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   BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98   

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https://dejure.org/1998,3942
BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98 (https://dejure.org/1998,3942)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1998 - 1 StR 234/98 (https://dejure.org/1998,3942)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98 (https://dejure.org/1998,3942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 229, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 91
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 675/97

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
    Dadurch wurde das Verfahren durch eine in sich abgeschlossene sachlich erforderliche Prozeßhandlung gefördert; darauf, ob weitere verfahrensfördernde Handlungen möglich gewesen wären und ob der Fortsetzungstermin auch der Einhaltung der Unterbrechungsfrist diente, kommt es nicht an (BGH StV 1998, 359).

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf die sich die Revision beruft, betreffen andersliegende Fälle (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 2; BGH StV 1998, 359).

  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
    Das war rechtlich fehlerhaft, wie sich aus § 52 Abs. 2 und 3 StPO ergibt (vgl. BGHSt 21, 303, 305; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Nr. 1 Verletzung 2 und 5; BGH NStZ 1991, 295).
  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

    Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
    Aus diesen Gründen kann ihr Verhalten in der Hauptverhandlung einer nachträglichen, aufgrund besonderer Belehrung ausdrücklich erteilten Zustimmung gleichgesetzt werden (vgl. BGHSt 20, 234 [BGH 06.07.1965 - 5 StR 229/65]).
  • BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
    Bei dieser Beweislage war eine Begutachtung nicht geboten (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf die sich die Revision beruft, betreffen andersliegende Fälle (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 2; BGH StV 1998, 359).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
    Das war rechtlich fehlerhaft, wie sich aus § 52 Abs. 2 und 3 StPO ergibt (vgl. BGHSt 21, 303, 305; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Nr. 1 Verletzung 2 und 5; BGH NStZ 1991, 295).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
    Da eine solche nachträgliche Zustimmung zulässig und wirksam ist (BGHSt 12, 235, 242), durften ihre früheren Aussagen verwertet werden.
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Insoweit gilt, dass aus dem (versehentlichen) Verstoß gegen die Belehrungspflicht zwar ein Beweisverwertungsverbot folgt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 52 Rn. 32, mwN); er kann aber geheilt werden, wenn der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge der Verwertung seiner Aussage nach ordnungsgemäßer Belehrung zustimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 242; vom 22. Juni 1989 - 1 StR 231/89, NStZ 1989, 484; Urteile vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98, NStZ 1999, 91; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205 ff.; BeckOK-StPO/Huber, 35. Ed., § 52 Rn. 36; KK-StPO/Bader, aaO, § 52 Rn. 36).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nach Belehrung gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO aussagt und zumindest konkludent zu erkennen gibt, daß er mit dem Rückgriff auf die frühere Aussage einverstanden ist (BGHSt 20, 234 ff.; BGH NStZ 1999, 91).

    b) Allerdings weist die Revision zutreffend darauf hin, daß die Rechtsprechung bisher nur in solchen Fällen von einem nachträglichen Einverständnis mit der Verwertung früherer, ohne Belehrung erfolgter Aussagen ausgegangen ist, in denen die Zeugen inhaltlich bei den den Angeklagten belastenden Angaben geblieben sind (vgl. BGH NStZ 1999, 91).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Insbesondere ist der Zeuge nicht gehindert, Verstöße gegen Belehrungspflichten, die ihn in der Ausübung seiner Rechte schützen (vgl. § 52 Abs. 3 Satz 1, § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO) und die ein Verwertungsverbot begründen können (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 34, § 81c Rdn. 32 m.N.), dadurch zu heilen, daß er der Verwertung seiner Aussage nachträglich ausdrücklich zustimmt (vgl. BGHSt 12, 235, 242-1 20, 234, Dahs aaO § 52 Rdn. 53) oder sich in der Hauptverhandlung nach ordnungsgemäßer Belehrung als Beweismittel zur Verfügung stellt und dadurch seine Zustimmung zur Verwertung seiner früheren Aussage erkennen läßt (vgl. BGHSt 20, 234 in Ergänzung zu BGHSt 13, 194; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Das Vorgehen der Klägerin, den Zeugen eine Belehrung zu erteilen und sie zugleich um Bestätigung etwaiger vor einer ordnungsgemäßen Belehrung erfolgter Aufzeichnungen zu bitten, unterliegt angesichts der anerkannten Möglichkeit einer Heilung von Mängeln einer rechtzeitigen Belehrung (vgl. zu § 52 StPO: BGH, Urteil vom 6. Juli 1965 - 5 StR 229/65 - juris Rn. 7; Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98 - juris Rn. 10; Huber, in: BeckOK StPO, Stand: Oktober 2019, StPO § 52 Rn. 36; Bader, in: Karlsruher Kommentar StPO, 8. Aufl., StPO § 52 Rn. 36), auch als solches keinen durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Für die Frage, ob zur Sache verhandelt und das Verfahren gefördert worden ist, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob weitere verfahrensförde(r)nde Handlungen möglich gewesen wären und der Fortsetzungstermin auch der Einhaltung der Unterbrechungsfrist diente (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 3, 4).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Den Berufsrichtern und den Schöffen wurden insbesondere durch die mündlichen Ausführungen der Verteidiger, lagen hierin auch keine Einlassungen der Angeklagten (BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 Rn. 20 ff. mwN), bedeutsame Umstände für die Strafzumessung und die Anordnung einer Maßregel sowie rechtliche Einschätzungen zur Gefahrenprognose vor Augen geführt (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98 Rn. 4 f. zur Feststellung von Haftverhältnissen und Haftdaten sowie BGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08 Rn. 11 zu rechtlichen Stellungnahmen).
  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

    Dies gilt für die über die Haftfrage während laufender Hauptverhandlung entscheidungsbefugten Schöffen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 126 Rdn. 8; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 125 Rdn. 16a) in besonderem Maße (vgl. auch BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 4).
  • BGH, 27.06.2023 - 6 StR 75/23

    Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer

    Solange das Verfahren tatsächlich gefördert und der Sitzungstag nicht von vornherein als sogenannter Schiebetermin konzipiert worden ist, bleibt ohne Bedeutung, ob das Verfahren auch anders hätte gefördert werden können und ob weitere verfahrensfördernde Handlungen möglich gewesen wären (vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1998 - 2 StR 675/97, NStZ-RR 1998, 335; vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 4; vom 3. August 2006 - 3 StR 199/06, NJW 2006, 3077; Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 6 StR 95/22 Rn. 28).
  • BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Umdeutung in

    Daraus ergeben sich aber die von der Revision geltend gemachten Umstände nicht vollständig, so dass eine Umdeutung der im Ansatz im Anschluss an BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 6 schlüssigen Beanstandung der Staatsanwaltschaft in eine zulässige Verfahrensrüge mangels ausreichenden Vortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) zur Zeugenbelehrung in der Hauptverhandlung und zum Inhalt der Zeugenaussage vor der Staatsanwältin ausscheidet.
  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12

    Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung

    Um dies festzustellen, ist aber eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Celle StV 2000.380; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris; Rozek StV 2000, 380, 381).
  • OLG Hamm, 12.06.2014 - 1 VAs 25/14

    Keine zwingende Vollstreckung im Heimatland bei erheblicher Herabsetzung der

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