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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99   

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BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99 (https://dejure.org/1999,2292)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1999 - 3 StR 94/99 (https://dejure.org/1999,2292)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99 (https://dejure.org/1999,2292)
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Turnschuh

§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Turnschuh üblicher Art ist i.d.R. gefährliches Werkzeug, wenn er für Tritte in das Gesicht verwendet wird

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Freiheitsberaubung - Beihilfe - Einbeziehung einer Vorverurteilung - Einzelfreiheitsstrafen - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten - Gefährliches Werkszeug - Objektive Beschaffenheit des gefährlichen ...

  • Judicialis

    StGB § 233a Abs. 1 a.F.; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuh als gefährliches Werkzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 616
  • NStZ 1999, 626
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99
    Im übrigen bestehen nach den Umständen des Falles erhebliche Zweifel, ob die Ausländereigenschaft des Angeklagten, sofern sie tatsächlich bestehen sollte, überhaupt strafmildernd berücksichtigt werden mußte (vgl. BGH NStZ 1999, 240).
  • BGH, 26.11.1975 - 2 StR 604/75

    Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung - Lebensgefährlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99
    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf (so bereits BGH, Urt. vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75; vgl. zur Werkzeugeigenschaft eines Schuhs bei Tritten in das Gesicht auch BGHSt 30, 375, 377; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223a Rdn. 11).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99
    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf (so bereits BGH, Urt. vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75; vgl. zur Werkzeugeigenschaft eines Schuhs bei Tritten in das Gesicht auch BGHSt 30, 375, 377; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223a Rdn. 11).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79

    Schuh als gefährliches Werkzeug - Zur Beurteilung der Heftigkeit der Tritte

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuße als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles, z. B. auf die Beschaffenheit des Schuhes oder mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird, an (vgl. BGHR StGB § 223a Werkzeug 1; BGH, Urt. vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07

    In der Regel keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Abschneiden von

    Allerdings kommt in Betracht, dass der Angeklagte durch seine Tritte gegen die Geschädigte, möglicherweise mit Schuhen als "gefährlichen Werkzeugen" (vgl. hierzu BGH NStZ 1999, 616, 617; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06; Fischer, StGB 55. Aufl. § 224 Rdn. 9 c), den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt hat.
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist ein Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 1999, 616).
  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02

    Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer

    Insbesondere hätte es Ausführungen zur Beschaffenheit des Schuhes bedurft (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 920), da auch Turnschuhe der heute üblichen Art durchaus geeignet sein können, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1999, 616 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Bei einer solchen konkret gefährlichen Verwendung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der "beschuhte Fuß" - genauer: der Schuh am Fuß des Täters - als gefährliches Werkzeug (im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGHSt 30, 376; BGH NStZ 1984, 329; 1999, 616).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).

    Angesichts der vom Tatopfer erlittenen Verletzungen und der vorhandenen Bewehrung des Fußes, die stärkeren Tritten Vorschub leistete, kommt es nicht darauf an, mit welchem Teil des Fußes der Angeklagte den Geschädigten traf und wie der Schuh dort beschaffen war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, aaO).

  • LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
    Er hat gemeinschaftlich im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB mit dem Angeklagten I und weiteren nicht im Einzelnen festgestellten Personen den Geschädigten N3 körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt, indem er ihm nach mehreren Metern Anlauf mit voller Wucht mit dem Sportschuh am Fuß - der bei dieser Art der Verwendung als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu qualifizieren ist (vgl. BGH NStZ 1999, 616) - gegen den Kopf getreten und ihn dadurch wegen der einem solchen Vorgehen innewohnenden Gefahr der Verursachung schwerer Schädel-/Hirnverletzungen auch einer lebensgefährdenden Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. BGH NStZ 2004, 618) unterzogen hat.
  • OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21

    Gefährliche Körperverletzung durch Tritt mit handelsüblichem Turnschuh; Tritt mit

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 23. Juni 1999 (3 StR 94/99, bei juris Rz. 4) ausgeführt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer , einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne dass dies näherer Begründung bedarf.
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11

    Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines

    Im ursprünglichen Haftbefehl ist von der Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tatausführung keine Rede (zum beschuhten Fuß, mit dem Tritte in das Gesicht des Opfers ausgeführt werden, als gefährlichem Werkzeug, s. BGH NStZ 1999, 616; NStZ 2003, 662; BGH, Urteil vom 15.09.2010 - 2 StR 395/102 -, in juris).
  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00

