Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99   

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https://dejure.org/1999,2717
BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99 (https://dejure.org/1999,2717)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - 1 StR 290/99 (https://dejure.org/1999,2717)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99 (https://dejure.org/1999,2717)
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Verurteilung wegen Anstiftung nach Freispruch vom Mordvorwurf

§ 264 StPO, Reichweite des prozessualen Tatbegriffs im Verhältnis zwischen versuchter Anstiftung und späterer eigenhändiger Begehung;

§ 261 StPO;

§ 24 Abs. 2 StPO, Nichtunterrichtung über Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 264 StPO; § 265 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 Abs. 2 StPO
    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der Tat; Hinweispflicht; Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch - Rechtskräftiger Freispruch - Kognitionspflicht des Tatrichters - Verschiedene Taten im prozessualen Sinne - Subsidiaritätsverhältnis

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 264; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 24 Abs. 2; ; StGB § 30 Abs. 1; ; StGB § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1, § 265
    Tatverschiedenheit von versuchter Anstiftung und Vollendung; Hinweispflicht auf Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 216
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Soweit die Beanstandung auch auf eine Verletzung des § 261 StPO zielen mag, steht ihr schon das Verbot der Rekonstruktion der tatrichterlichen Hauptverhandlung entgegen (BGHR StPO § 261, Inbegriff der Verhandlung 34; Engelhardt in KK StPO 4. Aufl. § 261 Rdn. 53).

    Zu Inhalt und Ergebnissen einzelner Beweiserhebungen muß sich der Tatrichter aber grundsätzlich nicht vorab erklären (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 14).

  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Die nachgereichten Vorgänge wurden -wie der Zusammenhang ergibt - der Verteidigung unverzüglich zugänglich gemacht, als sich die Beteiligten des Problems bewußt wurden; auch haben diejenigen Verfahrensbeteiligten, die bereits früher Kenntnis von der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung der Zeugin S. hatten, ihr "überlegenes Wissen" ersichtlich nicht ausgenutzt, zumal sie diese - aus ihrer Sicht - als im vorliegenden Verfahren nicht bedeutsam erachtet hatten (vgl. dazu und zum Fall gerichtsveranlaßter verfahrensbezogener Ermittlungen während der Hauptverhandlung BGHSt 36, 305, 308 f.; BGH StV 1995, 396).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Nach dem Fehlschlag der Anstiftung des F. durch den Angeklagten K. am 29. August 1986 wäre eine Zäsur eingetreten, die dem Angeklagten für eine etwaige eigenhändige Tatbegehung einen neuen Willensentschluß und eine neue Tatplanung abverlangt hätten (siehe dazu BGHSt 44, 91, 94; vgl. auch BGHSt 13, 21, 26; 29, 288, 292 f.; 36, 151, 154; BGHR StPO § 264 Tatidentität 29).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 280/96

