Rechtsprechung
BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung einer eA bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Entscheidungen, mit denen die Entlassung aus der erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung nach Ablauf von zehn Jahren abgelehnt wurde
- Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung einer Haftentlassung aus einer erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung; Geltung des Rückwirkungsverbots für Maßregeln der Besserung und Sicherung; Reichweite des Vertrauensschutzes von in der Sicherungsverwahrung ...
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Sicherungsverwahrung nach deren zehnjähriger Dauer
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 31.08.1998 - StVK 18 -Gr- 148/98
- OLG Karlsruhe, 08.10.1998 - 3 Ws 204/98
- BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 634
- NStZ 1999, 156
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62
Zeugnisverweigerungsrecht
- BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64
Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes
Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ). - BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).
- BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage
Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ). - BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92
Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 89, 109 ). - BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 89, 109 ). - BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
- BVerfG, 27.05.2003 - 2 BvR 1588/02
Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Unterbringung besonders rückfallgefährdeter …
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 ; stRspr; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ 1999, S. 156). - BVerfG, 02.05.2001 - 2 BvR 571/01
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der …
Die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Frage des Verstoßes der rückwirkenden Neuregelung des § 67d Abs. 1 StGB (i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB) gegen Art. 103 Abs. 2 GG oder gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ist offen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ 1999, S. 156 f.). - BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 765/03
Ablehnung einer eA bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Entscheidungen, …
Im Hinblick auf diese konkrete Gefahr wäre mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit zu besorgen, der im Streitfall das Interesse des Beschwerdeführers überwiegt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ 1999, S. 156 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2001 - 2 BvR 1768/01 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 2002 - 2 BvR 664/02 -).
- EGMR, 27.02.2003 - 39547/98
Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND
Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge kann dies eine solche Maßnahme von Amts wegen anordnen, d.h. wenn der Betroffene keinen Antrag gestellt hat (siehe z.B. Urteil vom 7. April 1976, Az. 2 BvH 1/75, veröffentlicht in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 42, S. 103, und Entscheidung vom 3. Dezember 1998, Az. 2 BvR 2033/98). - VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 113 A/02 Die für die Vollstreckung von Strafhaft oder den Maßregelvollzug herangezogenen Gesichtspunkte dergestalt, dass diesen Maßnahmen ein erheblicher, grundsätzlich nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zukommt, falls sich später eine gegen diese Maßnahmen gerichtete Verfassungsbeschwerde als begründet erweisen sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BvR 2033/98 - NStZ 1999, 156 ), lassen sich im Rahmen der Güterabwägung auf die fortdauernde Untersuchungshaft nicht ohne weiteres übertragen.
- VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04 Die für die Vollstreckung von Strafhaft oder den Maßregelvollzug herangezogenen Gesichtspunkte, daß diesen Maßnahmen ein erheblicher, grundsätzlich nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zukommt, falls sich später eine gegen diese Maßnahme gerichtete Verfassungsbeschwerde als begründet erweisen sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - BvR 2033/98 - NStZ 1999, 156 ), lassen sich im Rahmen der Güterabwägung auf die fortdauernde Untersuchungshaft nicht ohne weiteres übertragen.
- VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 94 A/04 Die für die Vollstreckung von Strafhaft oder den Maßregelvollzug herangezogenen Gesichtspunkte, daß diesen Maßnahmen ein erheblicher, grundsätzlich nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zukommt, falls sich später eine gegen diese Maßnahme gerichtete Verfassungsbeschwerde als begründet erweisen sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - BvR 2033/98 - NStZ 1999, 156 ), lassen sich im Rahmen der Güterabwägung auf die fortdauernde Untersuchungshaft nicht ohne weiteres übertragen.
Rechtsprechung
BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1) |
Rückwirkende Änderung des Rechts der Sicherungsverwahrung
§ 2 Abs. 6 StGB, Art. 1a Abs. 3 EGStGB, Art. 103 Abs. 2 GG;
§ 92 BVerfGG, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein rückwirkendes Gesetz, wenn der Beschwerdeführer sich nicht eingehend mit Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzt;
§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß schon im fachgerichtlichen Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken nicht nur pauschal, sondern ebenso eingehend vorgebracht werden
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Substantiierung und Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Sicherungsverwahrung - Rückwirkungsverbot - Rückwirkung
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 67 d
- rechtsportal.de
StGB § 67d; GG Art. 103 Abs. 2, Art. 2 Abs. 2
Zulässigkeit des Wegfalls der zeitlichen Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 31.08.1998 - StVK 18 -Gr- 148/98
- OLG Karlsruhe, 08.10.1998 - 3 Ws 204/98
- BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 634
- NStZ 1999, 156
- NStZ-RR 2000, 281
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ). - BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (…vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244;… Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (…vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244;… Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Darüber hinaus legt der Beschwerdeführer nicht dar, inwiefern ihn die angegriffene Neuregelung, mit der der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hatte fallen lassen, in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt (vgl. BVerfGE 99, 84 ). - BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ). - BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84
Milch-Garantiemengen-Verordnung
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ). - BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine …
Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris, Abs.-Nr. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris, Abs.-Nr. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris, Abs.-Nr. 6). - BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
Keine Höheranrechnung oder erneute Strafzumessung im Rahmen der …
Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen Vortrag, der sich mit den geltend gemachten verfassungsrechtlichen Fragen näher befasst (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
- VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13
Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge
Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; VerfGH BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282).
- LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen …
Mit Beschluss vom 10.01.2001 hat die Strafvollstreckungskammer (Kammer ) die Fortdauer der Sicherungsverwahrung angeordnet und im Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 -, wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung keine Bedenken bestünden, solchen Bedenken auch keinen Raum gegeben. - VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10
Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen …
Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07
Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein …
Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris). - VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer …
Dazu gehört, dass die Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/51; BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 NStZ-RR 2000, 281/282). - BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der …
Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 281 f.). - OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01
Fortdauer der Sicherungsverwahrung
Die Beschlüsse vom 29.2.2000 /NStZ-RR 2000, 281) und vom 3.12.1998 (NStZ 1999, 156) befassen sich nur mit der Vorfrage der Zulässigkeit bzw. der - für den dortigen Beschwerdeführer im konkreten Fall nachteiligen - notwendigen Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter im Rahmen der beantragten Eilentscheidung. - BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 114/03
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der …
Dies erfordert bereits im Ausgangsverfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 - dokumentiert in JURIS). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 08.09.2004 - 1 BvR 428/04
Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung einer Berufung
- OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 3 Ws 925/01
Sicherungsverwahrung: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer einer …
- OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.10.1998 - Ss 397/98 (I/140) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vertretung eines in der Berufungsverhandlung ausgebliebenen Angeklagten durch den erschienenen Verteidiger
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertretung eines in der Berufungsverhandlung ausgebliebenen Angeklagten durch den erschienenen Verteidiger
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 156
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03 Im Verfahren nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO findet daher keine Verhandlung zur Sache statt (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - Ss 528/98 -, NStZ-RR 1999, S. 112; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - Ss 397/98 -, NStZ 1999, S. 156; BayObLG…, Beschluss vom 25. November 1999 - 4 St RR 232/99 -, NStZ-RR 2000, S. 307 ).
- KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …
Die von der Verteidigung genannten Entscheidungen von Oberlandesgerichten (BayObLG NStZ-RR 2000, 307, das sich mit dem Fall Geyseghem/Belgien auseinandersetzt; OLG Oldenburg NStZ 1999, 156, das die Fälle Poitrimol/Frankreich und Lala/Niederlande behandelt; OLG Köln NStZ-RR 1999, 122, das sich mit den beiden vorgenannten Fällen auseinandersetzt) liegen auf der Linie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O.) und des Senats und weisen auf die anders gearteten Sachverhalte (Abwesenheitsurteile) und Verfahrensregeln hin. - OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02
Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Konventionswidrigkeit von § 329 Abs. 1 StPO - soweit ersichtlich - übereinstimmend verneint (vgl. dazu BayObLG NStZ-RR 2000, 307; OLG Köln NStZ-RR 1999, 112; OLG Oldenburg NStZ 1999, 156, so auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rn. 2), in der Literatur hingegen teilweise unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (…vgl. NJW 1999, 2353 und NJW 2001, 2387, weitere Nachweise bei Sommer in Strafverteidigung in der Praxis, 2. Aufl., § 17 Rn. 66 ff.) bejaht (…siehe dazu Sommer, a.a.O.; Gundel NJW 2002, 2380 und Meyer-Mews NJW 2002, 1928 in den Anmerkungen zu EuGH NJW 1999, 2353).
Rechtsprechung
BayObLG, 30.07.1998 - 5St RR 105/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 207
Berichtigung eines Eröffnungsbeschlusses bei einem offensichtlichen Versehen - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 156 (Ls.)
- NStZ-RR 1999, 111
- BayObLGSt 1998, 127
Wird zitiert von ...
- LG Arnsberg, 28.08.2008 - 2 Qs 73/08
Berichtigung Beschlussformel
Die Behebung des Fehlers darf nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung der Entscheidung begründen können (vgl. BGH NJW 1991, 1900; BGH, NStZ-RR 2005, 79; BayObLG, NStZ-RR 99, 111).