Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.08.1999

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,902
BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98 (https://dejure.org/1999,902)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1999 - 1 StR 668/98 (https://dejure.org/1999,902)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98 (https://dejure.org/1999,902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 283 StGB; § 266 StGB; § 27 StGB; § 153 StGB; § 157 StGB; § 83 GmbHG; § 264 StPO; § 200 StPO; § 46 StGB;
    Beihilfe; Untreue; Bankrott; Falsche uneidliche Aussage; Vermögensfürsorgepflicht; Treuwidrige Zustimmung; Konkrete Existenzgefährung der GmbH; Zahlungsunfähigkeit; Medieninteresse und Strafzumessung; Vorbildfunktion und Strafzumessung;

  • Wolters Kluwer

    Bankrott - Untreue - Falsche uneidliche Aussage - Beihilfe - Gesamtfreiehitsstrafe - Bewährung - Revision - Gesellschafterversammlung - Grundstücksgesellschaft - Mietvereinbarung - Kreditübernahme - Komplementär-GmbH - Geschäftsführung - Pflichtverletzung - Überschuldung ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1 1. Alt.; ; StGB §§ ... 283 ff.; ; StGB § 266; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 157 Abs. 1; ; StGB § 153; ; GmbHG § 13 Abs. 1; ; GmbHG § 41; ; GmbHG § 30; ; StPO § 56; ; StPO § 264; ; StPO § 301

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untreue und Bankrott durch GmbH-Geschäftsführer; § 157 StGB bei mehrfach falscher Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil gegen einen ehemaligen Münchner Oberbürgermeister teilweise auf

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Alleingesellschafter, Einlagenrückgewähr, Existenzgefähdung, Haftung 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach 43 Abs. 2 GmbHG, Straftatbestand der Untreue, Treuepflicht, Weisung Gesellschafter, Zustimmung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Erich Kiesl

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 154
  • NStZ 2000, 37 (Ls.)
  • StV 2000, 487
  • NZG 2000, 307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 02.08.1990 - 1 StR 373/90

    Hinreichender Beleg einer wirtschaftlichen Krise im Rahmen einer Bankrotthandlung

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Sie ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2; BGH, Beschl. vom 17. Februar 1995 - 2 StR 729/94; s. auch Fuhrmann/Schaal aaO § 84 Rdn. 19).

    Zwar können neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der Eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluß auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2).

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Sie ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2; BGH, Beschl. vom 17. Februar 1995 - 2 StR 729/94; s. auch Fuhrmann/Schaal aaO § 84 Rdn. 19).

    Zwar können neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der Eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluß auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2).

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Dem hat er den Fall gleichgestellt, daß die Zustimmung gegen die Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns verstößt, etwa durch Mißachtung einer Forderungspfändung, Hingabe von Finanzwechseln oder durch Verschleierung einer Vermögensverschiebung bei der GmbH unter Mißachtung der Pflicht nach § 41 GmbHG durch Falsch- oder Nichtbuchen (BGHSt 34, 379, 386 ff.).

    Unabhängig von der ggf. angenommenen Beteiligungsform wird eine besonders sorgfältige Prüfung der subjektiven Tatseite erforderlich sein (vgl. BGHSt 34, 379, 390).

  • BGH, 17.02.1995 - 2 StR 729/94

    Überschuldung - Überschuldungsstatut - Verschuldung - Schulden -

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht zwischen den eigenständigen Tatbeständen der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung (BGH, Beschl. vom 17. Februar 1995 - 2 StR 729/94) nicht hinreichend unterschieden hat.

    Sie ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2; BGH, Beschl. vom 17. Februar 1995 - 2 StR 729/94; s. auch Fuhrmann/Schaal aaO § 84 Rdn. 19).

  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Denn da die Gesellschaft am Vermögen der TLS GmbH & Co KG nicht beteiligt war, konnte sich eine derartige Gefährdung nur aus einer Erhöhung ihres Haftungsrisikos ergeben, die Folge des Vertragsabschlusses hätte sein müssen (vgl. BGH wistra 1984, 71; s. auch BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 25; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 20 betrifft den Fall der Vermögensbeteiligung der GmbH an der KG).

    Da somit ein Vermögensnachteil bei der KG nicht eindeutig feststeht, ist auch eine Gefährdung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH nicht belegt (s. auch BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 25).

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Endlich ist ebenfalls nicht festgestellt, daß die KG in unmittelbarer Folge des Mietvertrages ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GmbH nicht mehr nachkam (s. dazu BGH wistra 1989, 264, 266).

    bb) Auch die Voraussetzungen eines durch Dr. Walter K. begangenen Bankrotts (§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sind - unabhängig von den bedenkenswerten Überlegungen der Revision zum uneigennützigen Handeln (dazu BGH wistra 1989, 264, 267) - nicht rechtsfehlerfrei dargelegt.

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Etwas anderes gälte nur, wenn den Akten, dem Anklagesatz oder den Ausführungen zum wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zu entnehmen wäre, daß die Staatsanwaltschaft ein bestimmtes, als selbständige prozessuale Tat (§ 264 StPO) zu wertendes Geschehen nicht der Kognition des Gerichts unterwerfen wollte (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 17).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93

    Berufliche Stellung - Arzt - Strafschärfung - Innere Beziehung

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Aus der beruflichen Stellung eines Angeklagten kann nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn sich aus ihr besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung gerade im Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hat (BGH, Beschl. vom 9. April 1997 - 1 StR 134/97; s. auch BGH NStZ 1981, 258; 1998, 175; BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 3/93).
  • BGH, 19.08.1986 - 4 StR 358/86

    Anforderungen an die ausreichende Feststellung des Tatbestands der Überschuldung

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Zur Ermittlung einer Überschuldung der KG hätte es der Aufstellung eines Überschuldungsstatuts bedurft (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Überschuldung 1).
  • BGH, 09.04.1997 - 1 StR 134/97

    Pflicht zur Annahme eines minderschweren Falles beim Vorliegen vertypter

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
    Aus der beruflichen Stellung eines Angeklagten kann nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn sich aus ihr besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung gerade im Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hat (BGH, Beschl. vom 9. April 1997 - 1 StR 134/97; s. auch BGH NStZ 1981, 258; 1998, 175; BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 3/93).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 548/88

    Verschiebung eines Strafrahmens - Voraussetzungen eines Aussagenotstands -

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 598/80

    Auswirkungen der beruflichen Stellung eines amerikanischen Soldaten auf die

  • RG, 31.05.1927 - I 416/27

    1. Welche Bedeutung hat die Vorstellung des Angeklagten von der Verfolgbarkeit

  • RG, 21.01.1926 - II 737/25

    1. Was ist nach § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. bei einem Zeugen unter der "Angabe der

  • RG, 26.01.1925 - III 915/24

    1. In welchem Umfang ist die Zeugenaussage im Falle des § 157 Nr. 1 StGB. zu

  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92

    Auswirkungen einer Sequesterbestellung im Konkurseröffnungsverfahren - Untreue

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 616/83

    Vorliegen eines, im Rahmen des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) relevanten,

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98

    Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    a) § 266 Abs. 1 StGB schützt das Vermögen im Sinne der Gesamtheit der geldwerten Güter einer Person (vgl. BGHSt 43, 293 ; BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98 -, NJW 2000, S. 154 ; Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 2; Kühl, Strafgesetzbuch, 26. Aufl. 2007, § 266 Rn. 1; Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Aufl. 2006, § 266 Rn. 1; Schünemann, in: Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 11. Aufl. 1998, § 266 Rn. 28).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Dies setzt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits voraus (BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).

    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden (wirtschaftskriminalistische Methode; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154).

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Vielmehr ist ein Einverständnis nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an welcher der Senat festhält, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausgeschlossen, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, namentlich durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11, NStZ-RR 2012, 80; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 f.; Beschluss vom 30. September 2004 - 4 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 86; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff. (zur AG); Urteil vom 20. Juni 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 155; s. auch Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 266 Rn. 20a; MünchKommStGB/Dierlamm, 2006, § 266 Rn. 133 ff.; LK/Rönnau, StGB, 12. Aufl., Vor § 32 Rn. 178; LK/Schünemann, StGB, 11. Aufl., § 266 Rn. 125; ablehnend SK-StGB/Hoyer, § 266 Rn. 70 (Stand: Juli 2010); S/S-Perron, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 21b; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 266 Rn. 99; SSW-StGB/Saliger, 2009, § 266 Rn. 86).

