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   OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 2 Ws 16/00   

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https://dejure.org/2000,7453
OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 2 Ws 16/00 (https://dejure.org/2000,7453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2000 - 2 Ws 16/00 (https://dejure.org/2000,7453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 2 Ws 16/00 (https://dejure.org/2000,7453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Chemische Waffen; Förderung; Entwicklung

  • Judicialis

    KWKG § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWKG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
    Förderung der Entwicklung chemischer Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 378
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 22.05.1997 - 1 Ws 87/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 2 Ws 16/00
    Bei dem Tatbestand des Förderns handelt es sich um eine zur Täterschaft erhobene verselbständigte Beihilfe, die - jedenfalls als vollendetes Delikt - nur dann strafbar ist, wenn die "Haupttat" zumindest das Stadium des Versuchs erreicht hat (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 98, 63; OLG Düsseldorf NStZ-RR 98, 153ff.; LG Stuttgart NStZ 97, 288, 289; Holthausen, NStZ 97, 290).

    Zwar ist nach der insoweit abweichenden Auffassung des Landgerichts Stuttgart (NStZ 97, 288, 290; im Ergebnis wohl ebenso, allerdings ohne nähere Begründung OLG Stuttgart, NStZ-RR 98, 63) der Begriff des "Entwickelns" chemischer Waffen nicht beim Aufbau einer Chemiewaffenfabrik zur Herstellung von Kampfstoffen nach einem festgelegten Verfahren, sondern nur bei Tätigkeiten erfüllt, die auf die Schaffung einer bislang mit ihren spezifischen Eigenschaften noch nicht existenten Kriegswaffe abzielen.

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 2 Ws 47/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 2 Ws 16/00
    Bei dem Tatbestand des Förderns handelt es sich um eine zur Täterschaft erhobene verselbständigte Beihilfe, die - jedenfalls als vollendetes Delikt - nur dann strafbar ist, wenn die "Haupttat" zumindest das Stadium des Versuchs erreicht hat (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 98, 63; OLG Düsseldorf NStZ-RR 98, 153ff.; LG Stuttgart NStZ 97, 288, 289; Holthausen, NStZ 97, 290).

    Die zur Durchsetzung der Resolution 748 (1992) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta) eingeführte Vorschrift des § 69g Abs. 1 Nr. 2 AWV in der Fassung der 21. Änderungsverordnung vom 15. April verstößt gleichfalls nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und wird ferner auch den grundgesetzlichen Zitier- und Veröffentlichungserfordernissen (Art. 80, 82 GG) gerecht; insoweit kann auf die Ausführungen im Senatsbeschluß vom 13. März 1997 (NStZ-RR 98, 153ff.) verwiesen werden.

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Eine derart enge Auslegung des Tatbestandsmerkmals widerspricht auch bei "konventionellen" Kriegswaffen - insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kriegswaffenkontrolle in Art. 26 Abs. 2 GG - dem Regelungsziel des Kriegswaffenkontrollgesetzes (vgl. hierzu Holthausen NJW 1991, 203) und wird dem Umstand nicht gerecht, dass im Bereich der Kriegswaffenproduktion mittlerweile nicht das "Erfinden" völlig neuer Waffen, sondern das Erlangen der technologischen Voraussetzungen für eine Eigenproduktion bereits bekannter Kriegswaffen im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 378, 379; Holthausen NStZ 1997, 290; ders. wistra 1998, 209; Pietsch NStZ 2001, 234).
  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

    Deshalb ist eine Strafbarkeit wegen Förderung der Herstellung chemischer Waffen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG nicht gegeben, wenn sich eine Unterstützungshandlung auf die Errichtung einer Produktionsstätte für chemische Waffen bezog, ohne dass in der Anlage zumindest mit dem Versuch der Chemiewaffenherstellung begonnen wurde (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - 2 Ws 16/00, NStZ 2000, 378, 379; vom 13. März 1997 - 2 Ws 47-48/97, NStZ-RR 1998, 153, 154; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1997 - 1 Ws 87/97, NStZ-RR 1998, 63; LG Stuttgart, Urteil vom 19. Juni 2001 - 6 KLs 144 Js 43314/94, wistra 2001, 436, 438; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 19 KrWaffKG Rn. 14 mwN, § 20 KrWaffKG Rn. 9 mwN; Pietsch, NStZ 2001, 234, 235).

    Da nach derzeitiger Aktenlage keine Erkenntnisse dahin vorliegen, dass die Handschuharbeitsbox tatsächlich geliefert wurde, bedarf keiner näheren Erörterung, dass die Errichtung einer Produktionsstätte für Chemiewaffen eine Entwicklung von chemischen Waffen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 KrWaffKG darstellt und eine Unterstützung der Anlagenerrichtung damit als Förderung der Entwicklung von Chemiewaffen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG strafbar sein kann (vgl. in Bezug auf Atomwaffen und damit § 19 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 28; vom 26. Juni 2008 - AK 10/08, wistra 2008, 432, 433; vom 22. Februar 2005 - StB 2/05, juris Rn. 10; ebenso konkret in Bezug auf Chemiewaffen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 2 Ws 16/00, NStZ 2000, 378, 379; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 19 KrWaffKG Rn. 7 mwN, § 20 KrWaffKG Rn. 6 mwN; Pietsch, NStZ 2001, 234, 235; a. A. LG Stuttgart, Urteile vom 19. Juni 2001 - 6 KLs 144 Js 43314/94, wistra 2001, 436, 438; vom 1. Oktober 1996 - 3 KLs 47/96, NStZ 1997, 288, 290; Kieninger/Bieneck, wistra 2001, 438, 439).

  • BGH, 22.02.2005 - StB 2/05

    Verdunkelungsgefahr bei Einbindung in ein "Flechtwerk"

    Dieser richtet sich nicht nur auf ein versuchtes, sondern im Hinblick auf die durchgeführten Schulungen libyscher Techniker auf ein vollendetes Fördern der Entwicklung von Atomwaffen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 b und c i. V. m. § 17 Abs. 2, § 21 KWKG (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2000, 378 f. sowie Anm. von Holthausen NStZ 1997, 290 f. zu LG Stuttgart, NStZ 1997, 288 f.).
  • BGH, 26.06.2008 - AK 10/08

    "Entwickeln" von Kriegswaffen

    Eine derart enge Auslegung des Tatbestandsmerkmals widerspricht - insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kriegswaffenkontrolle in Art. 26 Abs. 2 GG - dem Regelungsziel des Kriegswaffenkontrollgesetzes (vgl. hierzu Holthausen NJW 1991, 203) und wird dem Umstand nicht gerecht, dass im Bereich der Kriegswaffenproduktion mittlerweile nicht das "Erfinden" völlig neuer Waffen, sondern das Erlangen der technologischen Voraussetzungen für eine Eigenproduktion bereits bekannter Kriegswaffen im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 378, 379; Holthausen NStZ 1997, 290; ders. wistra 1998, 209; Pietsch NStZ 2001, 234).
  • AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06

    Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen

    Weder aus den Eigenschaften der gelieferten Geräte noch aus der Person des Empfängers (unterstellt: ... kann auf eine ausschließliche Verwendung im Rahmen von Kernwaffenentwicklung oder -produktion, geschweige denn unter Ausschluß vernünftiger Zweifel auf ein bestimmtes Projekt geschlossen werden. Ein solcher konkreter Zusammenhang ist indes zu fordern (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2000, 378, 379; dass. NStZ-RR 1998, 153, 154).
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