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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98   

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BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98 (https://dejure.org/1998,2178)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1998 - 2 StR 156/98 (https://dejure.org/1998,2178)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98 (https://dejure.org/1998,2178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern; Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 370
  • NStZ 1999, 92
  • StV 1999, 410
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98
    Auch für die Bewertung eines Geständnisses gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303) [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92].
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98
    Das Geständnis muß daher auf seine Glaubhaftigkeit überprüft werden; sich hierzu aufdrängende Beweiserhebungen dürfen nicht unterbleiben (BGHSt 43, 195 [BGH 28.08.1997 - 4 StR 240/97] = StV 1997, 583, 585).
  • OLG Stuttgart, 26.11.1997 - 1 Ws 199/97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98
    Zweifel an der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses können etwa angebracht sein, wenn es durch die Androhung einer sonst wesentlich höheren Strafe und die Zusage einer Haftbefehlsaufhebung herbeigeführt worden war (OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. November 1997 - 1 Ws 199/97).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98
    Das Landgericht hat in den Urteilsgründen zum Ausdruck gebracht, daß seine Feststellungen auf dem in der Hauptverhandlung abgelegten Geständnis des Angeklagten beruhen; es hat mit der Wiedergabe seiner Erklärung, die Vorwürfe träfen in der erhobenen Form zu, den vollständigen Inhalt des Geständnisses mitgeteilt (zu diesem Erfordernis vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 2; BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 10).
  • BGH, 26.11.1987 - 1 StR 569/87

    Einschluss der inneren Tatbestandsseite von einem Geständnis

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98
    Das Landgericht hat in den Urteilsgründen zum Ausdruck gebracht, daß seine Feststellungen auf dem in der Hauptverhandlung abgelegten Geständnis des Angeklagten beruhen; es hat mit der Wiedergabe seiner Erklärung, die Vorwürfe träfen in der erhobenen Form zu, den vollständigen Inhalt des Geständnisses mitgeteilt (zu diesem Erfordernis vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 2; BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 10).
  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 2 Rev 8/18

    Strafurteil wegen Drogen im Straßenverkehr: Anforderung an die Feststellung

    Wenn bzw. soweit ein Geständnis alleinige Grundlage der Überzeugungsbildung ist, genügt dieses dann nicht, wenn Umstände vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit des Geständnisses zu begründen (vgl. BGH in NStZ 1999, 92, 93; vgl. auch BGH in NStZ-RR 2007, 20, 21), etwa wenn auf Grund der Komplexität des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen, dass ein Angeklagter an das Tatgeschehen auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung haben kann bzw. ein Geständnis sich auf einen Sachverhalt bezieht, der einer Kenntnis des Angeklagten nicht zugängliche Einzelheiten enthält (vgl. Ott, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Ein Geständnis allein beweist nicht die Schuld des Betroffenen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98; vgl. auch Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 398) und damit die Richtigkeit eines entsprechenden Testergebnisses.
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Selbst wenn Angeklagte den Anklagevorwurf nur knapp einräumen, darf das Gericht dem freilich auf seine Zuverlässigkeit geprüften Geständnis Glauben schenken und Feststellungen darauf stützen (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, NStZ 1999, 92).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 265/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesetzbindung des Richters:

    Das Tatgericht muss aber, will es die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Einlassung stützen, von deren Richtigkeit überzeugt sein (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 31).
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Die Freiheit der tatrichterlichen Würdigung stößt aber dort auf Grenzen, wo der Angeklagte nicht etwa die Sachverhaltsannahmen der Anklage als richtig bestätigt, sondern sich vielmehr, ohne den Sachverhalt einzuräumen, auf eine Stellungnahme beschränkt, die gleichsam ein bloß prozessuales Anerkenntnis oder eine nur formale Unterwerfung enthält (BGH NStZ 1999, 92 m.w. Nachw.).
  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05

    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung

    Wann und unter welchen Umständen es diese Überzeugung gewinnen darf oder nicht, kann ihm jedoch grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden (vgl. BGH NStZ 1999, 92, 93).

    Dass der Angeklagte bei seiner Einlassung keine detaillierte Angaben mehr zum Anklagevorwurf gemacht und das Geständnis im Hinblick auf die Inaussichtstellung einer Strafobergrenze erfolgt ist, stehen seiner Glaubhaftigkeit nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1999, 92).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Daher muss das Tatgericht auch dann, wenn es die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Geständnis stützen will, von dessen Richtigkeit überzeugt sein (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, StV 1999, 410; aaO, StV 2012, 653).
  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

    Das Tatgericht muss aber, will es die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Einlassung stützen, von deren Richtigkeit überzeugt sein (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 31).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Das Tatgericht muss aber, will es die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Einlassung stützen, von deren Richtigkeit überzeugt sein (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 31).
  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

    Das Tatgericht muss allerdings, will es die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Einlassung stützen, von deren Richtigkeit überzeugt sein (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 31).
  • VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 5 K 15.506

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte

  • KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12

    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen

  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 258/98

    Lügendetektor; Polygraph; Verwerfung der Revision; Menschenwürde; Specific lie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

  • OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter

  • VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 5 K 15.507

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1611/19

    Erforderlichkeit eines Betretungsverbots einer Gaststätte zur Verhinderung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1614/19

    Streit um ein Betretungsverbot für bestimmte Gaststätten im vorläufigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1613/19

    Streit um ein Betretungsverbot für bestimmte Gaststätten im vorläufigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 4 B 1612/19

    Streit um ein Betretungsverbot für bestimmte Gaststätten im vorläufigen

  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03

    Beweiswürdigung, Einlassung, Geständnis

  • OLG Hamburg, 19.02.2018 - 1 Ss 1/18

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit muss konkret festgestellt werden

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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98   

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BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98 (https://dejure.org/1998,2947)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1998 - 1 StR 325/98 (https://dejure.org/1998,2947)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1998 - 1 StR 325/98 (https://dejure.org/1998,2947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98
    Die durch § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG vorgeschriebene ausdrückliche Angabe des Grundes für den Ausschluß der Öffentlichkeit dient neben der Nachprüfung der Entscheidung (BGH StV 1996, 135 mit Anm. Park; Park NJW 1996, 2213, 2214; Mayr in KK 3. Aufl. Rdn. 4 zu § 174 GVG; K. Schäfer/Wickern in LR 24. Aufl. § 174 GVG Rdn. 14; Gössel NStZ 1982, 141 ff.) auch der Unterrichtung der Öffentlichkeit (BGHSt 1, 334, 336; 30, 298, 303; StV 1982, 106, 108).

    Doch bedarf es insofern einer ausdrücklichen Aufklärung über die genaue Bedeutung der Vorgänge nicht (BGHSt 27, 117, 120; 30, 298, 304; vgl. auch BGHSt 1, 334, 336).

    Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs geht im Hinblick auf den Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57, 58; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 41, 145, 146; BGH NJW 1977, 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75; Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. vom 10. März 1976 - 3 StR 15/76; Beschl. vom 27. November 1987 - 2 StR 591/87).

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98
    Die durch § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG vorgeschriebene ausdrückliche Angabe des Grundes für den Ausschluß der Öffentlichkeit dient neben der Nachprüfung der Entscheidung (BGH StV 1996, 135 mit Anm. Park; Park NJW 1996, 2213, 2214; Mayr in KK 3. Aufl. Rdn. 4 zu § 174 GVG; K. Schäfer/Wickern in LR 24. Aufl. § 174 GVG Rdn. 14; Gössel NStZ 1982, 141 ff.) auch der Unterrichtung der Öffentlichkeit (BGHSt 1, 334, 336; 30, 298, 303; StV 1982, 106, 108).

    Doch bedarf es insofern einer ausdrücklichen Aufklärung über die genaue Bedeutung der Vorgänge nicht (BGHSt 27, 117, 120; 30, 298, 304; vgl. auch BGHSt 1, 334, 336).

    Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs geht im Hinblick auf den Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57, 58; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 41, 145, 146; BGH NJW 1977, 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75; Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. vom 10. März 1976 - 3 StR 15/76; Beschl. vom 27. November 1987 - 2 StR 591/87).

  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76

    Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem

    Auszug aus BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98
    Doch bedarf es insofern einer ausdrücklichen Aufklärung über die genaue Bedeutung der Vorgänge nicht (BGHSt 27, 117, 120; 30, 298, 304; vgl. auch BGHSt 1, 334, 336).

    Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs geht im Hinblick auf den Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57, 58; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 41, 145, 146; BGH NJW 1977, 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75; Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. vom 10. März 1976 - 3 StR 15/76; Beschl. vom 27. November 1987 - 2 StR 591/87).

  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    c) Der Senat möchte an dieser strikten Auffassung nicht festhalten und hat im Hinblick auf diese bisherige Rechtsprechung mit Beschluß vom 20. Oktober 1998 seine Absicht mitgeteilt, die Revision zu verwerfen (BGH NStZ 1999, 92).
  • BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97

    Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig

    Der Senat neigt dazu, an dieser strengen Rechtsprechung in Fällen wie dem vorliegenden nicht festzuhalten, bei dem die Angeklagte selbst nach § 171 b Abs. 1 Satz 1 GVG den Ausschluß beantragt hatte, deshalb die Ausschließung nach § 171 b Abs. 2 GVG für das Gericht zwingend gewesen und der Ausschließungsgrund für die übrigen Verfahrensbeteiligten und die Zuhörer im Gerichtssaal eindeutig erkennbar war (vgl. Anfrage des 1. Senats vom 20. Oktober 1998 - 1 StR 325/98).
  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht darauf an, ob die fehlende Begründung für den Ausschluß der Öffentlichkeit etwa dann unschädlich wäre, wenn der Ausschließungsgrund nach Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf auf der Hand liegt (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1998 - 5 ARs 60/98 -, ergangen auf die Anfrage des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1998 = NStZ 1999, 92 und das aufgrund des Anfrageverfahrens ergangene Urteil des 1. Strafsenats vom 9. Juni 1999 NStZ 1999, 474).
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