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   BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99   

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BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99 (https://dejure.org/1999,1963)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1999 - 1 StR 186/99 (https://dejure.org/1999,1963)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1999 - 1 StR 186/99 (https://dejure.org/1999,1963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 245 Abs. 2 StPO
    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der Revision; Weiterer Sachverständiger; Besorgnis der Befangenheit;

  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Revision - Freiheitsstrafe - Vollständigkeit des Vortrags - Beweisermittlungsantrag - Ungeeignete Beweismittel - Schuldunfähigkeit - Strafmilderung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 245 Abs. 2; ; StPO § 20; ; StPO § 21; ; StPO § 245 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 220 Abs. 3; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präsenter Sachverständiger; Strafhöhe im Durchschnittsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 632
  • StV 1999, 576
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
    Bei Fragen der §§ 20, 21 StGB, also der "Fähigkeit zu normgerechten Verhalten zur Tatzeit" (vgl. hierzu und zu psychiatrischen Gutachten mit psychoanalytischem Ansatz Senatsentscheidung vom 7. Juli 1999 - 1 StR 207/99), entscheidet der Richter über die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung als Rechtsfrage (BGHSt 43, 67).
  • OLG München, 02.01.1996 - 2 Ws 1407/95
    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
    Eine - schon zur Vermeidung von Mißbrauch (BGH bei Holtz in MDR 1976, 814 f.) - sich am Wortlaut des Gesetzes ausrichtende und damit restriktive Beurteilung ergibt, daß das nur dann der Fall ist, wenn das Gutachten die Entscheidung (oder den weiteren Verfahrensgang) im Ergebnis beeinflußt hat (OLG München StV 1996, 491 f., Gollwitzer in LR StPO 25. Aufl. § 220 Rdn. 29).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
    Maßgebend ist das Gesamtspektrum aller strafzumessungsrelevanten Umstände (BGHSt - GS - 34, 345; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 461, 471).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
    aa) Zunehmende umfangreiche (nach den Erfahrungen des Senats sogar mehrmonatige, vgl. BGH, Urt. vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, teilweise abgedruckt in NStZ 1998, 422) Auseinandersetzungen um die Zulassung von der Verteidigung geladener Personen als Sachverständige oder Zeugen verdunkeln das eigentliche Anliegen des Strafprozesses und sind unter prozeßökonomischem Aspekt zweifelhaft.
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
    Das kann der Revisionsführer mit eigenen Worten tun; wesentlich ist dabei aber die Vollständigkeit des Vortrags (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafhöhe gilt für den "Regelfall der Alltagskriminalität", daß der Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle nur einen verhältnismäßig geringen Schweregrad erreicht, die Strafe hierfür dann aber unter der Mitte des Strafrahmens anzusiedeln ist (BGHSt 27, 2, 4).
  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
    Das Revisionsgericht entscheidet als Rechtsfrage, ob über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung entschieden wurde (BGH NStZ 1994, 388).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Die konkreten Anknüpfungstatsachen, auf die sich die Bewertung beziehen soll, sind im Beweisantrag deshalb anzugeben (BGH, Beschluss vom 18. August 1999 - 1 StR 186-99 = NStZ 1999, 632, beck-online; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11 = NStZ 2012, 280, beck-online m. w. N.).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Ein etwaiger Grenzfall für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Offenkundigkeit des Gegenteils der Beweistatsache, den der Angeklagte in seiner Antragsbegründung (unter Berufung auf Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 567 ff.) darzutun bemüht war, lag schon angesichts der ersichtlich mangelnden Eignung des benannten rechtskräftig einschlägig bestraften Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 4) gänzlich fern.
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Die Kammer hätte den Sachverständigen zwar vernehmen können, bevor sie über das Ablehnungsgesuch entschied; das Gutachten wäre dann aber (nachträglich) unverwertbar geworden (Senge in KK, 5. Aufl. § 74 Rdn. 14 m.Nachw.; BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 4).
  • OLG Hamm, 13.11.2014 - 1 Ws 467/14

    Keine Entschädigung für einen durch die Verteidigung geladenen parteilichen

    So ist seitens des Bundesgerichtshofs gefordert worden, das Gutachten eines mitgebrachten Sachverständigen müsse - auch wenn ihm das Gericht nicht folge - einen modifizierenden Einfluss auf die Entscheidung gehabt haben (BGH, Beschluss vom 18. August 1999, 1 StR 186/99, StV 1999, 576f.).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07

    Befangenheitsrüge gegen Übersetzerin (Bindung an die vom Tatrichter angenommenen

    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden ist, die der Tatrichter seinem Ablehnungsbeschluss zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 1994, 388; 1999, 632, 633; NStZ-RR 2002, 66 (bei Becker)).
  • BGH, 15.12.2011 - 3 StR 365/11

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (Beweisantrag;

    Bei dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens handelte es sich indes - ebenso wie bei dem Antrag auf Vernehmung des Verteidigers aus dem anderen Verfahren - nicht um einen Beweisantrag; denn er bezeichnete lediglich die vom Sachverständigen erwartete Schlussfolgerung, aber nicht - auch nicht mittels des Verweises auf ein hohes Aggressionspotential des Angeklagten - die konkreten Tatsachen, an die die Bewertung anknüpfen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 207/99, NStZ 1999, 630, 631; Beschluss vom 18. August 1999 - 1 StR 186/99, NStZ 1999, 632, 633; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53; Urteil vom 2. September 2010 - 3 StR 273/10, NStZ 2011, 106, 107).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 53 Ss OWi 107/19

    Anforderungen an die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1

    Die Wiedergabe muss nicht zwingend wörtlich, aber inhaltlich vollständig erfolgen (BGH NStZ 1986, 519; 1999, 632).
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 106/02

    Umfang der Urteilsprüfung bei Revision des Nebenklägers; keine Prüfung der

    Daß diese Methode zu unrichtigen Ergebnissen führen kann, zeigt sich insbesondere bei Delikten wie Totschlag, bei denen der statistische Regelfall im oberen Bereich des gesetzlichen Strafrahmens anzusiedeln sein wird (vgl. BGH StV 1999, 576, 577).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Das Revisionsgericht entscheidet als Rechtsfrage, ob das Landgericht über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (BGHR StPO § 74 I 1 Befangenheit 4 = NStZ 1999, 632).
  • BGH, 30.07.2018 - 4 StR 271/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Antrag auf

    Es kann dahinstehen, ob der Antrag auf Einholung eines pharmakologischen Sachverständigengutachtens nur einen an § 244 Abs. 2 StPO zu messenden Beweisermittlungsantrag darstellte, weil darin lediglich die von dem Sachverständigen erwartete Schlussfolgerung (erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit) bezeichnet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11, NStZ 2012, 280, 281 mwN) und es sich bei dieser um eine dem Gericht vorbehaltene Entscheidung einer Rechtsfrage handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 566/00, StV 2002, 234 (Ls.); Beschluss vom 18. August 1999 - 1 StR 186/99, NStZ 1999, 632, 633).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 106/02
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