Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.04.1999 | OLG Zweibrücken, 03.02.1999

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   BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99   

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https://dejure.org/1999,2939
BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,2939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    §§ 29, 29a BtMG; § 46 Abs. 3 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handel - Handeltreiben - Verwerflichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 29a; StGB § 46 Abs. 3
    Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung wegen Handels mit BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 597
  • NStZ 2000, 95 (Ls.)
  • StV 2000, 73
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Ist ein gewichtiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Einzelfall belegt, so ist die Erwägung, die verwirklichte Tatbestandsvariante des Handeltreibens sei "eine der verwerflichsten Tatmodalitäten des § 29a BtMG", nicht zu beanstanden (im Anschluß an BGHSt 44, 361).

    So hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Erwägung, das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sei die "verwerflichste Tatvariante des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG", als bloße "Leerformel" angesehen, die gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoße (BGHSt 44, 361).

  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 811/83

    Strafschärfende Anlastung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als solches

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Es bleibt daher lediglich eine Divergenz zum 4. Strafsenat - möglicherweise auch noch zum 2. Strafsenat (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83 -) - in der abstrakten Frage des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Er befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1986, 368 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 24. August 1999 - 1 ARs 12/99 -) und dem 3. Strafsenat (vgl. BGH NJW 1980, 1344 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 12. August 1999 - 3 ARs 14/99 -) des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
    Er befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem 1. Strafsenat (vgl. BGH NStZ 1986, 368 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 24. August 1999 - 1 ARs 12/99 -) und dem 3. Strafsenat (vgl. BGH NJW 1980, 1344 und die Antwort nach § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG im Beschluß vom 12. August 1999 - 3 ARs 14/99 -) des Bundesgerichtshofs.
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Dabei wird die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahmen in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. BGH NJW 2000, 597; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 147).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Eine differenzierte Strafzumessung nach Maßgabe des unterschiedlichen Gefährlichkeitsgrades der von den BtMG-Tatbeständen gleichermaßen erfassten Betäubungsmittel ist nicht nur zulässig, sondern geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 36).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Das Herstellen stellt innerhalb des Tatbestands des Handeltreibens eine der gewichtigsten Tatmodalitäten dar, da bei dieser Tatmodalität die Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter durch unsachgemäßes Vorgehen erhöht ist (BGH NJW 2000, 597; BGH NJW 1980, 1344; BGH NStZ 1986, 368; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 917).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 171/19

    Bewertung der Konkurrenzverhältnisse in Tateinheit i.R.d. bewaffneten

    aa) Zwar ist die in den Fällen II. 2. und 4. der Urteilsgründe - Taten zu Ziffer 1 und 3 der Anklageschrift - angestellte strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "mit dem Handeltreiben die gefährlichste Alternative des § 29a BtMG' verwirklicht, rechtlich bedenklich, weil sie mit dem Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) in Konflikt zu geraten droht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 366; Beschlüsse vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, NJW 2000, 597, 598; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, StV 2010, 133; und vom 11. Mai 2017 - 5 StR 175/17, juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 164; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344, 355; Beschluss vom 14. September 2016 - 2 StR 376/16, juris; differenzierend Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 101; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
  • BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung des Fehlens möglicher

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit dem Handeltreiben die im Vergleich zum Besitz von Betäubungsmitteln verwerflichere Variante verwirklicht, rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19 Rn. 7; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 366/14, NStZ 2015, 344, andererseits BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 329/16

    Fehlende Darstellung der bei der Überzeugungsbildung zu Grunde liegenden

    a) Die Aufhebung des Schuldspruchs im Fall 1 der Urteilsgründe führt zum Wegfall der insoweit verhängten Einzelstrafe (zum strafzumessungsrechtlichen Bedeutungsgehalt des Handeltreibens und der Höhe der jeweiligen Handelsmenge gegenüber anderen Begehungsvarianten des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 877 ff.).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung hat der 5. Strafsenat die strafschärfende Berücksichtigung des Handeltreibens als einer der verwerflichsten Tatmodalitäten für grundsätzlich unbedenklich angesehen, da die unterschiedlichen Begehungsweisen wertungsmäßig in einem faktischen Stufenverhältnis zueinander stehen und das Handeltreiben regelmäßig eine schwerere Deliktsvariante darstelle (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4 = BtMG § 29 Strafzumessung 6).
  • OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07

    Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und

    Mit dieser Einschränkung sieht der 5. Strafsenat nach Anfrage bei den anderen Senaten gemäß § 132 GVG keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des 4. Strafsenats (BGH NJW 2000, 597 ).
  • BayObLG, 26.09.2000 - 4St RR 116/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

    Zu der Frage, inwieweit die Tatsache des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Einzelfall als strafschärfende Strafzumessungserwägung in Betracht kommt, verweist der Senat auf BGH NJW 2000, 597/598.
  • BayObLG, 29.01.2001 - 4St RR 7/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe bei unerlaubter Verbrauchsüberlassung

    Die genaue rechtliche Qualifizierung der Haupttat kann trotz des gleichlautenden Strafrahmens auch nicht dahingestellt bleiben, da das Handeltreiben innerhalb der in § 29 BtMG unter Strafe gestellten Begehungsweisen im Sinn eines faktischen Stufenverhältnisses regelmäßig die schwerere Deliktsvariante darstellt und diesen vorgeht (BGH NJW 2000, 597 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99   

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https://dejure.org/1999,1924
BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99 (https://dejure.org/1999,1924)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - 3 StR 22/99 (https://dejure.org/1999,1924)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99 (https://dejure.org/1999,1924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG 1981
    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • lexetius.com

    BtMG 1981 § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Versuch bei Lieferung einer für Rauschgift gehaltenen Scheindroge

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 3 StR 22/99
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2683
  • NStZ 2000, 95 (Ls.)
  • StV 1999, 432
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    Dies gilt entgegen der mit der Revision des Angeklagten L. im Anschluß an Körner (BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 221 und 1152) vertretenen Auffassung nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für den mit der Absicht gewinnbringender Weiterveräußerung handelnden Erwerber des vermeintlichen Betäubungsmittels (BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134197 = StV 1997, 638 nur LS; Weber BtMG 1999 § 29 Rdn. 1085).

    in dem die Angeklagten in den Niederlanden 400 für Ecstasy gehaltene Vitamintabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hatten, hat der 2. Strafsenat die Tat als vollendetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG gewertet und zugleich - ohne nähere Begründung - ausgeführt, daß bei der gegebenen Sachlage die Bejahung einer nicht geringen Menge ausscheide (BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97).

  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 32/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Imitate, Unbenannter besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    Das Handeltreiben mit großen, erst noch zu beschaffenden Rauschgiftmengen, aber auch der Handel mit einer großen Menge vermeintlicher Betäubungsmittel erfüllten daher dieses Regelbeispiel nicht (vgl. BGH StV 1982, 347).

    Die - bereits erwähnte - Entscheidung des 1. Strafsenats in StV 1982, 347 betrifft eine durch spätere Änderungen überholte Gesetzesfassung.

  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    a) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91 (BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 30) näher ausgeführt hat, ist ein auf Gewinnerzielung gerichtetes Veräußerungsgeschäft auch dann als vollendetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zu werten, wenn der Stoff, auf den sich die Verhandlungen beziehen, ein irrig für Betäubungsmittel gehaltenes Imitat ist.
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    Als danach maßgebliche Vorstellung hat es den Angeklagten zugute gehalten, daß sie annahmen, das Kokain sei von schlechter Qualität; schon bei der denkbar schlechtesten Qualität mit einem Wirkstoffgehalt von nur 1 % Kokainhydrochlorid (KHC) sei aber der Grenzwert zur nicht geringen Menge bei Kokain (fünf Gramm KHC, BGHSt 33, 133) erheblich überschritten.
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    Unter beiden rechtlichen Gesichtspunkten ist ein Tatort nach § 9 Abs. 1 StGB auch im Inland begründet (vgl. BGHSt 39, 88, 89/90).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    Dabei braucht das zu liefernde Rauschgift noch nicht bereit zu stehen oder auch nur vorhanden zu sein (vgl. BGHSt 6, 246, 247; BGHR BtMG § 29 11 Handeltreiben 4 und 28; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 161; Weber BtMG 1999 § 29 Rdn. 97).
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 372/98