    Ausländerdelinquenz - Fremder Kulturkreis - Srafmilderung

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Nach dem Fehlschlag der Anstiftung des F. durch den Angeklagten K. am 29. August 1986 wäre eine Zäsur eingetreten, die dem Angeklagten für eine etwaige eigenhändige Tatbegehung einen neuen Willensentschluß und eine neue Tatplanung abverlangt hätten (siehe dazu BGHSt 44, 91, 94; vgl. auch BGHSt 13, 21, 26; 29, 288, 292 f.; 36, 151, 154; BGHR StPO § 264 Tatidentität 29).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Nach dem Fehlschlag der Anstiftung des F. durch den Angeklagten K. am 29. August 1986 wäre eine Zäsur eingetreten, die dem Angeklagten für eine etwaige eigenhändige Tatbegehung einen neuen Willensentschluß und eine neue Tatplanung abverlangt hätten (siehe dazu BGHSt 44, 91, 94; vgl. auch BGHSt 13, 21, 26; 29, 288, 292 f.; 36, 151, 154; BGHR StPO § 264 Tatidentität 29).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Nach dem Fehlschlag der Anstiftung des F. durch den Angeklagten K. am 29. August 1986 wäre eine Zäsur eingetreten, die dem Angeklagten für eine etwaige eigenhändige Tatbegehung einen neuen Willensentschluß und eine neue Tatplanung abverlangt hätten (siehe dazu BGHSt 44, 91, 94; vgl. auch BGHSt 13, 21, 26; 29, 288, 292 f.; 36, 151, 154; BGHR StPO § 264 Tatidentität 29).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Nach dem Fehlschlag der Anstiftung des F. durch den Angeklagten K. am 29. August 1986 wäre eine Zäsur eingetreten, die dem Angeklagten für eine etwaige eigenhändige Tatbegehung einen neuen Willensentschluß und eine neue Tatplanung abverlangt hätten (siehe dazu BGHSt 44, 91, 94; vgl. auch BGHSt 13, 21, 26; 29, 288, 292 f.; 36, 151, 154; BGHR StPO § 264 Tatidentität 29).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Dieses Geschehen war dort im konkreten Angeklagesatz nicht erwähnt und in der Anklageschrift im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen lediglich als Vorgeschichte ersichtlich zum besseren Verständnis der Gesamtumstände angesprochen worden (vgl. dazu BGHSt 43, 96, 99 f.; BGH NStZ 1995, 510).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß konkurrenzrechtlich zwischen einer versuchten Anstiftung (hier § 30 Abs. 1, § 211 StGB) und der eigenhändigen Vollendung der Haupttat nach der Rechtsprechung - u.a. des: 3. Strafsenats - Subsidiarität bestehen soll (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99
    Darüber hinaus schließt der Senat im Blick auf das Geständnis der Angeklagten K. und B. zum äußeren Tatrahmen sowie die im übrigen dichte Beweiskette, namentlich die Ergebnisse der Telefonüberwachung, aus, daß ein etwaiger ausdrücklicher Hinweis des Landgerichts zu einer erfolgreicheren Verteidigung des Angeklagten K. hätte führen können; das gilt angesichts der milden Strafe auch für den Strafausspruch (siehe dazu BGHSt 2, 250; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4).
  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85

    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Deren Anwendung führt hier zu der Annahme nur einer Unterstützungstat; denn erklärt sich ein Täter bereit, ein Verbrechen zu begehen, und setzt er seinen Plan anschließend um, so tritt die versuchte Beteiligung (§ 30 Abs. 2 Variante 1 StGB) im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Haupttat zurück (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschlüsse vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114).
  • BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01

    Prozessualer Tatbegriff und Verfassungsrecht; Weitergabe von Telefonmitschnitten

    Ein solches Subsidiaritätsverhältnis würde die Annahme verschiedener Taten im prozessualen Sinne nicht ausschließen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 216; Gollwitzer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 264 Rn. 5, 8).

    Denn sie wird dort ersichtlich lediglich zum besseren Verständnis der Gesamtumstände angesprochen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 216; Gollwitzer, a.a.O., Rn. 5).

  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Es bedingt keine prozessuale Tatidentität, dass die versuchte Beteiligung nach § 30 Abs. 2 StGB gegenüber dem Versuch oder der Vollendung des geplanten Verbrechens - als im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretende mitbestrafte Vortat - materiellrechtlich unselbständig ist (so BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 578/85, NJW 1986, 1820, 1821; Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 114 mwN).

    Zum Beteiligungsversuch nach § 30 Abs. 1 StGB hat er freilich darauf erkannt, dass, wenn die eigenhändige Begehung eines Tötungsverbrechens den Gegenstand der von der Anklage umgrenzten Untersuchung bildet (§ 264 Abs. 1 StPO), die vorausgegangene versuchte Bestimmung eines anderen hierzu nicht der Kognitionspflicht des Tatgerichts unterliegt (vgl. Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, aaO).

