA 189)

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2020 - 9 O 7485/19

    Grund und Höhe des Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller des Motors vom

  • OLG Hamm, 30.06.2016 - 4 RVs 58/16

    Betrug; Untreue; Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.01.2020 - 9 O 6684/19

    Abgasskandal: Keine Kenntnis und kein Kennenmüssen durch Ad-hoc-Mitteilung im

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.08.2019 - 9 O 9246/18

    Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen

  • LG Düsseldorf, 12.02.2009 - 1 KLs 5/08
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 9 O 569/18
  • LG Düsseldorf, 22.07.2009 - 1 KLs 5/08

    Mitwirkung bei der Durchführung eines "Due Diligence-Verfahrens" kann eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht