Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.1999

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99   

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BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99 (https://dejure.org/1999,3101)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - 4 StR 370/99 (https://dejure.org/1999,3101)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99 (https://dejure.org/1999,3101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 StGB; § 274 StPO
    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Beweiswürdigung - Glaubwürdigleit der Aussage - Fahlässige Trunkenheit im Straßenverkehr - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 261; ; StPO § 257; ; StPO § 258; ; StPO § 274; ; StPO § 273 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiskraft des Protokolls über Einlassung des Angeklagten zur Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 217
  • StV 2000, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 72/95

    Sitzungsprotokoll - Wesentliche Förmlichkeit - Angaben des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Macht nämlich ein Angeklagter, der sich zunächst nicht geäußert hat, im Laufe der Hauptverhandlung doch noch Angaben zur Sache, ist diese Tatsache als wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen; das gilt auch dann, wenn die Einlassung im Rahmen einer Äußerung nach § 257 StPO oder nach § 258 StPO erfolgt (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 18).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Die Anklageschrift vom 9. Oktober 1998, mit der dem Angeklagten (insofern) fünfzehn Taten des Beischlafs zwischen Verwandten - davon eine in Tateinheit mit Vergewaltigung - vorgeworfen wurden, genügt aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen noch den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 40, 44, 45 f.) an die Konkretisierung von Serientaten aus dem Bereich der Sexualdelikte zu stellen sind.
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob mit den im Urteil getroffenen Feststellungen die abgeurteilten zehn Vergewaltigungstaten so konkret und individuell belegt sind, wie dies auch bei Serientaten erforderlich ist (vgl. BGHSt 42, 107; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob mit den im Urteil getroffenen Feststellungen die abgeurteilten zehn Vergewaltigungstaten so konkret und individuell belegt sind, wie dies auch bei Serientaten erforderlich ist (vgl. BGHSt 42, 107; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: zeitlicher Abstand zwischen Tat

    Durch Detailarmut wird aber die Bedeutung des Beurteilungskriteriums der Aussagekonstanz vermindert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, StV 2000, 123, 124; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 2 StR 403/10).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Hierbei hätte sie insbesondere in den Blick nehmen müssen, dass die Detailarmut die Bedeutung des Beurteilungskriteriums der Aussagekonstanz, auf den die Strafkammer ihre Überzeugungsbildung stützt, vermindern kann (Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15, juris Rn. 24, BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, NStZ 2000, 217).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    bb) Da der wesentliche Inhalt der - hier entscheidungserheblichen Erstaussage nicht mitgeteilt wird, ist auch die Begründung der Glaubhaftigkeit mit der Aussagekonstanz (im Kerngeschehen, vgl. BGH NStZ 2000, 217) einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht zugänglich.
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 403/10

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Vermutungen; mangelnde

    Insoweit begegnet es schon Bedenken, dass das Landgericht ersichtlich nicht bedacht hat, dass die Detailarmut der Angaben der Nebenklägerin Auswirkungen auf die Aussagekraft des Konstanzkriteriums für die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99).
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 471/17

    Recht des letzten Wortes; Beweiskraft des Protokolls

    Da es ihm freisteht, was er mit seinem letzten Wort zu seiner Verteidigung vorbringen will, beweist das Protokoll nicht, dass er sich in seinem letzten Wort auch zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 72/95, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 18; Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, NStZ 2000, 217; LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 258 Rn. 54).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Detailarmut der Aussage;

    a) Es begegnet schon Bedenken, dass das Landgericht nicht ersichtlich bedacht hat, dass die Detailarmut der Angaben der Nebenklägerin Auswirkungen auf die Aussagekraft des Konstanzkriteriums für die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, insoweit in NStZ 2000, 217 nicht abgedruckt).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05

    Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers;