    Mitsichführen einer Schußwaffe beim bewaffneten Betäubungsmittelhandel

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    Joachimski BtMG 6. Aufl. § 29 a Rdn. 6 und Weber BtMG 1999 § 29 a Rdn. 135; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 5. Januar 1999 - 3 StR 372/98 - S. 3; nicht eindeutig: Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 1186 einerseits und § 29 a Rdn. 35 andererseits).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 225/94

    Betäubungsmittel - Gehilfe - Beihilfe - Akzessorietät der Teilnahme

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99
    b) Auch der Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG kann - anders als die Begehungsweisen des Herstellens, Abgebens und des Besitzes nach dieser Vorschrift - voll und nicht bloß als untauglicher Versuch verwirklicht sein, wenn die geschäftliche Vereinbarung auf eine große Menge Betäubungsmittel bezogen ist, jedoch nur eine für Rauschgift gehaltene Scheindroge geliefert wird (ebenso BGH NStZ 1994, 441, allerdings ohne Begründung; so wohl auch.
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Dementsprechend ist anerkannt, dass ein als bindend gewollter Abschluss eines Erwerbsgeschäfts ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unabhängig davon darstellt, ob das zu liefernde Rauschgift überhaupt bereitsteht oder vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684 mwN; Beschluss vom 21. April 2009 - 3 StR 107/09, StraFo 2009, 344).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Diese Auslassungen führen zur Unzulässigkeit der Rüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO 1, vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684, und vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399; Beschlüsse vom 9. Mai 2000 - 4 StR 115/00, NStZ-RR 2001, 6, 7 bei Miebach/Sander, vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, aaO, und vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 313/13; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 372).
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Andererseits soll bei Sachverhalten, in denen keine sachlichen Anhaltspunkte dafür bestehen, eine sich aufdrängende Tatsache in Frage zu stellen, auf eine strenge Einhaltung der Anforderungen an einen Beweisantrag zum Zweck der Abgrenzung von sog. Pseudobehauptungen oder von "ins Blaue hinein" bzw. aufs Geratewohl angestellten Vermutungen nicht verzichtet werden können (BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684).
  • BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21

    Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl' und "ins Blaue hinein' aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88, NStZ 1989, 334; vom 10. April 1992 - 3 StR 388/91, NStZ 1992, 397; vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143; vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, NStZ 2003, 497; vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405; vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, NStZ 2013, 476; vom 6. April 2018 - 1 StR 88/18, StraFo 2018, 433, 434; Urteile vom 6. Dezember 1983 - 5 StR 677/83, StV 1985, 311; vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98, NStZ 1999, 312; vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684; vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52; vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, NStZ 2009, 226; vom 11. April 2013 - 2 StR 504/12, NStZ 2013, 536, 537; vgl. auch KG, StV 2015, 103; NStZ 2015, 419; OLG Köln, NStZ 2008, 584; OLG Bamberg, NStZ 2018, 235; BVerwG, NVwZ 2017, 1388).
  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Ob die Qualität des schließlich gelieferten Rauschgifts von der vereinbarten Qualität nach unten abweicht, ist für den Schuldspruch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Bei Angriffen gegen die Ablehnung von Anträgen sind regelmäßig der Antrag und die Ablehnungsbegründung im Wortlaut oder in eigenen Worten vollständig mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2; Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684), oftmals auch die in diesen Dokumenten in Bezug genommenen Aktenbestandteile (BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118, 119; vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Vollendetes Handeltreiben kommt unabhängig davon allerdings bereits dann in Betracht, wenn sich die Abrede oder sonstige auf Umsatz gerichtete Handlung in Wirklichkeit auf Imitate bezieht (Weber BtMG § 29 Rn. 280 und 220; BGHSt 6, 246; BGH NJW 1999, 2683; BGH NStZ 2003, 434; BGH NStZ 1992, 191; BGH NStZ-RR 2006, 350; BGH StV 1997, 638).

    Dies gilt erst recht für den gutgläubigen, mit der Absicht gewinnbringender Veräußerung handelnden Erwerber der vermeintlichen Dopingmittel (BGH NJW 1999, 2683; Weber BtMG § 29 Rn. 280, 218 und 220).

  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Auch dieser Antrag enthält keine bestimmte Behauptung einer konkreten Beweistatsache (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. April 1999 ? 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684; Trüg/Habetha in: MünchKomm-StPO, § 244 Rn. 111 mwN) und ist daher kein nach § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO zu beurteilender Beweisantrag.
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 (6) Ss 511/09

    Vorschrift des § 29 Abs. 6 BtMG als Rechtsfolgeverweisung

    14. April 1999 - 3 StR 22/99 -, NJW 1999, 2683 f.; Körner, a.a.O., § 29 Rdnr. 2169; Weber, a.a.O., § 29 Rdnr. 1886, 1877).

    Denn Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG liegt bereits dann vor, wenn der Verkäufer sich zur Lieferung von Betäubungsmitteln verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, a.a.O.; Körner, a.a.O., § 29 Rdnr. 2169, 2144).

    Ein (vollendetes) Verbrechen nach § 29 a BtMG kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter Betäubungsmittelimitate in nicht geringen Mengen (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) in dem Glauben verkauft, es handele sich um echte Betäubungsmittel (BGH, Urteil vom 14. April 1999, a.a.O., Körner, a.a.O., § 29 Rdnr. 2144, 2184 f.), da § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG kein anderer Begriff des Handeltreibens zugrundeliegt als § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (BGH, Urteil vom 14. April 1999, a.a.O.).

  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 164/04

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel (Auslegungsgrundsätze zur Bande; keine Bande

    Für die Tatbestandsverwirklichung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kommt es jedoch maßgeblich auf die vom Täter getroffene Abrede über das nach seiner Vorstellung zu liefernde Betäubungsmittel und nicht auf die (spätere) tatsächliche Lieferung an (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 3; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30).

    Dies gilt auch, soweit das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" in Frage steht (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 3; Weber aaO § 29 a Rdn. 176 ff.; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 a Rdn. 114 ff.).

  • LG Duisburg, 29.04.2016 - 7 S 61/15

    Rückforderung bereits gezahlten Anwaltshonorars; vertragswidriges Verhalten des

  • BayObLG, 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Überholen auf Rechtsabbiegerspur im Kreuzungs-

  • LG München I, 23.05.2002 - 4 KLs 310 Js 42299/01

    Unerlaubter Organhandel

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2007 - 5 Ss 96/07

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung i.F. des Sitzens des Angeklagten

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2194
OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99 (https://dejure.org/1999,2194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.02.1999 - 1 Ss 21/99 (https://dejure.org/1999,2194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 1 Ss 21/99 (https://dejure.org/1999,2194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Korrektur der Geringfügigkeitsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2055 (Ls.)
  • NStZ 2000, 95
  • NZV 1999, 219
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    Hingegen nehmen andere Bußgeldsenate die Verpflichtung zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse des Betroffenen durch den Tatrichter erst bei Geldbußen über 250 EUR an (vgl. grundlegend OLG Zweibrücken, NZV 1999, 219.
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    OWiG liegt, von der an genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu treffen sind (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 18. April 2017, (1 B) 53 Ss-OWi 194/17 [94/17]; vom 08. Juni 2010, 1 Ss (OWi) 109 B/10; s. a. KG VRS 122, 285, 286 m. w. N., VRS 111, 202; OLG Celle NJW 2008, 3079; OLG Jena VRS 110, 443, 446; VRS 113, 351; OLG Köln ZfSch 2006, 116; OLG Düsseldorf NZV 2000, 426; NZV 2008, 161; OLG Bamberg GewArch 2007, 389, 390; BayObLG DAR 2004, 594; OLG Zweibrücken NZV 1999, 219; NZV 2002, 97).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    So ist inzwischen allgemein anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG festgeschriebenen Schwellenwert von 250,- EUR eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prinzipiell entbehrlich ist, wenn das Regelbußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (so bereits Senat, Beschluss vom 3. Februar 1999, Az. 1 Ss 21/99; vgl. beispielhaft OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Dezember 2015, Az. 1 Ss OWi 163/15, m.w.N., zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. März 2017, Az. Ss BS 11/2017 (6/17 OWi), m.w.N.).
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