Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2950
BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99 (https://dejure.org/1999,2950)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1999 - 1 StR 471/99 (https://dejure.org/1999,2950)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 1 StR 471/99 (https://dejure.org/1999,2950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG; § 211 StGB
    Verhängung von zwei unabhängig nebeneinander stehenden Jugendstrafen; Mord; Einheitsjugendstrafe

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mord - Auslieferungshaft - Jugendstrafe - Haftbefehl - Vollstreckungshindernis - Strafzumessungsgesichtspunkte - Ausliefrungsverfahren - Warnfunktion - Erzieherische Gründe - Ermessensausübung - Ausnahmesituation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 263
  • NStZ 2000, 484 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99
    Dem Angeklagten soll durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99
    Dem Angeklagten soll durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann in Ausnahmefällen neben einer gesetzlichen Höchststrafe eine andere Jugendstrafe nach § 31 Abs. 3 JGG bestehenbleiben (BGHSt 36, 37, 42 = NStZ 1989, 574 mit Anm. Walter/Pieplow; BGH NStZ 1985, 410; 2000, 263).

    Dem Staat stehe gegenüber einem Erwachsenen, dem spätestens mit Überschreiten der Grenze von 21 Jahren die nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit zustehe, kein Erziehungsanspruch mehr zu (Anm. zum Senatsurteil vom 14. Dezember 1999 in NStZ 2000, 484).

  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt mit diesen Vorgaben zwar bislang nicht den in der Literatur vertretenen Auffassungen, wonach bei Tätern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, eine Strafzumessung anhand eines Erziehungsbedarfs ganz ausgeschlossen sei (MüKo-StGB/Radtke a.a.O. § 18 JGG Rn. 36; ähnlich Eisenberg JA 2016, 623, 626; derselbe NStZ 2000, 484: zumindest bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits 24-jährigen und damit nicht mehr "Jung-Erwachsenen" verbiete es sich, auf fortbestehende erzieherische Gründe abzuheben) und daher bei der Anwendung des § 17 JGG die Voraussetzung einer Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit entfalle, vgl. Eisenberg, JGG, 20. Aufl. 2018, § 17 JGG Rn. 34b; Kölbel JZ 2019, 38, 42).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Dieses Urteil hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 14. Dezember 1999 (1 StR 471/99) im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung an eine andere Jugendkammer zurückverwiesen.
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    In einem anderen Fall hat es der Bundesgerichtshof gebilligt, dass das Landgericht wegen eines Vollstreckungshindernisses nach § 456 a StPO für die frühere Strafe, weil die Auslieferung nur für das neue Verfahren erfolgt ist, von einem Härteausgleich abgesehen hat (vgl. BGH NStZ 2000, 263); desgleichen bei lebenslanger Freiheitsstrafe und einem Vollstreckungshindernis nach Art. 54 SDÜ (BGH NStZ 1999, 579, 581).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02

    Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen;

    Die Nichteinbeziehung einer früheren Verurteilung gemäß § 31 Abs. 3 JGG stellt aber eine Ausnahme von der gemäß § 31 Abs. 2 JGG in der Regel gebotenen Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe dar (BGH, NStZ 2000, 263), die stets näherer Begründung bedarf (Eisenberg, JGG, 8. Aufl., § 31 Rdnr. 28).

    Dem Angeklagten soll dann durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGH, NStZ 2000, 263; BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.N.).

  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Vollstreckung der früher verhängten Strafe;

    Daß die Jugendkammer ungeachtet der Anwendbarkeit des § 31 Abs. 2 JGG von einer Einbeziehung aus erzieherischen Gründen nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift abgesehen hätte (vgl. dazu BGH NStZ 2000, 263 mit Anm. Eisenberg NStZ 2000, 484), kann mit Blick darauf ausgeschlossen werden, daß sich die Jugendkammer ersichtlich nur aus Rechtsgründen an einer Einbeziehung gehindert gesehen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht