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   OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/2000, 1 VAs 7/00   

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OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/2000, 1 VAs 7/00 (https://dejure.org/2000,6559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2000 - 1 VAs 7/2000, 1 VAs 7/00 (https://dejure.org/2000,6559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2000 - 1 VAs 7/2000, 1 VAs 7/00 (https://dejure.org/2000,6559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35
    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 557
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    Soweit Ihnen Ihre Verteidigerin zur Frage der Summe der noch zu verbüßenden (Rest-) Freiheitsstrafen eine andere Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die auf Erfahrungen mit anderen Vollstreckungsbehörden beruhen soll, bemerke ich folgendes: Voraussetzung für eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG war auch schon vor der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1984 (BGH a.a.O.), dass keine weitere Strafe vollstreckt wird (zu vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 1982, MDR 1983, 76 , dessen Auffassung sich der Bundesgerichtshof nach der Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm durch Beschluss vom 13. Februar 1984 ausdrücklich angeschlossen hat).

    Dies ergibt sich jedoch zum einen aus dem diese Fallgestaltung mitumfassenden Wortlaut des Leitsatzes der Entscheidung, zum anderen aber auch aus dem Gesamtzusammenhang der Beschlussgründe, in denen der Bundesgerichtshof gerade - und ohne insoweit zu differenzieren - die Auffassungen des OLG Karlsruhe (MDR 1983, 76 ) und des OLG Zweibrücken (StV 1983, 468 ) teilt, die eben dieser Meinung sind.

  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG auch in den Fällen in Betracht, in denen ein Strafrest oder mehrere zusammengenommen den Zeitraum von zwei Jahren übersteigt (BGHSt 33, 94 [96] = NStZ 1985, 126 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 11. Dezember 1984, NStZ 1985, 126 , ausgeführt, dass in dem Fall, dass gegen einen Verurteilten mehrere Freiheitsstrafen verhängt worden sind, die Zurückstellung ihrer Vollstreckung gemäß § 35 BtMG nicht allein deswegen ausgeschlossen ist, weil aus ihnen insgesamt noch Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren nicht vollstreckt sind.

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; NStZ 1983, 287 ; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99 -).
  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; NStZ 1983, 287 ; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99 -).
  • BGH, 16.08.1984 - 4 StR 461/84

    Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel zur Erleichterung einer Therapie

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    § 35 BtMG kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne Umkehrung der vom Gesetz als Regelfall vorgesehenen Reihenfolge des Vollzuges angeordnet ist (BGH, MDR 1984, 1037 ; BGH NStZ 1985, 571 ).
  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; NStZ 1983, 287 ; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99 -).
  • BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85

    Möglichkeit der Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    § 35 BtMG kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne Umkehrung der vom Gesetz als Regelfall vorgesehenen Reihenfolge des Vollzuges angeordnet ist (BGH, MDR 1984, 1037 ; BGH NStZ 1985, 571 ).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.1983 - VAs 3/83

    Zurückstellungsentscheidung; Vorschaltverfahren; Strafen gegen Antragsteller;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00
    Dies ergibt sich jedoch zum einen aus dem diese Fallgestaltung mitumfassenden Wortlaut des Leitsatzes der Entscheidung, zum anderen aber auch aus dem Gesamtzusammenhang der Beschlussgründe, in denen der Bundesgerichtshof gerade - und ohne insoweit zu differenzieren - die Auffassungen des OLG Karlsruhe (MDR 1983, 76 ) und des OLG Zweibrücken (StV 1983, 468 ) teilt, die eben dieser Meinung sind.
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04

    Zurückstellung; Strafvollstreckung; BtM; weitere Verurteilung

    Es kann dabei nicht darauf ankommen, ob die weitere zu vollstreckende Strafe erst nach oder bereits vor Gewährung der Vergünstigung verhängt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm, MDR 1983, 429; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 1998 - 1 VAs 10/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 142).

    Allerdings kann die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG nur dann mit dem Vorliegen einer weiteren Verurteilung begründet werden, wenn endgültig feststeht, zumindest aber offensichtlich ist, dass diese mangels dort gegebener Aussetzungs- oder Zurückstellungsmöglichkeit zu vollstrecken ist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - OLG Karlsruhe, MDR 1983, 76; Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 143).

  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 1 VAs 64/04

    Zurückstellung, Strafvollstreckung; BtM; Ermessensentscheidung; andere

    Der Regelung des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG, nach der die (zuvor gewährte) Zurückstellung der Vollstreckung zu widerrufen ist, wenn gegen den Verurteilten eine weitere Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu vollstrecken ist, ist jedoch der gesetzgeberische Grundgedanke zu entnehmen, dass eine weitere zu vollstreckende Freiheitsstrafe stets einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG entgegensteht unabhängig davon, ob die weitere zu vollstreckende Strafe erst nach oder bereits vor Gewährung der Vergünstigung des § 35 BtMG verhängt worden ist (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. September 2004, 1 VAs 44/04 - und vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 142) In solchen Fällen ist der Zweck der Zurückstellung nicht erreichbar, weil wegen der bevorstehenden Vollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe der ordnungsgemäße Abschluss der angestrebten Therapie nicht gewährleistet ist.
  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 VAs 18/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung;Therapiewilligkeit, mehrere erfolglose

    Die Ablehnung einer Zurückstellung kann nur dann mit dem Vorliegen einer weiteren Verurteilung begründet werden, wenn endgültig feststeht, dass diese mangels dort gegebener Zurückstellungsmöglichkeit zu vollstrecken ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/2000 - Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 142).
  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Indes ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass schon die Möglichkeit noch vorhandene Strafreste nicht verbüßen zu müssen, etwa aufgrund noch nach § 57 Abs. 1 StGB zu treffender Entscheidungen, ausreicht, um die Voraussetzungen des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu verneinen und die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG zu ermöglichen (vgl. BGHSt 33, 94 [95, 96]; OLG Hamm NStZ 2000, 557 [558]).
  • OLG Hamm, 19.04.2001 - 1 VAs 10/01

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Verweigerung der Zustimmung durch das

    Die Ablehnung einer Zurückstellung kann nur dann mit dem Vorliegen einer weiteren Verurteilung begründet werden, wenn endgültig feststeht, zumindest aber offensichtlich ist, dass diese mangels dort gegebener Zurückstellungsmöglichkeit zu vollstrecken ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/2000 -).
  • OLG Hamm, 25.05.2000 - 1 VAs 24/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, Betäubungsmittelabhängigkeit, kausaler

    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, 483, 484; Beschluss vom 02.03.2000 - 1 VAs 7/2000 -).
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