    Ein Eingriff in das Gesellschaftsvermögen kann gleichzeitig verschiedene Rechtsgüter beeinträchtigen, die durch die unterschiedlichen Strafvorschriften geschützt sind: Während der Untreuetatbestand das Vermögen des Treugebers wahren soll, dienen die Bankrottbestimmungen dem Schutz der Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 155; vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, BGHSt 28, 371, 372 f.).

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Vermögensnachteilige Dispositionen des Geschäftsführers im Rahmen der Geschäftsführung sind aber grundsätzlich nicht pflichtwidrig, wenn sie im Einverständnis der Gesellschafter bzw. des geschäftsführenden Alleingesellschafters erfolgen (BGH NJW 2000, 154 f.), sofern nicht das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder deren wirtschaftliche Existenz in anderer Weise gefährdet wird (Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 266 Rn. 95 f.).
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Entsprechendes gilt für die mediale Aufmerksamkeit, die einem Verfahren gegen einen hochrangigen politischen Amtsträger zuteilwerden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - 1 StR 83/08, BGHSt 52, 220, 222; Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 157).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Handelt es sich um das Vermögen einer GmbH, fehlt es infolgedessen grundsätzlich an der Pflichtwidrigkeit des Handelns, wenn sich die Gesellschafter mit dem Vorgehen des Pflichtigen einverstanden erklärt haben (vgl. BGH NJW 2000, 154, 155).

    Der 3. Strafsenat hat dies schließlich - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - dahingehend präzisiert, daß die Gesellschafter über das Gesellschaftsvermögen nicht verfügen dürfen, wenn dadurch eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht, was jedenfalls bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; s. insgesamt BGH NJW 2000, 154, 155 = BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 45 m. w. N.; vgl. auch Schaal in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. Vor §§ 82 - 85 Rdn. 16, 17).

    Insoweit wäre u.a. von Bedeutung, ob die GmbH am Vermögen der A-GmbH & Co. KG beteiligt war oder ob sich durch die Manipulation das Haftungsrisiko erhöht hatte (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 45).

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Anders als bei Personen, die sich an exponierter Stelle in der Öffentlichkeit betätigten (vgl. BGH NJW 2000, 154, 157), bedeutete für die im vorgerückten Alter stehenden Angeklagten, die nicht mediengewohnt waren, die Durchführung des Strafverfahrens bei großem Öffentlichkeitsinteresse eine besondere und zusätzliche Härte.
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Die Zahlungsunfähigkeit kann zwar auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden (sog. wirtschaftskriminalistische Methode; vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 156).
  • BGH, 16.04.2008 - 1 StR 83/08

    Verurteilung der ehemaligen badenwürttembergischen Justizministerin wegen

    Denn wer - wie die Angeklagte, noch dazu an exponierter Stelle - in Ausübung seines Amtes Verfehlungen der vorliegenden Art begeht, muss mit einem besonderen Interesse an seiner Person und seiner Amtsausübung auch für den Fall der Durchführung eines Strafverfahrens rechnen (vgl. BGH NJW 2000, 154, 157).
  • BGH, 25.06.2001 - II ZR 38/99

    Vornahme einer Auszahlung durch einen Prokuristen

    Weiter kann auch ein Prokurist einer GmbH u.U. ebenso wie ein Geschäftsführer nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 266 StGB haftbar sein (vgl. Schünemann in LK-StGB, 11. Aufl. § 266 Rdn. 129), wenn er unter vorsätzlichem Mißbrauch (vgl. BGHSt 34, 379, 390) seiner Verfügungsbefugnis (§§ 49, 50 HGB) bewußt an Vermögensverschiebungen zu Lasten der GmbH mitwirkt, welche deren wirtschaftliche Existenz gefährden (BGHSt 35, 333; BGH, Urt. v. 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NZG 2000, 307), ihre Insolvenz herbeiführen, wesentlich beschleunigen oder vertiefen (vgl. BGHZ 100, 190, 198; BGH, Beschl. v. 22. Februar 1991 - 3 StR 348/90, BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; vgl. auch BAG aaO, NZA 1998, 1051).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

  • BGH, 23.02.2024 - 5 StR 284/23
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

  • BGH, 12.04.2018 - 5 StR 538/17

    Begriff und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht

  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über

  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 575/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung strafzumessungserheblicher Tatsachen;

  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04

    Rechtzeitige Erhebung der Einrede fehlender Prozesskostensicherheit

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04

    Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02

    Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung;

  • LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14

    TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 496/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

  • OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06

    Insolvenzverschleppung; Geschäftsführer; Zahlungsunfähigkeit; Feststellungen

  • BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99

    Verfahrenseinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten; Hehlerei; Parteiverrat;

  • OLG Köln, 22.07.2005 - 82 Ss 6/05

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16

    Bußgeldverurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Zufluss des

  • LG Kiel, 19.01.2009 - XXV KLs 1/06

    Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften; Verurteilung zu einer

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - 7 U 2325/01

    GmbH; Kapitalerhaltung; Auszahlungsverbot

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • LG Bonn, 25.09.2008 - 7 KLs 34/07
  • LG Heidelberg, 17.05.2002 - 1 Qs 32/02

    Fahrlässige Tötung: Verantwortlichkeit eines Schwimmmeisters für die Sicherheit

  • VG Köln, 02.08.2023 - 15 L 1120/23
  • AG Kusel, 02.06.2005 - 2 C 478/04

    Anfechtung in der Insolvenz: Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters wegen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1999 - 1 StR 385/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2641
BGH, 24.08.1999 - 1 StR 385/99 (https://dejure.org/1999,2641)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1999 - 1 StR 385/99 (https://dejure.org/1999,2641)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99 (https://dejure.org/1999,2641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG; § 32, § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG;
    Beihilfe; Betreiben von Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis; Kreditwesengesetz; Einlagegeschäft; Einlage;

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Betreiben von Bankgeschäften - Erlaubnis - Gesamtfreiheitsstrafe - Bewährung - Revision - "Kurzeinlage" - "Garantieeinlage" - Darlehen - Spekulative Einlage - Rendite

  • Judicialis

    KWG § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; KWG § 32; ; KWG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 37
  • StV 2000, 491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 26.03.2018 - 4 StR 408/17

    BGH hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten

    a) Einlagen und anderen unbedingt rückzahlbaren Geldern des Publikums im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG ist gemein, dass der Kapitalgeber die eingezahlten Gelder bei Fälligkeit ohne zusätzliche Voraussetzung jederzeit wieder zurückfordern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06, NStZ 2007, 647; Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99, NStZ 2000, 37, 38; Janssen in: Münch.Komm.z.StGB, 2. Aufl., § 54 KWG Rn. 53; Bock in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 54 KWG Rn. 26 (zu Einlagen); BT-Drucks. 13/7142, S. 62 f. und BT-Drucks. 15/3641, S. 6; BGH, Urteil vom 23. März 2010 - VI ZR 57/09, WM 2010, 928, 929; Gercke in: Park, Kapitalmarktstrafrecht, 4. Aufl., § 54 KWG Rn. 18; Gehrlein, WM 2017, 1385 f. (zu den anderen unbedingt rückzahlbaren Geldern des Publikums)).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auch die weiteren Voraussetzungen eines Einlagengeschäfts dürften hier vorgelegen haben (gleichartige, typisierte Verträge mit den Geldgebern, fehlende bankübliche Besicherung; vgl. BGHR KWG § 1 Einlage 1).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    (aa) Nach ständiger Verwaltungspraxis der BaFin, die auch von Rechtsprechung und Literatur aufgegriffen worden ist, nimmt ein Unternehmen jedenfalls dann fremde Gelder als "Einlagen" entgegen, wenn von einer Vielzahl von Geldgebern auf der Grundlage typisierter Verträge darlehens- oder in ähnlicher Weise laufend Gelder entgegengenommen werden, die ihrer Art nach nicht banküblich besichert sind (BaFin-Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts, aaO, 1c; vgl. BT-Drucks. 13/7142, S. 62; BGH, Urteile vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, aaO S. 380; vom 29. März 2001 - IX ZR 445/98, aaO; Beschlüsse vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99, NStZ 2000, 37, 38; vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06, aaO; vom 9. Februar 2011 - 5 StR 563/10, NStZ 2011, 410, 411; OLG Stuttgart, NJW 1980, 1798, 1799; OVGE Berlin 12, 217, 219; 17, 45, 48 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 1994 - 1 S 99.93, juris Rn. 4; VG Berlin, NJW-RR 2000, 642, 643; VG Frankfurt am Main, aaO; Bähre/Schneider, KWG, 3. Aufl., § 1 Anm. 7; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, aaO Rn. 36; Reschke in Beck/Samm/Kokemoor, aaO Rn. 94 (Stand: März 2011); Häberle in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 KWG Rn. 7 (Stand: Juni 2011); Serafin/Weber in Luz/Neus/Scharpf/Schneider/Weber, aaO Rn. 11; Brogl in Reischauer/Kleinhans, aaO Rn. 37 (Stand: März 2010); Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, aaO Rn. 17; Szagunn/Haug/Ergenzinger, aaO Rn. 17; Barleon in Assies/Beule/Heise/Strube, aaO Rn. 2; Schürmann in Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO Rn. 5).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 244/09

