Rechtsprechung
BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 5 Abs. 3 JGG; § 21 StGB; § 20 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von Jugendstrafe; Zweifelsgrundsatz; Persönlichkeitsstörung; Schwere seelische Abartigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Rechtsfolgenausspruch - Jugendstrafrecht - Heranwachsender - Jugendlicher - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Maßregelanordnung - Persönlichkeitsstörung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 5 Abs. 3; ; StGB § 63; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 5 Abs. 3; StGB § 20, § 21, § 63; StPO § 261
Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB gegen einen Jugendlichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 469
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97
Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Dazu nötigt hier schon, daß der unmittelbar die Verhängung der Jugendstrafe betreffende Rechtsfehler eng mit dem Verhältnis zwischen Jugendstrafe und Unterbringung zusammenhängt, die Unterbringung eines jugendlichen oder eines nach Jugendrecht beurteilten heranwachsenden Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 373, 374) und deshalb ohnehin neue Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen geboten sind (vgl. BGH NStZ 1998, 86, 87;… BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).Zwar können ausnahmsweise auch nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung nach § 63 StGB sein; erforderlich ist aber, daß sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen (BGHSt 34, 22, 28; BGH NStZ 1998, 86).
Hierbei konnte auch von Bedeutung sein, ob überhaupt und ggf. in welcher Weise therapeutisch auf die Persönlichkeit des Angeklagten Einfluß genommen werden kann (vgl. dazu BGH NStZ 1998, 86, 87).
- BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Im übrigen ist die Umschreibung der Persönlichkeitsstörung so knapp und allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob bei dem Angeklagten ein mit der Tatbegehung in symptomatischem Zusammenhang stehender, länger andauernder Defekt, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, positiv feststeht, wie dies die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB voraussetzt (BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385, 386; BGH NStZ 1999, 612 f. m.w.N.).Die Diagnose einer wie auch immer gearteten Persönlichkeitsstörung läßt für sich genommen eine Aussage über die Frage der Schuldfähigkeit des Täters nicht zu (BGHSt 42, 385, 388;… BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 13).
Der Zweifelsgrundsatz findet bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB keine Anwendung (BGHSt 42, 385, 388).
- BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92
Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Dies ist rechtsfehlerhaft und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe (BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2).Dazu nötigt hier schon, daß der unmittelbar die Verhängung der Jugendstrafe betreffende Rechtsfehler eng mit dem Verhältnis zwischen Jugendstrafe und Unterbringung zusammenhängt, die Unterbringung eines jugendlichen oder eines nach Jugendrecht beurteilten heranwachsenden Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 373, 374) und deshalb ohnehin neue Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen geboten sind (vgl. BGH NStZ 1998, 86, 87; BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Im übrigen ist die Umschreibung der Persönlichkeitsstörung so knapp und allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob bei dem Angeklagten ein mit der Tatbegehung in symptomatischem Zusammenhang stehender, länger andauernder Defekt, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet, positiv feststeht, wie dies die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB voraussetzt (BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385, 386; BGH NStZ 1999, 612 f. m.w.N.).Zwar können ausnahmsweise auch nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung nach § 63 StGB sein; erforderlich ist aber, daß sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen (BGHSt 34, 22, 28; BGH NStZ 1998, 86).
- BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95
Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Davon abgesehen kann unter Umständen auch dann, wenn die "Schwere" der seelischen Abartigkeit bejaht wird, dennoch die "Erheblichkeit" ihrer schuldmindernden Wirkung zu verneinen sein (BGH NStZ 1996, 380 m.Anm. Winckler/Foerster NStZ 1997, 334). - BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Das begegnet schon deshalb Bedenken, weil es eine nicht vom Gutachter, sondern auf der Grundlage der Anknüpfungs- und Befundtatsachen vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage ist, ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, die zu einer "erheblichen" Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat (std. Rspr.; BGH NStZ 2000, 24; BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; im Zusammenhang mit narzißtischer Persönlichkeitsstörung auch Urteil vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97). - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91
Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Dazu nötigt hier schon, daß der unmittelbar die Verhängung der Jugendstrafe betreffende Rechtsfehler eng mit dem Verhältnis zwischen Jugendstrafe und Unterbringung zusammenhängt, die Unterbringung eines jugendlichen oder eines nach Jugendrecht beurteilten heranwachsenden Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 373, 374) und deshalb ohnehin neue Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen geboten sind (vgl. BGH NStZ 1998, 86, 87;… BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1). - BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97
Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Das Landgericht hätte sich insbesondere der Frage zuwenden müssen, ob es sich bei der von ihm beschriebenen "Persönlichkeitsstörung" letztlich um Eigenschaften und Verhaltensweisen handelt, die sich innerhalb der Bandbreite voll schuldfähiger Menschen bewegen und übliche Ursachen für strafbares Verhalten sind (vgl. BGH NStZ 1997, 383; BGHR StGB § 63 Zustand 24, 26). - BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96
Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Dies ist rechtsfehlerhaft und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe (BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2). - BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00
Ob Persönlichkeitsstörungen beim Täter in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen beeinträchtigen oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 397, 401), läßt sich erst auf Grund einer Gesamtschau beurteilen, die eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten und ihrer Entwicklung, des Gewichts der Persönlichkeitsstörung und deren Zusammenhang mit den konkreten Taten enthalten muß. - BGH, 01.08.1989 - 1 StR 290/89
Aufhebung des Urteils wegen eines Darstellungsmangels hinsichtlich des …
- BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus
- BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte …
- BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo; …
- BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens …
- BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23 Die vom Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Störung nur dann begründen, wenn sie Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138, 139 f.; vom 9. Mai 2000- 4 StR 59/00, NStZ 2000, 469 f.;… vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14 Rn. 6 mwN).
- BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
Jugendstrafe neben Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.). - BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00
Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Art und Schweregrad der Störung müssen auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewertet werden, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1997, 485; BGH, Beschl. v. 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99, v. 3. Mai 2000 - 2 StR 629/99 und v. 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00). - BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00
Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383;… BGHR StGB § 63 Zustand 26; BGH, Beschl. vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00). - BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei …
Rechtsprechung
BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 64 StGB
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Abgrenzung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Maßregelanordnung - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Sachverständiger - Alkohol - Debilität - Schuldfähigkeit - Steuerungsfähigkeit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 308 StGB a.F.; ; StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 64
- ra.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 469
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87
Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im …
Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
Hat letztlich der Genuss von Alkohol seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat(en) aufgehoben oder erheblich vermindert, so ist für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (…vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Zustand 18 m.w.N.; BGHSt 34, 313 ff.). - BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95
Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche …
Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
Hat letztlich der Genuss von Alkohol seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat(en) aufgehoben oder erheblich vermindert, so ist für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Zustand 18 m.w.N.; BGHSt 34, 313 ff.). - BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
Da im vorliegenden Fall weder eine krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit noch eine krankhafte Alkoholsucht festgestellt sind, hätte die Unterbringungsanordnung auf ein Zusammenwirken der Minderbegabung mit dem Alkoholkonsum allenfalls dann gestützt werden dürfen, wenn die beim Beschuldigten diagnostizierte Debilität als geistig seelische Störung zur Folge hätte, dass 'bereits geringer Alkoholgenuss oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben' (BGH NJW 1999, 3422). - BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
Danach kann der Senat nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß der Sachverständige und ihm folgend das Landgericht insgesamt von unzutreffenden Voraussetzungen bei der Begutachtung des Beschuldigten ausgegangen ist und dessen Zustand und Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB rechtlich und tatsächlich unzutreffend beurteilt hat (vgl. dazu u.a. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1, Zustand 17 und 30).