Rechtsprechung
BGH, 02.05.2000 - 1 StR 62/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 59 StPO; § 274 Satz 1 StPO; § 60 Nr. 2 StPO
Vereidigung; Entfallen der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls bei offensichtlichen Mängeln; Freibeweis; Strafvereitelung durch Zeugen; Rücktritt und Vereidigungsverbot; Beruhen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 224 StGB; § 59 StPO; § 274 Satz 1 StPO; § 60 Nr. 2 StPO
Strafzumessung und Schuldgehalt bei unklarem Beteiligungsumfang eines Mittäters bei gefährlicher Körperverletzung; Vereidigung; Entfallen der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls bei offensichtlichen Mängeln; Freibeweis; Strafvereitelung durch Zeugen; Rücktritt und ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafausspruch - Mittäter - Körperverletzung - Strafaussetzung - Bewährung - Schuldumfang - Beweismittel - Beweiskraft - Zeuge - Vereidigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 59; ; StPO § 274 Satz 1; ; StPO § 61 Nr. 5; ; StPO § 60 Nr. 2; ; StGB § 258
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 60 Nr. 2
Vereidigungsverbot wegen Verdachts der Strafvereitelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 546
- StV 2001, 219
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.1998 - 5 StR 710/97
Verstoß gegen das Vereidigungsverbot - Entfallen des Vereidigungsverbots aufgrund …
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 62/00
Ein strafbefreiender Rücktritt, der darin liegt, daß die Zeugin ihre Angaben alsbald richtiggestellt hat, läßt dieses Vereidigungsverbot nicht entfallen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 335 m. w. Nachw.).
- BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
Diese Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2001, 3794; NStZ 2000, 546) geht mittlerweile sehr weit; ihr fehlen - jedenfalls in Grenzfällen - hinreichend klare und verlässliche Konturen. - BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …
Einen offensichtlichen Mangel - ohne nähere Einordnung - hat der Bundesgerichtshof angenommen, soweit das Protokoll lediglich vermerkte, daß eine Zeugin erschienen war und Angaben zur Sache machte, aber zur Frage ihrer Vereidigung und Entlassung schwieg (BGH NStZ 2000, 546). - BGH, 19.07.2000 - 5 StR 274/00
Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger; Beweiskraft des …
Die Beweiskraft des Protokolls entfällt hier (anders als in dem durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 2000 - 1 StR 62/00 - entschiedenen Fall) nicht etwa wegen eines offensichtlichen Mangels, zumal da das Protokoll ausweist, daß der Zeuge sich als "mit dem Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert" bezeichnet hat, was - für sich genommen - mit. - OLG Hamm, 22.01.2003 - 2 Ss 1082/02
Verfahrensfehler, Beweiskraft des Protokolls, Wegfall, Klärung des …
Insoweit handelt es sich auch um einen offensichtlichen Mangel des Protokolls, der die in § 274 Satz 1 StPO normierte Beweiskraft entfallen lässt (vgl. dazu zuletzt BGH NStZ 2000, 546).Vielmehr kann und muss das Revisionsgericht in einem solchen Fall im Freibeweisverfahren klären, wie der Verfahrensablauf wirklich war (zuletzt BGH NStZ 2000, 546;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 274 Rn. 17 f.).
- BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen …
Hat der Tatrichter die Zuverlässigkeit der Aussage nach diesen Maßstäben überprüft und hält er sie danach - ohne der Tatsache der Vereidigung Gewicht beizumessen - für glaubhaft, so kann das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf der zu Unrecht vorgenommenen Vereidigung ausschließen (vgl. BGH NStZ 2000, 546; NStZ-RR 2001, 18;… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 5; BGH, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 - und vom 26. November 2001 -5 StR 54/01-).
Rechtsprechung
BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 261 StPO
Rückschlüsse bei Zeugnisverweigerung; Beweiswürdigung der belastender Aussage der Ehefrau des Angeklagten im Ermittlungsverfahren; Falsche Selbstbezichtigung und falsche Bezichtigung; Darstellungsmängel - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Brandstiftung - Sachbeschädigung - Körperverletzung - Falsche Selbstbezichtigung - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerungsrecht - Angehöriger - Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 52
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 261
Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Möglichkeit der Falschbezichtigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 546
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68
Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens
Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00
Ob der - hier ebenfalls vorliegende Verstoß gegen § 52 StPO, der darin liegt, daß aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die hierfür maßgeblichen Motive gezogen werden dürfen, weil der Angehörige andernfalls von den ihm zustehenden prozessualen Rechten nicht mehr frei und unbefangen Gebrauch machen könnte (st. Rspr. - vgl. nur BGHSt 22, 113, 114), nur mit einer - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge geltend gemacht werden könnte, kann daher offenbleiben. - BGH, 16.07.1991 - 1 StR 377/91
Wirkung einer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00
Diese Argumentation läßt außer Acht, daß die Ehefrau hätte einräumen müssen, sich selbst wegen einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben (vgl. BGH StV 1991, 450, 451).
- BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00
Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters
Die Zeugnisverweigerung selbst ist als bloße neutrale Tatsache zu werten, aus der keine Folgerungen zu Lasten der Beteiligten gezogen werden dürfen (BGH-Urteil vom 23. Mai 2000 5 StR 142/00, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2000, 546, a.E., m.w.N.;… Söhn in HHSp, § 101 AO Rz. 22a, und List in HHSp, § 84 FGO Rz. 31;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 101 AO Tz. 13).