Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3118
BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00 (https://dejure.org/2000,3118)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2000 - 2 StR 71/00 (https://dejure.org/2000,3118)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 (https://dejure.org/2000,3118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 441
  • StV 2003, 74 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 442/98

    Minder schwerer Fall des Totschlags; Notwehrexzess aus Furcht; Handlung aus Zorn

    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Der Senat hatte dieses Urteil durch Beschluß vom 9. Oktober 1999 - 2 StR 442/98 -im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, da der Tatrichter die erste Alternative des § 213 StGB a.F. nicht rechtsfehlerfrei geprüft hatte.
  • BGH, 18.05.1988 - 2 StR 166/88
    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Denn auch die Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen eines anderen Richters wird der Bedeutung der Strafzumessung und der Aufgabe des Tatrichters nicht gerecht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 7).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Diese Bindung erstreckt sich aber auf alle Umstände, welche das Tatgeschehen im Sinne des geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00 - m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91

    Voraussetzungen der Bezugnahme oder Verweisung auf Feststellungen eines in einem

    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Nach § 267 Abs. 1 StPO muß jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 11).
  • BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Tat in der Nähe der Notwehr);

    Insofern wäre vom Schwurgericht vielmehr zu berücksichtigen gewesen, dass bei einer Tötung im Grenzbereich der Notwehr (Tröndle/Fischer, 54. Aufl., § 213 Rdn. 13), insbesondere bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr ohne Erreichen der Voraussetzungen des § 33 StGB (BGH, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00), bereits allein aus diesem Grunde die Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 213, 2. Alt. StGB in Betracht kommen kann und dieser Umstand gerade nicht ohne weiteres einen zu Lasten des Angeklagten wirkenden "nichtigen Tatanlass" darstellt".
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 172/08
    Eine Bezugnahme auf Feststellungen, die mit dem früheren Urteil aufgehoben worden sind, wird auch nicht dadurch zulässig, dass sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ 2000, 441; vgl. auch Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 172/08

    Sexuelle Nötigung; Nötigung (konkludente Drohung; besonders schwerer Fall);

    Eine Bezugnahme auf Feststellungen, die mit dem früheren Urteil aufgehoben worden sind, wird auch nicht dadurch zulässig, dass sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ 2000, 441; vgl. auch Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 172/08
    Eine Bezugnahme auf Feststellungen, die mit dem früheren Urteil aufgehoben worden sind, wird auch nicht dadurch zulässig, dass sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ 2000, 441; vgl. auch Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des

    Nach diesen Grundsätzen hätte die Strafkammer bei der Prüfung des minder schweren Falles in ihre Erwägungen den wesentlichen Umstand einbeziehen und erörtern müssen, dass der Angeklagte vorliegend in einer objektiven Notwehrlage handelte, auch wenn die Voraussetzungen des § 33 StGB nicht erfüllt waren (BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00, NStZ 2000, 441; vom 27. Februar 2007 - 4 StR 581/06, NStZ-RR 2007, 194, 195; vom 4. Juli 2013 - 4 StR 213/13, NStZ 2013, 580; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, NStZ 2015, 151, 152).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01

    Unzulässige Bezugnahmen in den Urteilsgründen

    Auf mit dem früheren Urteil aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen darf nicht verwiesen werden (Beschluß des Senats NStZ 2000, 441: vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3).
  • BGH, 14.04.2004 - 2 StR 97/04

    Rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil;

    Das Landgericht hat ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so daß der zusätzlichen - rechtsfehlerhaften (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ 2000, 441; Beschl. des Senats vom 23. März 2001 - 2 StR 59/01) - Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 20. August 2003 aufgehobenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Der fehlende eigenverantwortliche, auf der Grundlage der Hauptverhandlung

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
    Vielmehr hatte die Strafkammer insoweit eigene Feststellungen zu treffen; die Gewerbsmäßigkeit betrügerischen Vorgehens wird durch ein subjektives Moment außerhalb des Tatbestands, nämlich die Absicht der Verschaffung einer dauerhaften Einnahmequelle durch wiederholte Tatbegehung, begründet (vgl. BGH NStZ 1995, 85; BGH NStZ 1998, 305; SenE v. 6.8.1991 - Ss 330/91 = NStZ 1991, 585; Tröndle/Fischer a. a. O., vor § 52 Rdnr. 37 m. w. N.), so dass die entsprechenden amtsgerichtlichen Feststellungen keine auch den Schuldspruch tragenden doppelrelevanten Tatsachen (vgl. hierzu BGHSt 29, 359 (368(; BGH NStZ 2000, 441; SenE v. 30.1.1996 - Ss 641/95; Dahs/Dahs a. a. O., Rdnr. 76 und 457 m. w. N.) darstellen, die von einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung nicht erfasst werden (vgl. OLG Düsseldorf OLGSt. StPO § 318 Nr. 8; SenE v. 1.7. 1997 - Ss 364/97; SenE v. 4.7. 1997 - Ss 340/97; SenE v. 26.2. 1999 - Ss 54/99; SenE v. 25.6. 1999 - Ss 249/99; SenE v. 14.7. 2000 - Ss 295/00 (jeweils zu § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB); SenE v. 6.7.1999 - Ss 303/99; SenE v. 13.8.2002 - Ss 359/02 (jeweils zu § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG); Meyer-Goßner a. a. O., § 318 Rdnr. 14 m. w. N.).
  • OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08

    Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich

    Danach muss die Sachdarstellung des Urteils in sich geschlossen, klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein (BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 4 m.w.N.; BGH NStZ 2000, 441; BGH NStZ-RR 1996, 109).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3049
BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99 (https://dejure.org/2000,3049)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2000 - 4 StR 619/99 (https://dejure.org/2000,3049)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99 (https://dejure.org/2000,3049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein gewichtiges Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte die in der Niederschrift festgehaltene Erklärung abgegeben hat (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH bei Tolksdorf DAR 1995, 196; NStZ-RR 1997, 305; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5).

    Ein Rechtsmittelverzicht kann auch im Anschluß an die Urteilsverkündung wirksam abgegeben werden (BGHSt 18, 257, 258; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; NStZ 1996, 297).

    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht dem Angeklagten einen Rechtsmittelverzicht ohne vorherige Beratung mit seinem Verteidiger abverlangt oder ihm jedenfalls vor der Verzichtserklärung keine Gelegenheit gegeben hätte, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (vgl. BGHSt 18, 257, 259 f.; 19, 101, 103 ff.; BGH NJW 1999, 2449, 2452; NStZ 1999, 364; 526), liegen nicht vor.

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht dem Angeklagten einen Rechtsmittelverzicht ohne vorherige Beratung mit seinem Verteidiger abverlangt oder ihm jedenfalls vor der Verzichtserklärung keine Gelegenheit gegeben hätte, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (vgl. BGHSt 18, 257, 259 f.; 19, 101, 103 ff.; BGH NJW 1999, 2449, 2452; NStZ 1999, 364; 526), liegen nicht vor.

    Es bedarf hier auch keiner Aufklärung, ob die Vorsitzende der Strafkammer den Angeklagten zu der Erklärung über den Rechtsmittelverzicht veranlaßt hat (vgl. BGHSt 19, 101; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 302 Rdn. 24, 25 m.w.N.); ausweislich der Sitzungsniederschrift wurde die Hauptverhandlung nämlich nach der Rechtsmittelbelehrung für zehn Minuten unterbrochen und zunächst mit der Verkündung von zwei Beschlüssen, die frühere Mitangeklagte betrafen, fortgesetzt.

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f.; BGH NStZ-RR 1997, 173; NJW 1999, 2449, 2451).

    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht dem Angeklagten einen Rechtsmittelverzicht ohne vorherige Beratung mit seinem Verteidiger abverlangt oder ihm jedenfalls vor der Verzichtserklärung keine Gelegenheit gegeben hätte, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen (vgl. BGHSt 18, 257, 259 f.; 19, 101, 103 ff.; BGH NJW 1999, 2449, 2452; NStZ 1999, 364; 526), liegen nicht vor.

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f.; BGH NStZ-RR 1997, 173; NJW 1999, 2449, 2451).
  • OLG München, 13.07.1998 - 2 Ws 621/98

    Anfechtung einer Rücknahmeerklärung eines Rechtsmittels durch einen zu einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Die Vorsitzende der Strafkammer hat den Angeklagten nämlich über das Rechtsmittel der Revision belehrt; dies wurde von der Dolmetscherin, gegen deren Übertragungstätigkeit der Angeklagte in der mehrtägigen Hauptverhandlung keine Einwände erhoben hatte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 221; OLG München StV 1998, 646), in die polnische Sprache übersetzt.
  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95

    Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Ein Rechtsmittelverzicht kann auch im Anschluß an die Urteilsverkündung wirksam abgegeben werden (BGHSt 18, 257, 258; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; NStZ 1996, 297).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 191/97

    Beweiskraft eines Protokollvermerks über den Verzicht von Rechtsmitteln -

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein gewichtiges Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte die in der Niederschrift festgehaltene Erklärung abgegeben hat (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH bei Tolksdorf DAR 1995, 196; NStZ-RR 1997, 305; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5).
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Ein Rechtsmittelverzicht kann auch im Anschluß an die Urteilsverkündung wirksam abgegeben werden (BGHSt 18, 257, 258; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; NStZ 1996, 297).
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Gleichwohl ist dieser Vermerk ein gewichtiges Beweisanzeichen dafür, daß der Angeklagte die in der Niederschrift festgehaltene Erklärung abgegeben hat (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH bei Tolksdorf DAR 1995, 196; NStZ-RR 1997, 305; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
    Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1999, 526).
  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen fehlender "Strafkammerqualität" der

  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 279/93

    Bedeutung eines Protokollvermerks als wesentliches Beweisanzeichen für eine

  • BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    In besonderen Fällen können jedoch schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen, dass eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (vgl. BGHSt 17, 14 ; 45, 51 ; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1997 - 1 StR 732/96 -, NStZ-RR 1997, S. 173; vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99 -, NStZ 1999, S. 526; vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99 -, NStZ 2000, S. 441 ; s.a. BGH, Beschluss vom 26. April 1995 - 3 StR 600/94 -, NStZ 1995, S. 556 f. zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts wegen unzulässiger Willensbeeinflussung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 1981 - 2 Ws 334/81 -, NStZ 1982, S. 521); denn im Hinblick auf die Unwiderruflichkeit des Rechtsmittelverzichts kann es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sein, wenn der Angeklagte nur aus formellen Gründen an den äußeren Wortsinn einer Erklärung gebunden wird, der mit seinem Willen nicht in Einklang steht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 4 StR 117/52 -, JZ 1952, S. 568; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 1981 - 1 Ss 27/81 -, MDR 1981, S. 956 ).

    Hiervon ausgehend wird ein bindender Rechtsmittelverzicht nicht angenommen, solange Angeklagter und Verteidiger zu erkennen geben, dass sie die Frage des Verzichts noch miteinander oder mit Dritten erörtern wollen (vgl. BGHSt 18, 257 ; 19, 101 ; s.a. BGH, a.a.O., NStZ 1999, S. 364; NStZ 1999, S. 526; NStZ 2000, S. 441 ; Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 12).

  • BGH, 25.02.2014 - 1 StR 40/14

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (Unwirksamkeitsgründe)

    Es gibt deshalb nach dem Vortrag der Revision keine Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht dem Angeklagten einen Rechtsmittelverzicht ohne vorherige Beratung mit seinem Verteidiger abverlangt oder ihm jedenfalls vor der Verzichtserklärung keine Gelegenheit gegeben hätte, sich mit seinen Verteidigern zu besprechen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99, NStZ 2000, 441, 442 mwN).

    Die Sprachunkundigkeit eines Angeklagten ist jedoch regelmäßig unerheblich, wenn - wie hier - ein Dolmetscher anwesend ist und dieser die Rechtsmittelbelehrung des Vorsitzenden übersetzt, so dass der Angeklagte weiß, dass er über die Frage einer Anfechtung des Urteils entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99, NStZ 2000, 441, 442 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 StR 1/04, NStZ-RR 2004, 214).

    dd) Dass die Erklärung des Angeklagten nicht vorgelesen und genehmigt wurde, ist für ihre Wirksamkeit ohne Belang; dieser Umstand betrifft lediglich die Frage des Nachweises (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99, NStZ 2000, 441 f. mwN).

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 545/16

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (keine Unwirksamkeit allein aufgrund von

    Es gibt deshalb nach dem Vortrag der Revision keine Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht dem Angeklagten einen Rechtsmittelverzicht ohne vorherige Beratung mit seinem Verteidiger abverlangt oder ihm jedenfalls vor der Verzichtserklärung keine Gelegenheit gegeben hätte, sich mit seinen Verteidigern zu besprechen (vgl. hierzu BGH NStZ 2014, 533, 534; NStZ 2000, 441, 442).'.
  • BGH, 03.07.2018 - 4 StR 227/18

    Zurücknahme und Verzicht (Rechtsmittelverzicht: Voraussetzungen, Auslegung von

    cc) Dass die Erklärung des Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht vorgelesen und genehmigt worden ist, ist für ihre Wirksamkeit ebenfalls ohne Belang; dieser Umstand betrifft lediglich die Frage des Nachweises (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 1 StR 40/14, aaO; Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99, NStZ 2000, 441 f.; Beschluss vom 9. Mai 1988 - 3 StR 161/88, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 5).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen, dass eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2008, 209 m. zahlr. w. N., BGH NStZ-RR 1997, 173; NStZ 2000, 441); denn im Hinblick auf die Unwiderruflichkeit des Rechtsmittelverzichts kann es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sein, wenn der Angeklagte nur aus formellen Gründen an den äußeren Wortsinn einer Erklärung gebunden wird, der mit seinem Willen nicht Einklang steht (BVerfG a.a.O.).
  • BGH, 08.09.2015 - 4 StR 272/15

    Rechtsmittelverzicht (Protokollvermerk: keine Wirksamkeitsvoraussetzung, nur

    Die Erklärung des Angeklagten wurde zwar nicht - wie es sich im Interesse der Verfahrensklarheit empfiehlt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99, NStZ 2000, 441 mwN) - gemäß § 273 Abs. 3 StPO vorgelesen und genehmigt; dies hat aber nur zur Folge, dass dem Protokollvermerk über den Rechtsmittelverzicht keine Beweiskraft im Sinne des § 274 StPO zukommt.
  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

    Die Bindungswirkung des Rechtsmittelverzichts entfällt auch nicht allein deswegen, weil der Angeklagte als Ausländer die deutsche Sprache nicht beherrscht (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 97, 357; BGH, NStZ 2000, 441).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht