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   BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99   

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https://dejure.org/1999,3870
BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99 (https://dejure.org/1999,3870)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1999 - 4 StR 339/99 (https://dejure.org/1999,3870)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1999 - 4 StR 339/99 (https://dejure.org/1999,3870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 3 StPO; § 174 StGB; § 24 StPO; § 244 StPO; § 261 StPO; § 178 Abs. 1 StGB a.F.; § 177 StGB;
    Sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen; Besorgnis der Befangenheit; Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache; Beweiswürdigung bei widersprüchlichen Aussagen; Vornahme der sexuellen Handlungen "mit Gewalt"; Sexuelle Nötigung;

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern - Sexuelle Nötigung - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Abstreiten der Tat - Vernehmung des Opfers - Unparteilichkeit der Richterin

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 247; ; StGB § 178 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177; StPO § 24, § 338 Nr. 3
    Gewaltanwendung bei der sexuellen Nötigung; Befangenheit des Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 629
  • StV 1999, 575
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.1993 - 4 StR 498/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99
    Nach ständiger Rechtsprechung darf sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu dieser Ablehnungsbegründung setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 4 StR 498/93 - und vom 20. August 1996 - 4 StR 373196; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99
    Diese Umstände betreffen indiziell die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage von Nicole und bedürfen namentlich bei einer Beweislage wie hier, bei der Aussage gegen Aussage steht, besonders kritischer Würdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14, 15.17).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99
    Diese Umstände betreffen indiziell die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage von Nicole und bedürfen namentlich bei einer Beweislage wie hier, bei der Aussage gegen Aussage steht, besonders kritischer Würdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14, 15.17).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99
    Der Senat hat die im Ablehnungsantrag enthaltene Begründung nach Beschwerdegrundsätzen zu würdigen (st. Rspr.; BGHSt 23, 265 f.).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99
    In diesem Zusammenhang verweist der Senat zu den Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98.
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Schon das Einsperren in einen umschlossenen Raum reicht als Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus, wenn es dazu dient, das Opfer am Verlassen des Raumes zu hindern und so die sexuellen Handlungen zu ermöglichen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; Urt. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86); an der notwendigen finalen Verknüpfung der Gewalt mit der sexuellen Handlung kann es dagegen fehlen, falls das Abschließen der Tür nur erfolgt, um ungestört zu sein und eine Entdeckung zu verhindern (BGH bei Miebach NStZ 1996, 123; Beschl. vom 24. August 1999 - 4 StR 339/99 - insoweit in NStZ 1999, 629 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Die Besorgnis der Befangenheit kann demnach auch durch die dem Ablehnenden bekannt gemachte dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters ausgeräumt werden (BGH, Beschl. vom 3. Juli 1996 - 5 StR 107/96; vgl. auch BGHSt 45, 312, 320; BGH NStZ 1999, 629, 630).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 15/16

    Anwaltsgerichtliches Verfahren, Befangenheitsgesuch, Zurückweisung, sofortige

    Aus der Formulierung des § 24 Abs. 2 StPO ergibt sich, dass der abgelehnte Richter nicht tatsächlich parteilich und befangen sein muss (BGH, Beschluss vom 24.8.1999 - 4 StR 339/99).
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