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   OLG Koblenz, 06.07.1998 - 2 Ss 84/98   

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OLG Koblenz, 06.07.1998 - 2 Ss 84/98 (https://dejure.org/1998,10881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.1998 - 2 Ss 84/98 (https://dejure.org/1998,10881)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 2 Ss 84/98 (https://dejure.org/1998,10881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07

    Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des

    Da der zu beurteilende Sachverhalt keine Straftat darstellt, deswegen also keine Anklage zu ergehen hatte, ist nunmehr der wahre Charakter des Verfahrens maßgebend und dieses als Bußgeldsache nach den dafür geltenden Vorschriften fortzuführen (KK OWiG-Wache § 82 Rdn. 20: "verkapptes Bußgeldverfahren"; Göhler a.a.O. § 82 Rdn. 28; OLG Koblenz NStZ 2000, 41).
  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Gleiches gilt, soweit sich der Angeklagte durch Hilferufe und mit dem Hinweis, seine Mutter sterbe, an die Wohnungsnachbarn wandte; denn die Urteilsgründe ergeben bereits nicht, welche Vorstellungen der Angeklagte mit diesem Vorgehen verband (BGH NStZ 2000, 41 f.).
  • KG, 18.05.2017 - 4 Ws 66/17

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Fall der Begründung der

    Hiernach bildet der fehlerhaft erlassene Strafbefehl nach rechtzeitigem Einspruch im Regelfall die ausreichende Grundlage für das weitere Verfahren (vgl. zur Wirksamkeit eines an sich unzureichenden Strafbefehls als Verfahrensgrundlage nach fehlerhaftem Zuständigkeitswechsel OLG Celle NdsRpfl 2017, 119; zur Wirksamkeit eines Strafbefehls mit unzulässigem Rechtsfolgenausspruch als Verfahrensgrundlage vgl. OLG Koblenz NStZ 2000, 41), wenn nicht - wofür hier indessen nichts spricht - in seltenen Ausnahmefällen seine Anerkennung als Verfahrensgrundlage unter Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich und unter allen Umständen mit dem Geist des Gesetzes unvereinbar wäre (vgl. hierzu etwa BayObLG aaO; OLG Koblenz aaO).
  • LG Erfurt, 27.04.2020 - 7 Qs 106/20

    Strafbefehl, nachträgliche Ergänzung, Zulässigkeit

    Zwar können nach der Rechtsprechung Urteile und andere gerichtliche Entscheidungen in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein, nämlich dann, wenn sie an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen, und der Mangel für einen verständigen Beurteiler offen zutage liegt (OLG Koblenz, Beschluss vom 06. Juli 1998 2 Ss 84/98 Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Einl. Rdnr. 103 m.w.N.).
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