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   BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00   

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https://dejure.org/2000,3088
BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00 (https://dejure.org/2000,3088)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2000 - 1 StR 55/00 (https://dejure.org/2000,3088)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 (https://dejure.org/2000,3088)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 261 StPO
    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung; Glaubwürdigkeit; Vergewaltigung; Aufklärungspflicht; Aussage gegen Aussage; Bedeutungslosigkeit; Beweisantrag; Beweisantizipation; Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgenausspruch - Revision - Gefährliche Körperverletzung - Nötigung - Vergewaltigung - Beweisantrag - Bescheidung - Hauptverhandlung - Lebensgefährliche Behandlung - Kissen

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 265; ; StPO § 301; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 261
    Indizien für und gegen die Glaubwürdigkeit eines (vermeintlichen) Vergewaltigungsopfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 436
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87

    Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
    Die Wertung, Atemnot bedrohe ohne nähere Feststellungen zur Dauer nicht in jedem Fall das Leben des Opfers einer Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7 und 8).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Fall Aussage gegen Aussage sogar geboten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; ausführlich Sander StV 2000, 45 ff.).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Fall Aussage gegen Aussage sogar geboten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; ausführlich Sander StV 2000, 45 ff.).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
    Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Indiztatsachen, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten (BGH StV 1997, 567, 568, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 56).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
    Die Wertung, Atemnot bedrohe ohne nähere Feststellungen zur Dauer nicht in jedem Fall das Leben des Opfers einer Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7 und 8).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96

    Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Möglichkeit der Herbeiführung

    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
    Die Wertung, Atemnot bedrohe ohne nähere Feststellungen zur Dauer nicht in jedem Fall das Leben des Opfers einer Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7 und 8).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Auszug aus BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00
    Das Revisionsvorbringen ist damit in sich widersprüchlich; es ist mit Rücksicht auf das ersichtlich erstrebte Ziel dahin auszulegen, daß über den gestellten Antrag hinaus auch der Schuldspruch in den Fällen II. 1 bis 5 der Urteilsgründe und der Freispruch angegriffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97; Hanack in LR, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Das Revisionsvorbringen ist deshalb mit Rücksicht auf das erstrebte Anfechtungsziel dahin auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 - und vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10), dass der gesamte Strafausspruch angegriffen ist.
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebensowenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26; BGH, Urt. v. 11. April 2000 - 1 StR 55/00); andererseits kann Würgen bis zur Bewußtlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1995 - 3 StR 324/95; BGH JZ 1986, 963).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    f.; NStZ 2000, 436 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15

    Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des

    Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebenso wenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26 ; BGH, Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 , ); andererseits kann Würgen bis zur Bewusstlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 324/95 , ; BGH JZ 1986, 963 [BGH 10.04.1986 - 4 StR 89/86] ).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Gleichwohl verschließt sich der Senat nicht den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seinem Teilaufhebungsantrag, der die Feststellung des Tatrichters dazu vermißt, wie lange (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 11. April 2000 - 1 StR 55/00 und BGH StV 1993, 27; offen in BGH, Urt. v. 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und BGHR StGB 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 8; aber auch BGH, Urt. v. 7. Oktober 1981 2 StR 356/81 und BGH GA 1961, 241) der Angeklagte das Opfer gewürgt hat, zumal da ohnehin - wie vorstehend aufgezeigt - über die Sache neu zu verhandeln ist.
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    aa) Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Indiztatsachen, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00, NStZ 2000, 436; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 244 Rn. 54 mwN).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Das Revisionsvorbringen ist daher mit Rücksicht auf das ersichtlich erstrebte Ziel dahin auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 - und vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10), daß der gesamte Rechtsfolgenausspruch angegriffen ist.
  • BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01

    Beweiswürdigung (gesicherte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Erkenntnisse,

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2000, 171 f., NStZ 2000, 436 f..; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Keine Aufhebung der Gesamtstrafe bei

    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist hinsichtlich des Angeklagten H. auf die Anfechtung des Teilfreispruchs im Fall VII. der Urteilsgründe beschränkt, was sich aus einer Auslegung der Ausführungen zum Anfechtungsziel ergibt (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1980; vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00, juris Rn. 3; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 9).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01

    Beweiswürdigung; Freispruch (Notwendige Darstellung beweiserheblicher Umstände);

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.: BGH NStZ-RR 2000, 171 f.; NStZ 2000, 436 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
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