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

    Ein solcher Verfahrensverstoß kann für sich die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. einerseits BGH StV 1995, 396, andererseits BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99), zumal wenn der Vorsitzende die Chance, in seiner dienstlichen Erklärung sein zu Recht beanstandetes Vorgehen zu korrigieren, nicht hinreichend nutzt (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2006, 49).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst für nicht entscheidungserheblich erachtet; denn es muß, den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (BGHSt 36, 305, 308 ff.; vgl. auch BGH Beschluß vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2000, 216).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

    Das vom Angeklagten eingeräumte Verhalten sollte außerdem in Erwartung einer "günstige(n) Gelegenheit" unmittelbar, ohne einen neuen Willensentschluss und eine neue Tatplanung (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 31 mwN), in den Raubüberfall einmünden, so dass beide Tatabschnitte - innerlich - auch in einem motivatorischen Zusammenhang standen.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3287
BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99 (https://dejure.org/2000,3287)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2000 - 5 StR 617/99 (https://dejure.org/2000,3287)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 5 StR 617/99 (https://dejure.org/2000,3287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Nicht geringe Menge - Revision - Verfahrensrüge - Vereidigte Dolmetscherin - Namensverwechselung - Wahrheitswidriger Sachvortrag - Verfahrenshindernis - Vertrauensperson

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; GVG § 189; ; GVG § 189 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 271, § 337 Abs. 1, § 344 Abs. 2
    Protokollberichtigung und Verfahrensrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 216
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99
    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß eine wirksame Protokollberichtigung nach Eingang einer Revisionsrechtfertigung nicht mehr möglich ist, wenn damit einer zulässigen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen wird (vgl. BGHSt 34, 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner und Engelhardt jeweils aaO Rdn. 26 m.w.N.), für Fälle eines zweifelsfrei vom protokollierten Hergang abweichenden Sachablaufs in Betracht kommt.
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99

    Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99
    Auf die Frage der Zulässigkeit von Verfahrensrügen mit wahrheitswidrigem Sachvortrag kommt es daher - nicht anders als bei der in BGHR StPO § 274 - Beweiskraft 21 abgedruckten Entscheidung des 3. Strafsenats - nicht an.
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich gegen das Verbot der Rügeverkümmerung Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wurde vom 1. Strafsenat offen gelassen in NJW 1982, 1057 sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (vgl. auch BGH (3. Strafsenat) NStZ-RR 1997, 73).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wird vom Senat offen gelassen in BGH NJW 1982, 1057, sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (Berichtigung des Namens einer Dolmetscherin bei offensichtlicher Namensverwechslung ist zulässig; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 73).

    Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) letztlich nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270 [272]; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 - , insoweit nicht abgedruckt in StV 2004, 297).

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wird vom Senat offen gelassen in BGH NJW 1982, 1057, sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (Berichtigung des Namens einer Dolmetscherin bei offensichtlicher Namensverwechslung ist zulässig; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 73).

    Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) bis vor kurzem nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270, 272).

  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03

    Verlesung des Anklagesatzes; Beweiskraft des Protokolls (wesentliche

    Auf die Frage der Zulässigkeit von Verfahrensrügen mit wahrheitswidrigem Sachvortrag (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21 und 22) und die nach Eingang der Revisionsbegründung vorgenommene - bedenkliche - Protokollberichtigung (vgl. BGH NJW aaO) kommt es nicht an.
  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04

    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung);

    Den dies in Frage stellenden - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats vom 8. August 2001 (NStZ 2002, 270, 272; vgl. auch BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 - 5. Strafsenat) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01

    Körperverletzung im Amt; Hinweispflicht (Veränderung eines rechtlichen

    Ob etwas anderes dann gelten könnte, wenn zweifelsfrei ein vom protokollierten Hergang abweichender Ablauf vorliegt (vgl. 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22), braucht hier nicht entschieden zu werden, da angesichts der Erklärung des damals anwesenden Verteidigers zum Ablauf der Hinweiserteilung am 29. Mai 2000 einerseits und der erst nach mehr als acht Monaten der "Erinnerung nach" vorgenommenen Protokolländerung andererseits von einer zweifelsfreien Sachlage nicht gesprochen werden kann.
  • BGH, 25.02.2003 - 5 StR 55/03

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (notwendige Anwesenheit des

    Zu der vom Angeklagten T erhobenen, auf § 338 Nr. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge merkt der Senat ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts an: Die Begründung der Rüge genügt auch deshalb nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil nicht deutlich wird, ob die - angeblich durch die Sitzungsniederschrift belegte (vgl. zur wahrheitswidrigen Verfahrensrüge in Fällen der hier vorliegenden Art: BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22 und 25) - Abwesenheit des Verteidigers einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betraf.
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