    Schutzgesetzverletzung: Unerlaubte Drittstaateneinlagenvermittlung

    Beträge, die zur Durchführung erkennbar risikobehafteter Spekulationsgeschäfte in der Absicht entgegengenommen werden, einen höchstmöglichen Gewinn für den Anleger zu erzielen, sollen vom Begriff der Einlage im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 1. Alt. KWG nicht erfasst werden (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1995 - III ZR 55/94, BGHZ 129, 90, 96; vom 29. März 2001 - IX ZR 445/98, WM 2001, 1204, 1205 f.; vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99, NStZ 2000, 37, 38; BVerwGE 69, 120, 128).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Jedenfalls wird der verfahrensgegenständliche Sachverhalt vom Auffangtatbestand "anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums" (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 KWG; vgl. zu dieser Einordnung der durch das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) eingefügten Alternative: BR-Drucks. 963/96, S. 63) erfasst; das in sechs Einzelfällen festgestellte Betrugsgeschehen steht dieser Einordnung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99 Rn. 5 ff., BGHR KWG § 1 Einlage 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. September 2020 - 5 StR 145/20 Rn. 3).
  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98

    Haftung des Anwaltsnotars; Begriff des unerlaubten Bankgeschäfts

    Ein gleiches gilt, wenn es sich um ein erkennbar risikobehaftetes Spekulationsgeschäft handelt (BGHZ 129, 90, 96 f.; BGH, Urt. v. 24. August 1999 - 1 StR 385/99, NStZ 2000, 37, 38).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 446/06

    Vorsätzliches Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis (Begriff der Einlage

    Um Einlagen handelt es sich, wenn jemand von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG sind, fremde Gelder aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung banküblicher Sicherheiten laufend annimmt und die Gelder nach Fälligkeit von den Gläubigern jederzeit zurückgefordert werden können (BGHR KWG § 1 Einlage 1 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99

    Tatbestandsirrtum und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (Einkommensteuer);

    Bei den Geldanlagen handelte es sich nicht um Bankgeschäfte, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99 -).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 55/20

    Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz; Begriff

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Einlage in der Regel vor, wenn jemand von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG sind, fremde Gelder aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung banküblicher Sicherheiten laufend annimmt und die Gelder nach Fälligkeit von den Gläubigern jederzeit zurückgefordert werden können (BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99, BGHR KWG § 1 Einlage 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, BGHZ 125, 366, 380).
  • BGH, 09.02.2011 - 5 StR 563/10

    Gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften (Einlagengeschäft: Fälligkeit,

    Danach liegt eine Einlage in der Regel vor, wenn jemand von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG sind, fremde Gelder aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung banküblicher Sicherheiten laufend annimmt und die Gelder nach Fälligkeit von den Gläubigern jederzeit zurückgefordert werden können (BGH, Beschluss vom 24. August 1999 - 1 StR 385/99, BGHR KWG § 1 Einlage 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, BGHZ 125, 366, 380).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 245/09

    § 32 Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. §

  • KG, 23.12.2011 - 1 Ss 139/11

    Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften: "Stille Beteiligung" als

  • LG Hildesheim, 12.03.2018 - 22 KLs 5524 Js 44712/12

    Berücksichtigung von Zahlungen Dritter bei der Wertersatzeinziehung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht