Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.09.1999

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   BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99   

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BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99 (https://dejure.org/1999,1978)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1999 - 3 StR 393/99 (https://dejure.org/1999,1978)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99 (https://dejure.org/1999,1978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Abs. 1 StGB
    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer Zusammenhang zwischen Tat und Sucht; Sinn der Maßregel

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verschlechterungsverbot - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Diebstahl - Pkw - Drogensucht - "Konnexität" zwischen Sucht und Straftat - Heroin

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 64 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1
    Zusammenhang zwischen Hang, Straftaten und Gefährlichkeit bei § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99
    Richtig ist, daß zwischen dem in § 64 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Hang zum übermäßigen Drogengenuß und den begangenen Taten sowie der zukünftigen Gefährlichkeit des Täters ein symptomatischer Zusammenhang bestehen muß (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1 = BGH NStZ-RR 1997, 231 f.; BGHR StGB § 64 I Hang 2 m.w.Nachw.).

    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deswegen verneint werden, weil außer der Sucht noch weitere Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99
    Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat bis auf die auf die Sachrüge des Angeklagten unabhängig von einer Beschwer zu überprüfende und vom Verschlechterungsverbot nicht erfaßte Frage der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (BGHSt 37, 5) keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99
    Richtig ist, daß zwischen dem in § 64 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Hang zum übermäßigen Drogengenuß und den begangenen Taten sowie der zukünftigen Gefährlichkeit des Täters ein symptomatischer Zusammenhang bestehen muß (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1 = BGH NStZ-RR 1997, 231 f.; BGHR StGB § 64 I Hang 2 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99
    Die Frage der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und darin eingeschlossen die vom Landgericht - von seinem Standpunkt aus zu Recht -nicht mehr beurteilte Frage einer hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolgs (vgl. BVerfGE 91, 1) bedürfen demnach neuer tatrichterlicher Prüfung.
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Dies genügt für die Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen Straftat und Sucht (BGH, Beschluss vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99 Rn. 3, NStZ 2000, 25, 26).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 164/09

    Körperverletzung mit Todesfolge (Zurechnung mittäterschaftlichen Handelns;

    Ein solcher Zusammenhang zwischen den begangenen und den künftig zu befürchtenden Straftaten einerseits und dem Hang zum übermäßigen Alkoholgenuss andererseits ist auch dann zu bejahen, wenn der Hang zum Alkoholgenuss - neben anderen Umständen - mit dazu beigetragen hat, dass der Täter erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (BGH NStZ-RR 1997, 231; BGH NStZ 2000, 25).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Denn mit der Unterbringung nach § 63 wird - im Gegensatz zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vgl. § 64 Abs. 2 StGB - BGH NStZ 2000, 25, 26, Schönke/Schröder-Stree StGB 26. Aufl. § 64 Rdn. 64) - ergänzend über die Behandlung hinaus ein bloßer Sicherungszweck verfolgt.
  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hanges; keine

    Insbesondere wird - entgegen der Ansicht der Strafkammer - der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang einerseits und Anlasstat sowie künftiger Gefährlichkeit des Täters andererseits grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass außer dem Hang noch weitere Persönlichkeitsmängel des Täters eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 274; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171, 172; vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2).

    Denn für einen solchen Zusammenhang reicht es aus, dass der Hang zum Drogenkonsum neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Täter erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Konsumverhalten für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99 aaO).

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

    (1) Der für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang des Täters zum übermäßigen Drogengenuss und den begangenen Taten sowie seiner zukünftigen Gefährlichkeit wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch infrage gestellt, dass neben dem Hang auch andere Umstände mit dazu beigetragen haben, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies auch für die Zukunft mit dem erforderlichen Grad von Wahrscheinlichkeit zu besorgen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2 mwN).
  • BGH, 06.08.2002 - 4 StR 230/02

    Sicherungsverwahrung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Zwar kann die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB grundsätzlich nicht allein deswegen verneint werden, weil außer der Sucht noch weitere Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1 und 2).

    Vielmehr ist erforderlich, daß bei erfolgreichem Verlauf der Behandlung jedenfalls das Ausmaß der Gefährlichkeit des Täters nach Frequenz und krimineller Intensität der von ihm zu befürchtenden Straftaten deutlich herabgesetzt wird (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2).

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Er kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil neben dem Alkoholmissbrauch Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; BGH NStZ 2004, 681; NStZ-RR 2004, 78; Fischer aaO § 64 Rdn. 12).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    aa) Ein symptomatischer Zusammenhang liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00, juris Rn. 7; vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02, juris Rn. 5; vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, 79; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, juris Rn. 17; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 14) vor, wenn der Hang zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist.
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 195/23

    Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs für die Unterbringung in einer

    aa) Ein symptomatischer Zusammenhang ist nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, wenn der Hang zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5 mwN; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 40 mwN).
  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Hemmschwelle; besonders gefährliche

    Dabei wird zu bedenken sein, daß der erforderliche symptomatische Zusammenhang nicht schon allein deshalb verneint werden kann, weil außer dem Hang zu übermäßigem Alkoholkonsum auch die beim Angeklagten vorhandenen Persönlichkeitsmängel die Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2).
  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 316/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit);

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

  • BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; verminderte Schuldfähigkeit); Gemeinschaftlicher

  • BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 217/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Verwerfung der Revision als

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 377/00

    Fehlerhafte unterlassene Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00

    Bandenmäßige Begehung; Gefestigter Bandenwillen; Bandendiebstahl; Fehlerhaft

  • BGH, 31.01.2001 - 2 StR 526/00

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03
  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 272/18

    Maßregelvollzug: Darstellungserfordernisse bei Anordnung der Unterbringung in

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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 185 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 253 StGB; § 111 StGB; § 52 StGB; § 354 Abs. 1 StPO;
    Beleidigung; Tateinheit; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Versuch der Erpressung; Verklammerung; Strafausspruch;

  • Wolters Kluwer

    Revision - Körperverletzung - Nachstellungen - Bedrohungen - Selbstmord

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1
    Straffestsetzung durch das Revisionsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1996 - 1 StR 472/96

    Verwirklichung eines Strafgesetz nach Vollendung, vor Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99
    Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Strafe für die einheitliche Tat bestehen bleiben, weil durch die geänderte rechtliche Bewertung der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 27.08.1996 - 1 StR 472/96 unter Hinweis auf BGH NStZ 1996, 383, 384).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99
    Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Strafe für die einheitliche Tat bestehen bleiben, weil durch die geänderte rechtliche Bewertung der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 27.08.1996 - 1 StR 472/96 unter Hinweis auf BGH NStZ 1996, 383, 384).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar eine "massive" depressive Verstimmung bei Hinzutreten weiterer Umstände den Körperverletzungstatbestand erfüllen (BGH, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 StR 452/99, NStZ 2000, 25).
  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

    Ebenso rechtsfehlerfrei ist die Betrachtungsweise des Landgerichts, in einer Mittelvergabe an dieselbe Sportlerin in weiteren Zyklen, wodurch eine begonnene Gesundheitsbeeinträchtigung und -gefährdung aufrechterhalten bzw. verstärkt wurde, jeweils die Fortführung einer einheitlichen Tat der Körperverletzung zu sehen (vgl. BGH NStZ 2000, 25).
  • AG Löbau, 17.04.2008 - 5 Ds 440 Js 16120/07
    Selbst die Schlafstörungen an Tagen der Massierung von Anrufen durch den Angeklagten stellen keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 238 StGB dar, denn sie waren Folge einer an dem Tage vorhandenen Aufregung und nicht Ergebnis anhaltender psychosomatischer Störungen bei der Geschädigten, wie wohl erforderlich (so: BGH 1 StR 452/99, NStZ 2000, S. 25 ).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    Die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann als Einzelstrafe in dieser Höhe bestehen bleiben, da vorliegend die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 297 m. Anm. Scheffler; BGH NStZ 2000, 25).
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