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   BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96   

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BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1998,1265)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1998 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1998,1265)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1998,1265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und späterer Anstiftung zum Versuch

  • opinioiuris.de

    Konkurrenzen Anstiftungsversuch/Anstiftung

  • Judicialis

    StGB § 30 Abs. 1 Satz; ; StGB § 26; ; StGB § 53 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 1 Satz 1, § 26, § 53 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 91
  • NJW 1998, 2684
  • NStZ 1999, 25
  • StV 2000, 350
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

    In solchen Fällen (s. a. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3) wird zwar durch die anfängliche Beteiligungshandlung des späteren Täters ergänzendes Unrecht begangen, indem eine weitere Person in das Tatgeschehen verstrickt wird.

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).

    Dem stehe seine Rechtsprechung, insbesondere sein Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 - nicht entgegen, obwohl er an der dort genannten Rechtsansicht festhalte.

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Die schon abgeurteilte versuchte Anstiftung des Angeklagten gegenüber He. und die nachfolgende Anstiftung zum Versuch des Mordes sind als getrennt beurteilbare Lebenssachverhalte verschiedene Taten im prozessualen Sinn (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f., 41, 385, 388; 43, 96, 99).

    Liegt nach diesen Grundsätzen Tatmehrheit vor, ist regelmäßig auch von mehreren Taten im prozessualen Sinn auszugehen (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 35, 14, 19; 36, 151, 154; 43, 96, 99).

    Gründe für eine Ausnahme von dieser Regel (s. dazu BGHSt 43, 96, 99) fehlen hier.

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

    Die Entscheidung BGHSt 8, 38 sagt nichts anderes.

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Die schon abgeurteilte versuchte Anstiftung des Angeklagten gegenüber He. und die nachfolgende Anstiftung zum Versuch des Mordes sind als getrennt beurteilbare Lebenssachverhalte verschiedene Taten im prozessualen Sinn (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f., 41, 385, 388; 43, 96, 99).

    Liegt nach diesen Grundsätzen Tatmehrheit vor, ist regelmäßig auch von mehreren Taten im prozessualen Sinn auszugehen (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 35, 14, 19; 36, 151, 154; 43, 96, 99).

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Seine Rechtsprechung (insbesondere das Urteil vom 2.6. Juli 1990 - 4 StR 249/90 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1), stehe nicht entgegen.
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Gleiches gilt dann auch für den von der Verteidigung in der Hauptverhandlung genannten Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82.
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Dies ist früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die nie aufgegeben wurde (insofern auch nicht durch BGHSt 9, 131, 133), zweifelsfrei zu entnehmen.
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Liegt nach diesen Grundsätzen Tatmehrheit vor, ist regelmäßig auch von mehreren Taten im prozessualen Sinn auszugehen (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 35, 14, 19; 36, 151, 154; 43, 96, 99).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/97
    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der Bundesgerichtshof sieht zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels durch denselben Täter eine tatbestandliche Handlungseinheit, nimmt aber an, daß der Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/97 - für BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der Strafgrund des Beteiligungsversuchs besteht in der konspirativen Bindung mehrerer Beteiligter, so daß die Handlung gegenüber anderen Vorbereitungshandlungen eines Alleintäters eine größere Gefährlichkeit aufweist (vgl. BGHSt 10, 388, 389 f.; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Auf. § 30 Rdn. 1, Lackner, StGB 22. Aufl. § 30 Rdn. 1; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 3; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 30 Rdn. 1; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. § 65 I 2; Schindler, Die Strafbarkeit der Vorbereitung in rechtsstaatlicher Sicht, 1969 S. 235).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

  • RG, 05.10.1921 - 79/20

    1. Wieweit reicht die Rechtskraft von Urteilen der außerordentlichen Gerichte,

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Sie liegt vor, wenn die Handlung im weiteren Verlauf des einheitlichen Geschehens verschiedene Stadien durchläuft (BGHSt 44, 91, 95).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Eine tatbestandliche Handlungseinheit endet jedoch mit dem Fehlschlagen des Versuchs (vgl. BGHSt 41, 268, 269; 44, 91, 94).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Das Landgericht hat sich für die rechtliche Wertung als zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Taten auf das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96 (= NJW 1998, 2684) gestützt.

    Strafsenats in NJW 1998, 2684 vorausgegangenen Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG mit näherer Begründung ausdrücklich festgehalten (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1998 - 3 ARs 14/97).

  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts allerdings dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Nach der Rechtsprechung entfällt die Annahme der Subsidiarität wenn - beispielhaft - die versuchte Anstiftung fehlschlägt und die Tat nach dieser Zäsur auf der Grundlage eines neuen Tatentschlusses unter veränderten Rahmenbedingungen - womöglich auch noch gegen ein weiteres Opfer - neu angegangen wird; dann ist von Tatmehrheit und auch von mehreren Taten im prozessualen Sinne auszugehen (BGHSt 44, 91, 96).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Diese beiden Geschehen stellen trotz der gleichartigen Angriffsrichtung keinen einheitlichen Lebenssachverhalt dar, da die Tat II. 1. fehlgeschlagen ist und der Angeklagte den Zeugen P. nach den Feststellungen erst deutlich später erneut ansprach, und zwar nachdem er vergeblich versucht hatte, eine weitere Person in die Suche nach einem Auftragsmörder einzubinden (vgl. zum Vorliegen verschiedener prozessualer Taten bei zwei Anstiftungshandlungen BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91 ff.; vgl. dagegen zur Annahme nur eines Lebenssachverhalts bei engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09, NStZ 2009, 585).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Denn unabhängig voneinander erfolgte (versuchte) Anstiftungen mehrerer Personen zu einer Straftat stellen mehrere Taten im materiellrechtlichen Sinne dar; insofern ist nicht die Haupttat der rechtliche Bezugspunkt, sondern ist auf die Mehrzahl der Anstiftungstaten abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 93 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 301).
  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts nur dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98

    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph);

    Ein solcher fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zum Mord kann nicht nur ein u.U. selbständig strafbares Delikt im Verhältnis zu dem später versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt sein (vgl. BGH NStZ 1999, 25 m. Anm. Beulke), sondern kann auch einen für die Bewertung der Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB maßgeblichen Faktor darstellen.
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17

    Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht

  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

  • BGH, 12.07.2018 - AK 28/18

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 408/00

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung

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