    Zweierbande; Bandenraub; Gefestigter Bandenwille (übergeordnetes

    Das Treten mit "beschuhten Füßen" (UA 16) kann nur dann als "Verwenden" eines "gefährlichen Werkzeugs" im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB angesehen werden, wenn die Tritte im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1999, 616, 617).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

  • OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 100/07

    Schwere Körperverletzung

  • OLG Hamm, 14.05.2001 - 2 Ss 1141/00

    Beweisantrag, Ablehnung, ungeeignetes Beweismittel, eigene Sachkunde,

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.07.1999 - 4 VAs 19/99   

Zitiervorschläge
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OLG Stuttgart, 17.07.1999 - 4 VAs 19/99 (https://dejure.org/1999,11860)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.07.1999 - 4 VAs 19/99 (https://dejure.org/1999,11860)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juli 1999 - 4 VAs 19/99 (https://dejure.org/1999,11860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 626
  • StV 2000, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 VAs 11/15

    Körperverletzung - Betäubungsmittelabhängigkeit

    In diesen Fällen wird eine Widerlegung der Urteilsgründe und der Überzeugung des Tatrichters nicht leicht und nur mit eindeutigen und beweiskräftigen gegenteiligen Feststellungen in Frage kommen (OLG Stuttgart NStZ 1999, 626 Rdn. 13 nach juris).

    Nach der in der Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Ansicht sind die Fälle der Polytoxikomanie gerade keine Fälle der reinen Alkoholabhängigkeit (BGH StV 1992, 569 Rdn. 5 nach juris; OLG Dresden StV 2006, 585 Rdn. 15 nach juris; OLG Stuttgart NStZ 1999, 626 Rdn. 12 und 16 nach juris).

    In diesen Fällen kommt somit grundsätzlich eine Rückstellung nach § 35 BtMG in Betracht (so auch OLG Dresden StV 2006, 585 und OLG Stuttgart NStZ 1999, 626).

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 2 VAs 2/09

    BtM-Abhängigkeit als Voraussetzung für die Zurückstellung der Strafvollstreckung;

    Die Rechtsprechung hat, soweit ersichtlich, überwiegend eine absolute Bindungswirkung der Urteilsgründe nicht angenommen, sondern die Auffassung vertreten, dass Feststellungen über das Bestehen einer Drogenabhängigkeit sehr hohes Gewicht haben können (OLG Hamm MDR 1984, 75f; KG StV 1988, 213; OLG Stuttgart NStZ 1999, 626; Senat 2 VAs 23/98 B. v. 11.09.1998, 2 VAs 41/02 B. v. 11.02.20003; ebenso Weber BtMG, 2. Aufl. § 35 Rn 52; MünchKommStGB/Kornporbst aaO Rn 51, 52), dass aber im Vollstreckungsverfahren eine gegenteilige Feststellung in Betracht kommen kann, wenn auch nur aufgrund eindeutiger und beweiskräftiger Tatsachengrundlage (OLG Stuttgart aaO).
  • OLG Oldenburg, 09.01.2003 - 1 VAs 26/02

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit

    Angesichts dieser Urteilsfeststellungen hätte die Staatsanwaltschaft von sich aus eigenständige Feststellungen zur Betäubungsmittelabhängigkeit treffen müssen, um die Bindungswirkung aufzuheben ( vgl OLG Stuttgart NStZ 1999, 626).
  • OLG Koblenz, 20.07.2017 - 2 VAs 15/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    Stützen sich aber die gerichtlichen Feststellungen auf das Gutachten eines Sachverständigen und eine eingehende Erörterung des Vorlebens des Verurteilten, wird ein Abweichen von dem Urteil kaum je in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 525; OLG Stuttgart NStZ 1999, 626; KPV-Patzak, BtMG, 8. Aufl., § 35 Rn. 92; Weber aaO Rn. 50).
  • OLG Dresden, 20.09.2005 - 2 VAs 26/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlerhafte weil unvollständige Ermessensgrundlage

    Vielmehr können beispielsweise der übrige Akteninhalt und gegebenenfalls die Vorstrafen eine Betäubungsmittelabhängigkeit und eine entsprechende Kausalität für die Begehung der fraglichen Tat(en) ergeben (ständige Spruchpraxis des Senats, siehe etwa 2 VAs 14/04, Beschluss vom 23. März 2004; OLG Stuttgart, NStZ 1999, 626 f.; Körner, a.a.O., Rdnr. 57; Weber, BtMG , 2. Aufl., Rdnr. 44 zu § 35).
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