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   BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00   

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BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00 (https://dejure.org/2000,2215)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.2000 - 2 BvR 434/00 (https://dejure.org/2000,2215)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 2000 - 2 BvR 434/00 (https://dejure.org/2000,2215)
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Vorläufige Bewertung des Berichterstatters

§ 349 Abs. 2 StPO, Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, daß entsprechender Antrag 'für möglich gehalten' werde, Art. 3, 103 GG;

§ 90 BVerfGG, Grundsatz der Subsidiarität, unterlassener Antrag nach § 24 StPO

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Strafgericht - Verwerfungsbeschluß - Verwerfung - Revision

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; StPO § 347 Abs. 2; ; StPO § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 382
  • StV 2001, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
    Diese in der Bundesrepublik einmalige Verfahrensweise widerspreche der Vorgabe des Gesetzes und sei im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Konsequenzen dem Fall der fehlenden Antragstellung (Hinweis auf BVerfGE 59, 98 ff.) gleichzusetzen.

    Nur so wären nach Sinn und Zweck des Grundsatzes der Subsidiarität alle gegen die neben Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 98 ) auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche und mit der gesetzlichen Regelung des § 349 Abs. 2 und Abs. 3 StPO kaum in Einklang zur bringende Verfahrensweise des Oberlandesgerichts (vgl. Römer, MDR 1984, S. 353 ff., insbesondere 357 f., und Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl. 1998, Rn. 1248) bestehenden prozessualen Möglichkeiten hinreichend genutzt worden, um bereits eine fachgerichtliche Klärung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte des Beschwerdeführers herbeizuführen.

  • OLG Zweibrücken, 09.02.2000 - 1 Ss 274/99

    Entscheidungsformel des Berufungsurteils

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
    gegen den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 9. Februar 2000 - 1 Ss 274/99 -.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
    Außerdem wird so sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten neben der Sachverhaltsermittlung auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; zusammenfassend: Kammerbeschluss vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 - = StV 2000, S. 1 = NStZ 2000, S. 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Brechmitteleinsatz"

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
    Außerdem wird so sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten neben der Sachverhaltsermittlung auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; zusammenfassend: Kammerbeschluss vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 - = StV 2000, S. 1 = NStZ 2000, S. 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
    Außerdem wird so sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten neben der Sachverhaltsermittlung auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; zusammenfassend: Kammerbeschluss vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 - = StV 2000, S. 1 = NStZ 2000, S. 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
    Außerdem wird so sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten neben der Sachverhaltsermittlung auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; zusammenfassend: Kammerbeschluss vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 - = StV 2000, S. 1 = NStZ 2000, S. 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
    Außerdem wird so sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten neben der Sachverhaltsermittlung auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; zusammenfassend: Kammerbeschluss vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 - = StV 2000, S. 1 = NStZ 2000, S. 96 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2002 - 1 Ss 224/01
    Der Senat, der den Verwerfungsantrag der Staatsanwaltschaft angeregt hat, sieht sich durch die vom Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 27. März 2000 geäußerte Rechtsansicht (NStZ 2000, 382, 383) nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im schriftlichen Verfahren gemäß § 349 Abs. 2, 3 StPO als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens oder des rechtlichen Gehörs, den das Bundesverfassungsgericht für solche Fälle der Verfahrensinitiative durch das Revisionsgericht befürchtet (vgl. NStZ 2000, 382, 383), war durch diese Vorsorge ausgeschlossen.

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Ähnlich liegt der Fall, dass die Staatsanwaltschaft erst auf "Bestellung" des Revisionsgerichts einen entsprechenden Antrag stellt, ohne eine eigene Sachprüfung vorgenommen zu haben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2000 - 2 BvR 434/00 -, NStZ 2000, S. 382; vgl. auch den von Gieg/Widmaier, NStZ 2001, S. 57 geschilderten Fall einer wörtlichen Entsprechung des Verwerfungsantrags mit dem zuvor der Staatsanwaltschaft übermittelten schriftlichen "Vorvotum" des Revisionsgerichts).
  • OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ss 31/01

    Berechtigung des Revisionsgerichts zur Anregung der Stellung eines Antrags nach §

    Der Senat sieht sich durch die in Form eines obiter dictum geäußerte Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 27. März 2000 (NStZ 2000, 382, 383) nicht gehindert, in vorliegendem Fall gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu verfahren.
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11

    Befangenheit; Anregung eines Verwerfungsantrags durch das Revisionsgericht

    Genau darin unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die dem in diesem Rahmen häufig zitierten Beschluss des BVerfG vom 27. März 2000 (2 BvR 434/00 - NStZ 2000, 382) zu Grunde lag.
  • KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
    Anmerkung der Redaktion: Vgl. aber hierzu die entgegenstehende Entscheidung des BVerfG, Beschluß vom 27. März 2000, - 2 BvR 434/00 - , http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen.
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