    Macht nämlich ein Angeklagter, der sich zunächst nicht geäußert hat, im Laufe der Hauptverhandlung doch noch Angaben zur Sache, ist diese Tatsache als wesentliche Förmlichkeit i.S.d. § 274 StPO in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen (BGH NStZ 2000, 217; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 273 Rdnr. 7 u. § 274 Rdnr. 13).
  • OLG Koblenz, 29.01.2003 - 1 Ss 13/03

    Hauptverhandlungsprotokoll, Sitzungsniederschrift, Protokoll, Beweiskraft,

    Dergleichen ist im Protokoll nicht vermerkt (zur Protokollierungspflicht einer Einlassung im letzten Wort oder nach Befragung gem. § 257 StPO vgl. BGH NStZ 00, 217).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99   

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https://dejure.org/1999,1861
BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99 (https://dejure.org/1999,1861)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1999 - 2 StR 534/99 (https://dejure.org/1999,1861)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 StR 534/99 (https://dejure.org/1999,1861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 217
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 150/88

    Rücknahme eines rechtswirksamen Verzichts auf die Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
    Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa -wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (BGH, Beschl. v. 27. April 1988 - 3 StR 150/88; Kleinknecht/Meyer-Goßner. StPO 44. Aufl. § 346 Rdn 2).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 529/04

    Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig

    Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 217; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 346 Rdn. 2 jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06

    Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. BGH NStZ 2000, 217; NStZ-RR 2005, 150; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (unzulässige Willensbeeinflussung); mangelnde

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt worden ist, aber nicht formgerecht begründet wurde (§ 345 Abs. 2 StPO; vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001 - 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 255/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, daß das Rechtsmittel auch deshalb unzulässig ist, weil der Angeklagte innerhalb der Monatsfrist des § 245 Abs. 1 StPO keine der Form des § 345 Abs. 2 StPO genügende Revisionsbegründung abgegeben hat (vgl. BGH NStZ 2000, 217 f.).".
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217; BGH NStZ-RR 2001, 265 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2007 - 1 StR 271/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts bei

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217; bei Becker NStZ-RR 2001, 265; Beschl. vom 11. Mai 2006 - 1 StR 175/06 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2006 - 1 StR 175/06

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; unzulässige Revision (Entscheidung durch das

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217; BGH NStZ-RR 2001, 265 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2005 - 2 StR 512/04

    Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig

    Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 217).
  • BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass das Rechtsmittel auch deshalb unzulässig ist, weil der Angeklagte die Revision erst nach Ablauf der Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO am 23. Oktober 2001, somit verspätet, eingelegt hat (Band IV Bl. 637 / zu 637 d.A.) und innerhalb der Monatsfrist des § 345 Abs. 1 StPO keine der Form des § 345 Abs. 2 StPO genügende Revisionsbegründung abgegeben hat (zur Zuständigkeit des Revisionsgerichts beim Zusammentreffen von Rechtsmittelverzicht und Mängeln der Form - oder Fristeinhaltung vgl. BGH NStZ 2000, 217 f.).".
  • BGH, 02.05.2007 - 1 StR 180/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Entscheidungskompetenz allein des

    Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Verwerfungskompetenz des Tatgerichts)

  • BGH, 13.06.2001 - 5 StR 177/01

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Beweis von Erklärungen, die nicht von der

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 223/04

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Prüfungskompetenz des Tatgerichts hinsichtlich

  • BGH, 07.05.2003 - 2 StR 120/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 21.12.2000 - 3 StR 500/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet (wirksamer Rechtsmittelverzicht)

  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 38/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 301/02

    Zulässigkeit der Revision (Zuständigkeit des Tatgerichts; Rechtsmittelverzicht)

  • BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des

  • BGH, 17.06.2020 - 2 StR 161/20

    Verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision (Verwerfungsbefugnis des

  • BayObLG, 31.07.2000 - 3 ObOWi 73/00

    Die Rechtsbeschwerdebegründungefrist bei frühzeitiger Verwerfung der Beschwerde

  • BayObLG, 15.11.2000 - 3 ObOWi 108/00

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

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