Rechtsprechung
BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261 StPO
Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Belastendes Indiz - Schweigender Angeklagter - Zeuge - Entbindung von der Schweigepflicht
- Judicialis
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Schweigerecht des Angeklagten und Schweigepflicht des Arztes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- BGHSt 45, 363
- NJW 2000, 1426
- NStZ 2000, 328 (Ls.)
- NJ 2000, 263
- StV 2000, 234
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Verweigert ein umfassend schweigender Angeklagter die Entbindung eines Zeugen von der Schweigepflicht, darf hieraus kein belastendes Indiz gegen ihn hergeleitet werden (Ergänzung zu BGHSt 20, 298 f.).Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung in BGHSt 20, 298 f., wonach aus der Weigerung eines Angeklagten, bei der Aufklärung eines bestimmten Punktes mitzuwirken, jedenfalls dann ein ihm nachteiliger Schluß gezogen werden dürfe, wenn er sich im übrigen zum Anklagevorwurf eingelassen habe.
- BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Danach ist ein Angeklagter im Strafverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet, aktiv zur Sachaufklärung beizutragen (BGHSt 34, 324, 326). - BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht umfassend Gebrauch, so ist allgemein anerkannt, daß daraus für ihn keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen (vgl. BGHSt 32, 140, 144;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 16 m.w.Nachw. ).
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Dieses Abwehrrecht eines Beschuldigten gegen staatliche Eingriffe wird durch Artikel 2 Abs. 1 GG gewährleistet (BVerfGE 56, 37, 49). - BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (…vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde. - BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96
Freie Beweiswürdigung - Einlassung - Verwertung
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten. - BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84
Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Demgemäß ist anerkannt, daß sich die Befugnis des Arztes zur Verweigerung des Zeugnisses auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (BGHSt 33, 148, 152 m.w.Nachw.). - BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (…BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten. - BGH, 04.02.1993 - 1 StR 917/92
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Ähnlich wie bei der Frage nach dem Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 55 I Auskunftsverweigerung 3; BVerfG StV 1999, 71) ist auch hier die Möglichkeit einer Bejahung und Verneinung der Frage in gleicher Weise in Betracht zu ziehen, da anderenfalls der Sinn des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts verfehlt werden würde.
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02
Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig
Es kann dahinstehen, ob die hier gegebene teilweise Schweigepflichtentbindung vergleichbar mit einem sogenannten Teilschweigen grundsätzlich im Rahmen der Beweiswürdigung verwertbar war (vgl. insbesondere BGHSt 20, 298) oder ob aus der teilweisen Wahrnehmung eines prozessualen Rechts keine negativen Schlüsse gezogen werden durften (vgl. BGHSt 45, 363 und 45, 367). - BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 53/09
Private Personenversicherung: Wirksamkeit der Abtretung der Provisionsansprüche …
Dies gilt schon im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht, die sich nicht nur auf die ärztliche Behandlung als solche, sondern bereits auf die Frage erstreckt, ob ein Betroffener überhaupt einen Arzt aufgesucht hat (vgl. BGHSt 45, 363, 366 zu § 53 StPO). - BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04
Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl; …
(1) Die für die Durchsetzung der Pfändung erforderlichen Daten über die Person des Drittschuldners und die Forderungshöhe, also der Umstand, daß jemand einen Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht hat, unterfallen zwar auch dem Arztgeheimnis (…vgl. Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechtes 3. Aufl. § 70 Rn. 1; Langkeit NStZ 1994, 6; Brötel NJW 1998, 3387, 3388 jeweils m.w.N.; vgl. zur entsprechenden Reichweite des Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes BGHSt 33, 148, 152; 45, 363, 366), weil entsprechende Informationen unter Umständen Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen und die Intensität der erforderlichen Behandlung erlauben.
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03
Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer …
Er hat die Freiheit, sich auch auf diese Weise zu verteidigen; er muß nicht seine Unschuld beweisen (vgl. BGHSt 34, 39, 45, 46; siehe weiter BGHSt 32, 140, 144 f.; 34, 324, 326; 45, 363, 364 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04
Ärztliche Schweigepflicht: Auskunftsanspruch eines Patienten bezüglich der …
Demgemäß ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO anerkannt, daß sich das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (…BGHSt 33, S. 148 ff., 151 m.w.N.; BGHSt 45, S. 363 ff., 366, m. zust. Anm. Kühne, JZ 2000, S. 684). - BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99
Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher …
Für den zur Sache schweigenden Angeklagten ist anerkannt, daß weder aus seinem Schweigen, noch aus seinem sonstigen prozessualen Verhalten wie der Verweigerung einer Mitwirkung an der Sachaufklärung ein belastendes Indiz hergeleitet werden darf (Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn. 79;… Schlüchter in SK-StPO 13. Erg.Lfg. § 261 Rdn. 36;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 899, 914;… Rogall, Der Beschuldigte als Beweismittel gegen sich selbst 1977, S. 59 f. ). - BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines …
Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495). - BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge …
Auch der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK gebietet die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes nicht (grundlegend BVerfGE 56, 37; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705). - BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15
Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten …
Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667). - BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00
Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen
Macht ein Angeklagter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, so ist allgemein anerkannt, daß daraus keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden können (vgl. BGHSt 45, 363, 364 m.w.Nachw.). - BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09
Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges …
- BGH, 15.09.2010 - 5 StR 345/10
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Wiedergabe nicht allgemein anerkannter …
- OLG Köln, 19.12.2016 - 2 Ws 772/16
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes und seiner Berufshelfer
- BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20
Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C
- OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 53 Ss 90/14
Verstoß gegen den nemo-tenetur-Grundsatz
- BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
- OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2b Ss OWi 30/00
Unerlaubte Werbung für Schwarzarbeit
- VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11
Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei …
- KG, 12.11.2014 - 2 Ws 344/14
Ansprüche von Sicherungsverwahrten auf medizinische Leistungen
Rechtsprechung
BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der Revision (Begründung); Vernehmung kindlicher Zeugen; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen; Abwesenheit des Angeklagten; Fragerecht; Erneute Vorladung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch - Minder schwerer Fall - Entfernen des Angeklagten - Anwesenheit des Angeklagten - Begründung - Entlassung eines Zeugen - Verlesen
- Judicialis
StPO § 247; ; StPO § ... 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 247 Satz 4; ; StPO § 247 Satz 2; ; StPO § 60 Nr. 1; ; GVG § 132 Abs. 3; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176a Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 176a Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 328
- StV 2000, 240
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92
Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
Ob diese denkbar knappste Form der Begründung hier ausgereicht hätte - was bei zweifelsfrei gegebener Anwendbarkeit der Norm nicht undenkbar ist (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 2 m.w.N.;… dazu Basdorf in Festschrift für Hannskarl Salger 1995 S. 203, 204), vermag der Senat wegen des unvollständigen Revisionsvortrags nicht zu prüfen. - BGH, 03.11.1999 - 3 StR 333/99
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
b) Im übrigen hält der Senat - einem früheren Lösungsvorschlag des 3. Strafsenats folgend (vgl. die soeben zitierte Entscheidung;… vgl. hingegen andererseits die späteren Entscheidungen desselben Senats in BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 19 sowie BGH, Beschluß vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -) - die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen generell für keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung; die Abwesenheit des Angeklagten dabei ist daher regelmäßig nicht geeignet, den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO zu begründen (…vgl. Basdorf aaO S. 209 f.). - BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98
Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
Allein hierdurch wäre bei der hier gegebenen Sachlage zu belegen - oder aber eben naheliegend zu widerlegen - gewesen, ob der nach jener Befragung sofort erfolgten Entlassung eine Verhandlung vorausgegangen ist, die - im Sinne der herkömmlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich der Beschwerdeführer beruft (vgl. nur BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 23 m.w.N.) - ein wesentlicher, von der Anordnung nach § 247 StPO nicht erfaßter Teil der Hauptverhandlung war, der nicht in Abwesenheit des Angeklagten hätte erfolgen dürfen (…vgl. entsprechend zur Vortragspflicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei etwas anderer, aber hinsichtlich der Wesentlichkeit der Entlassungsverhandlung ähnlich gelagerter Fallgestaltung: BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 18 m.w.N.).
- BGH, 03.06.1998 - 3 StR 213/98
Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
Die beanstandete Verlesung war ersichtlich ausschließlich eine Freibeweiserhebung zur Erreichbarkeit weiterer Beweismittel, damit kein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung, der ohne Vorliegen eines Ausnahmegrundes unbedingt die Anwesenheit des Angeklagten erfordert hätte (vgl. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 17). - BGH, 19.08.1998 - 3 StR 290/98
Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Verhandlung …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
b) Im übrigen hält der Senat - einem früheren Lösungsvorschlag des 3. Strafsenats folgend (vgl. die soeben zitierte Entscheidung; vgl. hingegen andererseits die späteren Entscheidungen desselben Senats in BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 19 sowie BGH, Beschluß vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -) - die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen generell für keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung; die Abwesenheit des Angeklagten dabei ist daher regelmäßig nicht geeignet, den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO zu begründen (…vgl. Basdorf aaO S. 209 f.). - BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97
Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
Allein hierdurch wäre bei der hier gegebenen Sachlage zu belegen - oder aber eben naheliegend zu widerlegen - gewesen, ob der nach jener Befragung sofort erfolgten Entlassung eine Verhandlung vorausgegangen ist, die - im Sinne der herkömmlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich der Beschwerdeführer beruft (…vgl. nur BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 23 m.w.N.) - ein wesentlicher, von der Anordnung nach § 247 StPO nicht erfaßter Teil der Hauptverhandlung war, der nicht in Abwesenheit des Angeklagten hätte erfolgen dürfen (vgl. entsprechend zur Vortragspflicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei etwas anderer, aber hinsichtlich der Wesentlichkeit der Entlassungsverhandlung ähnlich gelagerter Fallgestaltung: BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 18 m.w.N.). - BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98
Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99
Auch dieser Umstand wäre im Rahmen der Rüge nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO mitzuteilen gewesen; denn die nähere Begründung eines Beschlusses nach § 247 StPO könnte sich durch den Zusammenhang mit einer darauf gerichteten Erklärung, nicht anders als nach entsprechender Antragstellung (vgl. - zu § 338 Nr. 6 StPO, § 174 GVG - BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NStZ 1999, 474 m.w.N.), im Einzelfall erübrigen.
- BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …
Der Einwand, bei der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen handele es sich um einen Vorgang von eher organisatorischem bzw. rein formalem Charakter, der nicht unmittelbar der Urteilsfindung diene (so BGHR StPO § 247 Abwesenheit 20), steht ihrer Einordnung als wesentlicher Verfahrensteil nicht entgegen.Der mit einem fortgesetzten Ausschluss des Angeklagten während der Entlassungsverhandlung regelmäßig verbundene Eingriff in seine Verteidigungsrechte kann entgegen der Auffassung des vorlegenden Senats (vgl. dazu BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20; Basdorf in FS Salger (1995), S. 203;… einschränkend: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 19) nicht dadurch kompensiert werden, dass auf sein Verlangen der verfahrensfehlerhaft entlassene Zeuge erneut vorzuladen und eine Verweigerung der erneuten Vorladung über den relativen Revisionsgrund der Verletzung des Fragerechts zu rügen ist.
Eine Heilung liegt etwa bereits darin, dass der Angeklagte bei seiner Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO mitteilt, keine Fragen mehr an den Zeugen stellen zu wollen (…BGHR StPO Abwesenheit 18, 19; BGH NStZ 2000, 440; StV 2000, 240).
- BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des …
Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (…vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).Allein diese Verfahrensweise steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung, die bei einem ausdrücklichen Verzicht des Angeklagten auf eine weitere Zeugenbefragung keinen wesentlichen Verfahrensvorgang in der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen sieht (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).
Eine Reduktion des absoluten Revisionsgrundes durch eine sachgerechte Auslegung des Begriffs der Vernehmung in § 247 StPO, wie sie der Senat für angezeigt hält (vgl. zu entsprechender Tendenz schon BGHR StPO § 247 Abwesenheit 14, 20), würde dieses Missverhältnis beseitigen.
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Eine Reduktion des absoluten Revisionsgrundes durch eine sachgerechte Auslegung des Begriffs der Vernehmung in § 247 StPO, wie sie der Senat für angezeigt hält (vgl. zu entsprechender Tendenz schon BGHR StPO § 247 Abwesenheit 14, 20), beseitigt dieses Missverhältnis.
- BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06
Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …
Danach ist in der Regel der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte während dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218; BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - 1 StR 543/01; kritisch - allerdings nicht tragend - BGH NStZ 1998, 425; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 19, 20 und StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 25).Es liegt aber nicht fern, dass Gegenstand auch ein Verzicht auf eine Vereidigung und auf weitere Fragen war, zumal der Vermerk über das "allseitige" Einverständnis mit der Entlassung ein insoweit von dem Verteidiger vorher vom Angeklagten eingeholtes Einverständnis jedenfalls nicht ausschließt (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 20 S. 2).
Auch das Fragerecht (vgl. zur Sicherung des Fragerechts in diesen Fällen BGHR StPO § 247 Abwesenheit 20 S. 2 f.) ist nicht verletzt, weil der Angeklagte auf Fragen an den Zeugen ausdrücklich verzichtet hat.
- BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur …
Insofern ist im übrigen anerkannt, daß die Entlassung eines Zeugen dann nicht als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung zu bewerten ist, wenn der Angeklagte - wie hier der Beschwerdeführer - nach Unterrichtung über den Inhalt der Aussage auf Fragen an den Zeugen verzichtet (BGH NStZ 1998, 425; BGH StV 2000, 240; BGH StraFo 2001, 128). - BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte …
Für eine nur pauschale Begründung kann nichts anderes gelten (in vergleichbarem Sinne auch BGH StV 2000, 240 m.w.N.). - BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07
Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin) …
Sollte erneut ein - im Einzelnen zu begründender - Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung gemäß § 247 Satz 1 StPO erforderlich werden, wird der neue Tatrichter gehindert sein, den in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu entlassen, bevor der Angeklagte zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit erfolgten Aussage unterrichtet worden ist (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 20;… Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 247 Rdn. 15). - BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00
Unzulässige Verfahrensrüge; Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Entlassung …
Jedenfalls bei einem derartigen Verfahrensgang - der auch nach der protokollierten Dauer der Unterrichtung der Angeklagten gemäß § 247 Satz 4 StPO von höchstens zwei Minuten nicht fernliegt - wäre die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin nicht als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO zu bewerten; denn das persönliche Fragerecht des Angeklagten wäre dann von vornherein nicht tangiert gewesen (vgl. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 20; BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 -).Der Senat wiederholt, daß er in der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nach wie vor - gegen ihn bindende Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs (auch eingedenk der mittlerweile ergangenen in NStZ 2000, 440 abgedruckten Entscheidung des 4. Strafsenats) - generell keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO sieht (so bereits BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 20; vgl. dazu Kuckein StraFo 2000, 397, 398).
- BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00
Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung …
Die Frage bedarf keiner abschließenden Entscheidung; denn das Rügevorbringen genügt nicht den - bei Formalrügen dieser Art besonders strikt zu beachtenden (…vgl. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 10, 18; BGH NStZ 2000, 328) - formalen Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. - BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00
Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung; …
Ebenso verhält es sich mit der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen, weil die Anwesenheit des Angeklagten hierbei sein Recht auf effektive Ausübung des Fragerechts sichert (st. Rspr., BGH NJW 1986, 267;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3 und 15; zweifelnd bzw. a.A. in nicht tragenden Erwägungen der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, Urteile vom 22. Juni 1995 - 5 StR 173/95 = NStZ 1995, 557 f. und vom 8. Februar 2000 - 5 StR 543/99). - BayObLG, 22.10.2003 - 5St RR 286/03
Anwesenheitsrecht des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über …
- BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02
Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; …
- BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
Verfahrensrüge; Abwesenheit des Angeklagten; Fragerecht; Rechtsgrundlage der …
- BayObLG, 16.10.2003 - 5St RR 285/03
Anwesenheitsrecht des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über …
- BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09