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   BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00   

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https://dejure.org/2000,2323
BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00 (https://dejure.org/2000,2323)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - 4 StR 271/00 (https://dejure.org/2000,2323)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 4 StR 271/00 (https://dejure.org/2000,2323)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 46a Nr. 2 StGB
    Schwerer Fall der Untreue; Ausschluß der Indizwirkung eines Regelbeispiels; Täterschaft wegen Untreue begründender Vermögensfürsorgepflicht kraft "behördlichen Auftrags"; Doppelverwertungsverbot; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; Erhebliche persönliche Leistungen; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel - Beschränkung - Strafausspruch - Verlesung - Polizeiliche Aussage - Zeuge - Doppelverwertungsverbot - Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Betrug - Untreue - Strafschärfung - Amtsträger - Qualifikation

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 266 Abs. 2; ; StGB § 69; ; StGB § 69a; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 28; ; StGB § 46 a; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a; ; OWiG § 86 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Schadenswiedergutmachung nach Schädigung einer juristischen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 592
  • StV 2001, 110
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00
    Vielmehr müssen die Bestrebungen Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein (st.Rspr.; BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1, 5, jew.m.w.N.).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß das Vorliegen "vertypter" Strafmilderungsgründe bei der Strafrahmenwahl Anlaß geben kann, jedenfalls im Zusammenwirken mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen (wenn diese hierfür allein nicht ausreichen) trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen und die Strafe dem Regelstrafrahmen zu entnehmen (std. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 46 Rdn. 43 b m. N.).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00
    Vielmehr müssen die Bestrebungen Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein (st.Rspr.; BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1, 5, jew.m.w.N.).
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Vielmehr muß sein Verhalten "Ausdruck der Übernahme von Verantwortung" sein (st. Rspr.; BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1 und 5; BGH wistra 2000, 176; BGH, Beschl. vom 13. Juli 2000 - 4 StR 271/00 - jeweils m.w.N.; vgl. dazu Schöch aaO S. 326, der diese Anforderungen für überhöht hält und meint, die Rechtsprechung habe sich vom "plakativen Pathos der Entwurfsbegründung anstecken" lassen).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16

    Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels);

    Das ist rechtsfehlerhaft, denn das Vorliegen derartiger vertypter Strafmilderungsgründe kann nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafrahmenwahl Anlass geben, jedenfalls im Zusammenhang mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen (wenn diese hierfür allein nicht ausreichen) trotz Vorliegen eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen und die Strafe dem Regelstrafrahmen zu entnehmen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 4 StR 271/00 - m.w.N., insoweit in NStZ 2000, 592 u.a. nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Bezüglich der übrigen vier Taten ist die Rüge zwar berechtigt (vgl. BGH NStZ 2000, 592 f.).
  • BGH, 20.01.2010 - 1 StR 634/09

    Voraussetzungen der Selbstanzeige (steuerliche Prüfung; persönlicher

    Vielmehr muss sein Verhalten Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein (st. Rspr.; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1 und 5; BGH wistra 2000, 176; wistra 2000, 421; NJW 2001, 2557; jew. m.w.N.).
  • LG Köln, 14.06.2018 - 118 KLs 6/14
    Die Verweisung in § 266 Abs. 2 StGB auf § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB verstößt auch nicht gegen das Doppelverwertungsverbot, denn dem Gesetzgeber bleibt es unter Beachtung des Willkürverbots unbenommen, im Rahmen seines Gestaltungsspielraums besonders persönliche Merkmale sowohl zur Strafbegründung als auch zur Strafschärfung heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 13.07.2000 - 4 StR 271/00 - Tz. 4, zitiert nach Juris).
  • LG Arnsberg, 27.11.2007 - 2a KLs 223 Js 108/05

    Rechtsbeugung und Untreue durch einen Rechtspfleger bei der Bearbeitung von

    Dem Gesetzgeber ist es jedoch unbenommen, im Rahmen seines Gestaltungsspielraums besondere persönliche Merkmale sowohl zur Strafbegründung als auch zur Strafschärfung heranzuziehen (BGH NStZ 2000, 592).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 4 Ss 511/05

    Betrug; Täter-Opfer-Ausgleich; Schadenswiedergutmachung; Strafmilderung

    Falls diese Schadenswiedergutmachung - wozu die Kammer keine Ausführungen gemacht hat - Ausdruck der Übernahme von Verantwortung war (vgl. hierzu BGH, NStZ 2000, 592), kommt eine Anwendung der §§ 46 a, 49 Abs. 1 StGB vorliegend in Betracht.
  • LG Essen, 13.11.2020 - 65 KLs 11/20

    Betrug

    Vielmehr muss sein Verhalten Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein (st. Rspr.; BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1 und 5; BGH wistra 2000, 176; wistra 2000, 421; NJW 2001, 2557; jew. m.w.N.).
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