Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1685
BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
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Einziehungsgrundstück in Spanien

§§ 73d, 73e StGB, Art. 1, 13, 15 EuGeldwäscheÜbK, Eigentum geht auf spanischen Staat über;

§ 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG, Straflosigkeit des Besitzes von Munition;

§ 244 Abs. 3 StPO, Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zur rauschgiftbedingten Schuldunfähigkeit wegen fehlender Anknüpfungstatsachen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der Teilaussage; Beweiswürdigung bei einer Teilaussage

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 244 Abs. 3 StPO; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73d StGB
    Tatsächliche Gewalt über Munition; Sachverständiger; Ungeeignetheit eines Beweismittels; Erweiterter Verfall (Auslandsgrundstücke)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Waffendelikt - Schußwaffe - Tatsächliche Gewalt - Munition - Beweisantrag - Sachverständiger - Gutachten - Schuldfähigkeit - Erweiterter Verfall - Ausland - Einziehungsverfahren - Mitgliedsstaat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall eines Grundstücks in Spanien; Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Schweigen des Beschuldigten als Schuldindiz?

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 483
  • NStZ 2000, 494
  • StV 1999, 598
  • StV 2000, 598
  • JR 2001, 79
  • JR 2001, 80
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 436/93

    Einordnung eines Tatgeschehens nach seinem äußeren Erscheinungsbild - Änderung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Die bloße Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die in der Wohnung des Angeklagten sichergestellte Munition wird von § 53 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a WaffG nicht erfaßt und ist - anders als etwa der hier nicht festgestellte Erwerb - auch sonst nicht unter Strafe gestellt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Munition 1).
  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 70/98
    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Zwar hat das Landgericht die Dauer der Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB rechtsfehlerhaft auch auf ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten gestützt, der sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen hatte, "nicht seine konkrete Fahrweise, sondern vielmehr ein vage geschilderter pathologischer Zustand" sei unfallursächlich gewesen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2022 - 4 StR 192/22 Rn. 19; Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495, jew. mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).

  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Das Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO unterliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 494, 495 m. w. N.).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Macht ein Angeklagter - wie hier - von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, denn der Grundsatz, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15

    Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Dieser Satz enthält keine Wertung des Teilschweigens zum Nachteil des Angeklagten, so daß dahingestellt bleiben kann, ob trotz der Bereitschaft des Angeklagten, Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten, ein Teilschweigen vorliegt (vgl. dazu BGH StV 1994, 521, 524, insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 494).
  • BGH, 11.06.2001 - 1 StR 111/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall bei ausländischen Konten

    Die Anordnung des Verfalls des Guthabens auf dem Konto bei einer luxemburgischen Bank begegnet auch unter dem Gesichtspunkt der Souveränität Luxemburgs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch Senat, NStZ 2000, 483).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist allerdings dann nicht gegeben, wenn der Angeklagte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet (BGH, Beschluss vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (= NStZ 2000, 494)).
  • OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00

    Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall,

    Denn ein Sachverständiger wäre vorliegend schon deshalb ungeeignet gewesen, weil die zur Erstattung des beantragten Sachverständigengutachtens erforderlichen Anknüpfungstatsachen nicht genannt und auch nicht erkennbar sind (siehe dazu zuletzt BGH StV 2000, 598).
  • OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03

    Anderer Geschehensablauf; Beweiswürdigung; Bruder; Bußgeldverfahren; Einlassung;

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3197
BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,3197)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - 4 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,3197)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99 (https://dejure.org/2000,3197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 1 Satz 1 JGG; § 32 JGG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger Aburteilung; Anwendung von Jugendstrafrecht und allgemeinem Strafrecht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung - Schuldspruch - Jugendstrafe - Erwachsenenstrafe - Jugendstrafverfahren - Beschränkung - Rechtsmittel - Rechtsfolgenentscheidung

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; JGG § 32; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; JGG § 74; ; JGG § 109 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    JGG § 32; StPO § 318, § 344 Abs. 2
    Rechtsmittelbeschränkung im Jugendverfahren - Verhängung einer Jugend- und einer Erwachsenenstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    a) Im Jugendstrafverfahren ist bei der Aburteilung mehrerer selbständiger Straftaten zwar eine beschränkte Anfechtung des Schuldspruchs möglich (vgl. BGH GA 1953, 83, 84 f.; NStZ 1992, 589, Brunner/Dölling JGG 10. Aufl. § 55 Rdn. 6 f.; s. auch § 56 Abs. 1 Satz 1 JGG); jedoch wird von der - auch nur teilweisen - Anfechtung des Schuldspruchs oder des Strafausspruchs regelmäßig der gesamte Strafausspruch erfaßt.
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98

    Einheitliche Anwendung des Jugendstrafrechts für Festsetzung des Strafmaßes

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Das Landgericht hat im Hinblick auf die ersten zwölf der insgesamt dreizehn Taten des Angeklagten "der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe folgend rechtsfehlerfrei (vgl. BGH NStZ 1986, 219, BGH bei Böhm NStZ-RR 1999, 290) einheitlich Jugendstrafrecht angewendet.
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    b) Dem steht das in BGHSt 10, 100 ff. abgedruckte Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - nicht entgegen.
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
    Bei der Verhängung der Jugendstrafe von drei Jahren - unter Einbeziehung der Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Wegfall der Freiheitsstrafe - hat es hier sein Bewenden Eine mildere Jugendstrafe scheidet aus, weil das Landgericht eine solche mit rechtsfehlerfreier Begründung ("unter Beachtung des Erziehungsgedankens" für erforderlich gehalten hat; einer Erhöhung dieser Jugendstrafe von drei Jahren steht - abgesehen davon, daß nach den Urteilsgründen (UA 11) eine höhere Strafe erzieherisch nicht geboten ist - das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. BGHSt 29, 269 ff; Brunner/Dölling aaO § 155 Rdn. 28, 31, 39).
  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92

    Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - eine Einheitsjugendstrafe verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84).

  • BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18

    Notwendige Auslagen des Nebenklägers (Auferlegung gegenüber einem verurteilten

    Die ausdrücklich auf den Schuldspruch wegen Totschlags im Fall II. 1 der Urteilsgründe beschränkte Revision betrifft auch die tateinheitlichen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung und den Ausspruch über die Einheitsjugendstrafe, weil insoweit ein untrennbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1954 - 4 StR 310/54, BGHSt 6, 229, 230; Paul in: KK-StPO, 7. Aufl., § 318 Rn. 6 mwN (zur tateinheitlichen Verurteilung)) und BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483 (zur Einheitsjugendstrafe bei Teilanfechtung des Schuldspruchs)).

    Soweit die weiteren - andere prozessuale Taten betreffenden - Schuldsprüche und die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden sind, ist die Rechtsmittelbeschränkung dagegen wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Urteil vom 27. November 1952 - 5 StR 803/52, GA 1953, 83, 84 f. (zur begrenzten Anfechtung des Schuldspruchs) und Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363 (zur Ausnahme der Nichtanwendung von § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff)).

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Das gilt auch im Jugendstrafrecht (BGH, Urt. vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; vgl. auch Senat, Beschl. vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99 zu Jugendstrafe und Maßregel nach §§ 69, 69 a StGB sowie Eisenberg JGG 14. Aufl. § 55 Rdn. 17).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Schon wegen der gegen den Angeklagten V. verhängten (Einheits-)Jugendstrafe ist von der Anfechtung im genannten Umfang der gesamte Rechtsfolgenausspruch miterfasst (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 502/99, NStZ 2000, 483; Kölbel in Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 55 Rn. 16).
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