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   BGH, 01.09.1999 - 2 StR 94/99 (2)   

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https://dejure.org/1999,3854
BGH, 01.09.1999 - 2 StR 94/99 (2) (https://dejure.org/1999,3854)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1999 - 2 StR 94/99 (2) (https://dejure.org/1999,3854)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1999 - 2 StR 94/99 (2) (https://dejure.org/1999,3854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Bestimmung des Blutalkoholwerts; Schuldfähigkeit

  • HRR Strafrecht

    § 239a Abs. 3 StGB; § 251 StGB; § 227 StGB; § 224 StGB; § 212 StGB; § 13 StGB
    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge; Raub mit Todesfolge; Körperverletzung mit Todesfolge; Gefährliche Körperverletzung; Totschlag durch Unterlassen

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Gefährliche Körperverletzung - Diebstahl - Totschlag - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Abrißhaus - Preisgabe der Geheimnummer einer vermeintlichen Codekarte - "Herausprügeln" der Geheimnummer - Todesfolge - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    BAK-Berechnung aufgrund von Trinkmengenangaben des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 212 Abs. 1 § 227 Abs. 1 § 52 Abs. 1
    Tateinheit zwischen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 29
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 01.09.1999 - 2 StR 94/99
    Die Herbeiführung der Todesfolge als solche darf bei der Strafzumessung allerdings nicht mehrfach zu Lasten der Angeklagten verwertet werden (BGHSt 39, 100, 109).
  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

    Auszug aus BGH, 01.09.1999 - 2 StR 94/99
    b) Bei der Prüfung der Voraussetzungen einer alkoholbedingt verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) dürfen Trinkmengenangaben nicht allein auf Grund des rechnerisch ermittelten höchstmöglichen Blutalkoholwerts zur Tatzeit als unglaubhaft zurückgewiesen werden, ohne daß eine Kontrollrechnung zur Ermittlung des Mindestwerts vorgenommen worden ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholgehalt 7, 8, 18, NStZ-RR 1997, 33, 34).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    Regelmäßig werden die Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden musste, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (BGH, Urteil vom 1. September 1999 - 2 StR 94/99, NStZ 2000, 29 f.; BGH, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261 f.).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10

    Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung;

    Regelmäßig werden die Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden musste, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (BGH, Urteil vom 1. September 1999 - 2 StR 94/99, NStZ 2000, 29 f.; BGH, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, NStZ 2005, 261 f.).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Käme der neu entscheidende Tatrichter zur Annahme eines durch Unterlassen begangenen Totschlags, stände dieser mit der festgestellten Tat nach § 226 StGB a.F. in Tateinheit (vgl. BGH NStZ 2000, 29, 30 für ein vollendetes Tötungsdelikt).
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