Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.05.2000

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   BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00   

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https://dejure.org/2000,3644
BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00 (https://dejure.org/2000,3644)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2000 - 2 BvR 293/00 (https://dejure.org/2000,3644)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2000 - 2 BvR 293/00 (https://dejure.org/2000,3644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Nebenklage - Strafverfahren - Sicherungsverfahren - Opfer - Gleichheitssatz - Willkür

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; StPO §§ 413 ff.; ; StPO §§ 395 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; StPO § 413
    Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).

    Daneben fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus - die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Daneben fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus - die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 260/95

    Nebenklage - Sicherungsverfahren - Senat

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Dabei wird u. a. angeführt, dass kein sachlicher Grund dafür erkennbar sei, dem Tatopfer die Möglichkeit, das Verfahren mit dem Ziel der Unterbringung des Täters weiterzubetreiben, nur deshalb zu verwehren, weil sich die Schuldunfähigkeit des Täters nicht erst nach Einleitung des Strafverfahrens herausgestellt hat, sondern von ihr von vornherein ausgegangen wurde (vgl. zuletzt OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, S. 17 f. m. w. N.; KK, StPO, 4. Aufl., § 395 Rn. 4 und § 414 Rn. 4, jeweils m. w. N.; so auch bereits der Generalbundesanwalt im Verfahren 2 StR 260/95 - vgl. BGH, NStZ 1996, S. 244).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1999 - 3 Ws 908/99
    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Dabei wird u. a. angeführt, dass kein sachlicher Grund dafür erkennbar sei, dem Tatopfer die Möglichkeit, das Verfahren mit dem Ziel der Unterbringung des Täters weiterzubetreiben, nur deshalb zu verwehren, weil sich die Schuldunfähigkeit des Täters nicht erst nach Einleitung des Strafverfahrens herausgestellt hat, sondern von ihr von vornherein ausgegangen wurde (vgl. zuletzt OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, S. 17 f. m. w. N.; KK, StPO, 4. Aufl., § 395 Rn. 4 und § 414 Rn. 4, jeweils m. w. N.; so auch bereits der Generalbundesanwalt im Verfahren 2 StR 260/95 - vgl. BGH, NStZ 1996, S. 244).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Daneben fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus - die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 72, 39 ; 77, 381 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99

    Keine Zulassung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren.

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Januar 2000 - 3 Ws 252/99 -,.
  • BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74

    Vorliegen einer öffentlichen Klage als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00
    Der Bundesgerichtshof, verschiedene Oberlandesgerichte und ein Teil der Literatur lehnen bislang die Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren ab; dies zunächst mit der Begründung, dass die Nebenklage ihrem Wesen nach auf eine Bestrafung des Täters abziele, und nunmehr auch mit dem Argument, dass der Gesetzgeber bei den mehrfachen Änderungen der §§ 395 ff. StPO trotz der langjährig ablehnenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht festgeschrieben habe (vgl. u. a. BGH, NJW 1974, S. 2244; BGH, NStZ 1999, S. 312 m. w. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., vor § 395 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 644/98

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage;

    a) OLG Hamm, StV 1992, 460 (LS); OLG Karlsruhe, Die Justiz 2000, 68, das "durchaus beachtliche Gründe" für ein gegenteiliges Ergebnis anerkennt (eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer seine verfassungsrechtlichen Bedenken nicht schon im Ausgangsverfahren vorgetragen hatte, NStZ 2000, 544); OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310; LG Ravensburg, NStZ 1995, 303 (vgl. hierzu III 3 a).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3883
BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99 (https://dejure.org/2000,3883)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2000 - 1 StR 666/99 (https://dejure.org/2000,3883)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 1 StR 666/99 (https://dejure.org/2000,3883)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 174 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO
    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Minder schwerer Fall; Besorgnis der Befangenheit (Sachverständiger); Weiterer Sachverständiger; Beweisantrag;

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Kind - Schutzbefohlene - Sachverständiger - Ablehnung - Befangenheit - Glaubwürdigkeit - Zeuge - Tateinheit - Tatmehrheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 174 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 4 S. 2
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Erholung eines weiteren Glaubwürdigkeitsgutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99
    Doch stellt es sich, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift vom 18. Januar 2000 hingewiesen hat, nicht als rechtsfehlerhaft dar, daß das Landgericht in der geschilderten Vorgehensweise der Sachverständigen keinen Ausdruck von Befangenheit sieht (vgl. auch BGH NJW 1991, 2357, 2358).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99
    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht durch Beschluß vom 24. Juni 1999 die gegen die gehörte Sachverständige, Diplom-Psychologin A., gerichteten Ablehnungsgesuche zurückgewiesen hat, sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu BGHSt 8, 226, 232; 41, 206, 212).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99
    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht durch Beschluß vom 24. Juni 1999 die gegen die gehörte Sachverständige, Diplom-Psychologin A., gerichteten Ablehnungsgesuche zurückgewiesen hat, sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu BGHSt 8, 226, 232; 41, 206, 212).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99
    Es mag zweifelhaft sein, ob diese Auffassung der Sachverständigen zutrifft, da es bei der Konstanzanalyse, wie der Senat in seinem zum Abdruck in BGHSt 45, 164 bestimmten Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 - dargelegt hat, um das von einer Person gezeigte Aussageverhalten insgesamt geht.
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99
    Daraus, daß die Gutachterin es nicht für erforderlich hielt, schriftliche Äußerungen der Zeugin im Rahmen der Konstanzanalyse auszuwerten, daß sie sich vielmehr damit begnügte, das Ergebnis von insgesamt fünf Anhörungen zugrundezulegen, ergeben sich jedenfalls deshalb keine Zweifel an ihrer Sachkunde, weil jene Aufzeichnungen keine wesentliche Abweichung von der sonstigen Darstellung der den Angeklagten zur Last gelegten Taten aufweisen (vgl. auch BGH StV 1989, 141): Wie das Landgericht auf Grund eigener Sachkunde hervorhebt (UA S. 17), haben sich bei der Wiedergabe des Tatgeschehens keine gravierenden Widersprüche ergeben.
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Die darüber hinaus dem Sachverständigen unterstellte mangelnde Sachkunde ist grundsätzlich nicht geeignet, dessen Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2000 - 1 StR 666/99, NStZ 2000, 544, 545; vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, BGHR StPO § 74 Ablehnung 1).
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