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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99   

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BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99 (https://dejure.org/1999,2077)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1999 - 4 StR 15/99 (https://dejure.org/1999,2077)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 4 StR 15/99 (https://dejure.org/1999,2077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 349 StPO; § 26 a StPO
    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig ungeeignete Begründung; qualifizierte Begründung)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Beihilfe zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 311
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99
    Bei diesen Bestimmungen, deren Voraussetzungen hier ersichtlich nicht vorliegen, handelt es sich um eng auszulegende Ausnahmevorschriften (vgl. BVerfGE 30, 149, 155; 46, 34, 38; Pfeiffer in KK/StPO 3. Aufl. § 23 Rdn. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88

    Unzulässigkeit der Richterablehnung mangels geeigneter Begründung; Keine Beschwer

    Auszug aus BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99
    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie ihr Fehlen zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2 und 7; BVerwG Beschluß vom 9. März 1992 - 2 WDB 11/92 - OLG Düsseldorf VRS 85, 339; 87, 344; Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 26 a Rdn. 13; Pfeiffer a.a.O. § 26 a Rdn. 3).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92

    Ablehnung eines Richters im disziplinargerichtlichen Verfahren - Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99
    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie ihr Fehlen zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2 und 7; BVerwG Beschluß vom 9. März 1992 - 2 WDB 11/92 - OLG Düsseldorf VRS 85, 339; 87, 344; Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 26 a Rdn. 13; Pfeiffer a.a.O. § 26 a Rdn. 3).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    aa) Der rechtliche Ausgangspunkt der Strafkammer, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet sei, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich stehe, entspricht der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00 -, NStZ-RR 2002, S. 66; Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 1999 - 4 StR 15/99 -, NStZ 1999, S. 311; Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Januar 1989 - 3 StR 398/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2; siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1992 - 2 WDB 11/92 -, veröffentlicht in Juris; Rudolphi, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Stand: Juni 2004, § 26 a Rn. 6; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 26 a Rn. 3; Lemke, a.a.O., Rn. 7).

    Danach müssen Umstände hinzutreten, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermögen (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, S. 258); diese über die Vorentscheidung hinausreichenden Umstände muss der Antragsteller daher in seinem Gesuch vortragen und glaubhaft machen (vgl. BGH, NStZ 1999, S. 311; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2; BayObLG, wistra 2002, S. 196 ; OLG Köln, StV 1991, S. 293; Pfeiffer, a.a.O., m.w.N.; Günther, NJW 1986, S. 281 ).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Grundsätzlich ist die Gleichsetzung eines Ablehnungsgesuchs, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, mit einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes (§ 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StPO) - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - unbedenklich (BVerfG aaO; BGH NStZ 1999, 311).

    Auch (vermeintliche) Rechtsfehler bei der Vorentscheidung können für sich genommen eine Ablehnung nicht ohne weiteres rechtfertigen (BGH NStZ 1999, 311).

    Für die Frage, ob auf Vorbefassung gestützte Ablehnungsanträge nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verworfen werden können oder nach § 27 StPO zu behandeln sind, kommt es damit entscheidend darauf an, ob der Antragsteller neben der Vorbefassung und den damit notwendig einhergehenden inhaltlichen Aussagen besondere Umstände konkret vorträgt und glaubhaft macht (vgl. hierzu BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1999, 311), die eine inhaltliche Prüfung erfordern und den abgelehnten Richter bei einer Beteiligung an der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO deshalb zum "Richter in eigener Sache" machen würden.

  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1999 - 3 StR 607/98   

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https://dejure.org/1999,5579
BGH, 11.02.1999 - 3 StR 607/98 (https://dejure.org/1999,5579)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - 3 StR 607/98 (https://dejure.org/1999,5579)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 3 StR 607/98 (https://dejure.org/1999,5579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Deshalb überschneiden sich die Ausführungshandlungen der schweren Zwangsprostitution und der Vergewaltigung und stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, NJW 1994, 1015 (zu § 181 StGB aF); Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 3 StR 607/98, NStZ 1999, 311 (zu § 180b StGB aF); vom 22. Juli 2020 - 2 StR 92/20 (zu § 232 StGB aF)), nicht aber die später verwirklichten Sexualdelikte.
  • LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der

    Anders kann dies mit der Folge tateinheitlicher Verknüpfung liegen, wenn der Täter sein Opfer vergewaltigt, um dessen Widerstand gegen die Prostitutionsausübung zu brechen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.02.1999 - 3 StR 607/98; zitiert nach beck-online ), was hier aber gerade nicht der Fall ist.
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Anders kann dies - was hier aber gerade nicht gegeben ist - mit der Folge tateinheitlicher Verknüpfung liegen, wenn der der Täter sein Opfer vergewaltigt, um dessen Widerstand gegen die Prostitutionsausübung zu brechen (vgl. BGH, Beschluss v. 11.02.1999 - 3 StR 607/98 zit. nach juris).
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